Wie gehe ich mit der Schule um?

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    • Wie gehe ich mit der Schule um?

      Hallo Zusammen,
      wie bekommt man einen guten Kontakt zur Schule?
      Den Lehren, der Rektorin und der Elternsprecherin wenn man selbst weiter weg lebt.
      Die Rektorin persönlich sagt "Sie können sich jederzeit melden", doch nichts passiert.
      Mail geschriebnen, Brief geschrieben.
      Wie geht es nun weiter?

      Viele Grüße
      Papa
    • Hallo Papa,

      wenn Du bereits geschieden bist, dann gibt es meist im Urteil den Pasus gemeinsames Sorgerecht. Diesen Teil kopierst Du und übermittelst diesen der Schule, mit der Bitte sich mit Dir wegen der weiten Entfernung von 400 km entsprechend zeitnah zu unterrichten. Versuch mit der Klassenleitung einen entsprechenden Kontakt aufzubauen, geh da mal persönlich hin (vorher Termin) vereinbaren, das ist meist besser als eine Mail. Informiere Dich über Klassenfahrten, Elternabende.

      Wenn die Rektorin sagt, Du kannst Dich jederzeit melden, dann ist das denk ich positiv. Bedenke aber auch, das Du nicht allein bist, je nach Größe der Schule können da dann mehrere hundert Schüler zusammenkommen.
    • Hallo Papa,
      ein erstes persönliches Gespräch mit der Klassenlehrerin halte ich ebenfalls für wichtig. Weis' darauf hin, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und sie dir deshalb ebenfalls über die schulischen Belange eures Kindes Auskunft geben muss und dass sie dich jederzeit anrufen kann, wenn sie das möchte.
      Entgegen der Meinung von Ephesus wird bei der Scheidung zum gemeinsamen Sorgerecht nichts in dem Beschluss erwähnt, weil es auch bei Geschiedenen weiterhin besteht.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • @ Villa,

      Sorry, ja Du hast recht. Bin jedoch von einem mir bekannten Fall ausgegangen, bei dem dies expliciet beantragt wurde. Die Fantasiereiche Begründung kann man sich durchaus denken. Also auf gemeinsames automatisches Sorgerecht hinweisen reicht erst einmal aus.
    • Hallo Papa,

      ich hatte - direkt nach der Trennung als meine Kinder noch nicht bei mir wohnten - immer sehr aktiv Kontakt mit der Klassenlehrerin und mit den Elternsprechern. Habe auch z.B. immer erreicht, dass ich mit auf EMail-Verteilerlisten war. Da ich bei der Schule wohne konnte ich auch zu den Elternabenden.
      Das war eigentlich alles kein Problem. Die Lehrer und Elternvertreter kannte ich sowieso noch von vor der Trennung.

      Zur Rektorin habe ich generell wenig Kontakt, weil es dafür eigentlich keinen Anlass gibt. An die Rektorin würde ich mich nur wenden, falls es Probleme mit der Klassenlehrerin gäbe.

      Da Du weit weg wohnst ist natürlich vieles schwieriger. Was ist Dein Ziel? In dem Fall ist vermutlich weniger relevant, was im schulischen Alltag passiert. Geht es eher um Gespräch allgemein zum Leistungsstand bzw Verhalten in der Schule ? Ich denke die Klassenlehrerin sollte die erste Ansprechpartnerin sein, und nur wenn das nicht zufriedenstellend wäre, würden weitere Schritte über Rektorin oder Elternvertreter folgen. Notfalls sogar über das Oberschulamt. Aber nichts unnötig eskalieren.

      Die Schulen müssen immer vom Normalfall des gemeinsamen Sorgerechts ausgehen. Wenn jemand behauptet, er hätte das alleinige Sorgerecht, muss er das belegen.

      Gruß
      Jon

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jon ()

    • Hallo Papa,

      auch, wenn du weiter weg wohnst, würde ich versuchen, den Kontakt nicht nur telefonisch oder schriftlich aufzubauen bzw. zu pflegen. Ich würde versuchen, zumindest einen der beiden Elternabende zu besuchen sowie zum Elternsprechtag (nachmittags bzw. abends) zu kommen, der i.d.R. kurz nach den Halbjahreszeugnissen stattfindet und bei dem man unter vier Augen mit den Lehrern sprechen kann. Sollte dies terminlich gar nicht gehen, würde ich einen Gesprächstermin beim Klassenlehrer vereinbaren, auch wenn du dir dafür vielleicht einmal im Jahr extra freinehmen musst. Es erleichtert sicher die Kommunikation, wenn der Lehrer einen auch schon einmal gesehen und persönlich erlebt hat und nicht den Eindruck gewinnt, dass er einseitig in die Informations- und "Darbietungspflicht" genommen wird. ;)

      Über die Elternabende lernst du außerdem andere Eltern kennen, die eine nützliche Informationsquelle sein können, und kannst dich ggfs. auf eine Kontaktliste bzw. einen E-Mail-Verteiler setzen lassen, sodass du in die Kommunikation automatisch mit einbezogen wirst.
      Wenn dir die Kindsmutter (oder dein Kind) die Termine nicht mitteilt, so sind diese häufig über die Homepage der Schule oder einen Anruf über das Sekretariat zu erfahren, ebenso die Kontaktmöglichkeiten zu den Lehrern.

