Mitgliederumfrage aus ISUV-Report Nr. 147 (März 2016) Seite 3:
Was meinen Sie? Soll der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft regulieren?
Ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft im inneren Kern nicht ein Bündnis auf Treu und Glauben? Wird durch familienrechtliche Regelungen nicht gerade der Wesenskern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterlaufen: Selbstbestimmung, Trennung ohne familienrechtliches Gezerre, sich nicht vom Staat das Privatleben regulieren lassen?
Oder soll aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Art "Ehe light" entstehen?
Ihre Meinung ist gefragt: Im ISUV-Forum
Was meinen Sie? Soll der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft regulieren?
Ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft im inneren Kern nicht ein Bündnis auf Treu und Glauben? Wird durch familienrechtliche Regelungen nicht gerade der Wesenskern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterlaufen: Selbstbestimmung, Trennung ohne familienrechtliches Gezerre, sich nicht vom Staat das Privatleben regulieren lassen?
Oder soll aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Art "Ehe light" entstehen?
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