      Ich denke auch, dass der Rektor nicht die geeignete Ansprechperson ist, um in allgemeiner Form über das eigene Kind auf dem Laufenden zu bleiben, da der Rektor die Kinder i.d.R. gar nicht persönlich kennt und oft auch nicht über die Klassensituationen informiert ist, das ist auch nicht seine Aufgabe - es sei denn, es treten Probleme auf, die sich mit/durch dem Fach- oder Klassenlehrer nicht lösen ließen.

      Mit welchem Anliegen hast du dich denn an die Schulleiterin gewendet?

      Gruß, HT
    • Hallo Zusammen,

      schon einmal Danke für die vielen Ansätze.
      Noch ein paar Infos:
      Den ersten Kontakt zur Rektorin war vor gut einem Jahr.
      Hier hatte ich vorsorglich angeschrieben: Stimme einem Schulwechsel nicht zu…..
      Erst nach einem telefonischen Hinweis, dass das Kind noch einen
      anderen Wohnsitz hat läuteten die Glocken. Darauf wurde die versuchte Anmeldung
      zurückgenommen. Kurz darauf hatten wir persönlichen Kontakt und habe einer Anmeldung zugestimmt.
      (Die Schule hatte da schon angefangen und den Kindern wurde gesagt:" ihr wohnen nun dort". Eine gerichtliche Einigung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte ich verloren und so lenkte ich ein.)
      Der Weg über die Klassenlehrerin dürfte der Besser sein.
      Dann macht es auch Sinn die Kinder bei meinen Wochenenden Montags in die Schule zu bringen um zusätzlich Kontakt aufzubauen.
      Schätze vor November wir es nichts ;(, dafür würde ich keinen weitern Druck aufbauen.

      Lasse ich erst mal sacken.

      Viele Grüße und Danke,
      Papa
    • Hallo Zusammen,

      Jon, danke für den Link. Trifft die Sache Punkt. Dass dieser Punkt Schule so wenig aufgegriffen wird überrascht mich umso mehr.

      Für einen Schulwechsel ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile eigentlich notwenig.
      Wie sieht aus bei: Wahl der Fächer? (dies interessiert mich für die Zukunft)
      Zusätzliche Begabtenförderung an anderen Schulen? (Das Angebot finde ich gut und angebracht, nur im Nachhinein Informiert zu werden ist traurig)
      Dann stellt sich schon wieder die Frage: Was wurde angeboten und wer entscheidet was gemacht wird?

      Schon einmal danke für Links und Hinweise :S

      Noch einen schönen Montag
      Papa
    • Hallo Papa,

      wenn es soweit ist, das es eben die Zusatzfächer gibt, solltest Du Dich eben vorher mit der Klassenlehrerin erkundigen, was dem Kind liegt. Welche machen da dann entsprechend Sinn? Was hilft es Französisch zu lernen, wenn das Kind keine Sprachfähigkeiten hat? Was hilf es Steno zu lernen, wenn es sich da extrem Schwer tut.

      Wird das Kind durch mehr oder weniger Zusatzfächer belastet oder eher unterfordert. Aber das weist Du ja erst später mal. Klar, es ist schön, Klavier, Gitarre, Flüte etc. zu lernen, aber was hilft es dann, wenn man erst die Flöte kauft und weg, weils es dann unmusikalisch ist.

      Also später nach den Fähigkeit richten. Was macht dem Kind Spaß und Freude. das ich würde und will weil meine Freindin Susanne auch Klavier spielt ist nicht unbedingt das wahre. Wenn Sie jedoch die Anlagen hierzu hat, wäre es ja ok.
    • Hallo Zusammen,
      nun gibt es Kontakt zur Klassenlehrerin meiner Tochter und bin im Verteiler.
      Einen ersten Kontakt hatte ich nun auch mit der Nachmittagsbetreuung.
      Nach der Angabe meines Sohnes will sich auch seine Lehrerin melden.
      Damit bin ich doch schon mal sehr zufrieden.

      Viele Grüße
      Papa
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