Hallo zusammen,
hier ein Erfahrungsbericht zum Thema Kindesunterhalt für priviligiert Volljährige.
Hintergrundinfo:
jetzt volljährige Tochter hatte fast zwei Jahre lang keinen Kontakt (wegen Loyalitätskonflikt im extrem strittigen Verhältnis der Eltern, den Stress wollte sie nicht mehr). Seit Anfang des Jahres treffen Vater und große Tochter sich glücklicherweise wieder. Die Treffen finden unregelmäßig statt, alle paar Wochen und verlaufen angabegemäß entspannt bei Pizza, Wein und/oder Kaffee, auch mal zum Shoppen.
Volljährigkeit stand dieses Jahr an – Vorabgespräch mit RA, weil es unbefristete Unterhaltstitel gibt und das mit der Abänderungsklage nicht ganz klar war. Ganz pragmatischer Vorschlag des sehr erfahrenen RA:
Nach ihrem Abitur 2016 sprechen sie dann, wie es weitergeht.
Bisher hat mein Mann nichts gehört. Mit seiner Tochter hat er wegen Ferienabwesenheiten nur Whatsapp-Kontakt, da kam das Thema (nicht) zu Sprache. Nächste Woche wollen sie sich wieder treffen – er wird das allerdings nicht von sich aus thematisieren. Ist ja auch nicht sein Problem. Sein Zahlbetrag würde sich voraussichtlich nicht ändern, da die Ex wegen Teilzeit kaum über Selbstbehalt verdient.
Ich dachte, ich poste das mal hier als mögliches Vorgehen für andere Unterhaltspflichtige.
Viele Grüße
Rheingauerin
hier ein Erfahrungsbericht zum Thema Kindesunterhalt für priviligiert Volljährige.
Hintergrundinfo:
jetzt volljährige Tochter hatte fast zwei Jahre lang keinen Kontakt (wegen Loyalitätskonflikt im extrem strittigen Verhältnis der Eltern, den Stress wollte sie nicht mehr). Seit Anfang des Jahres treffen Vater und große Tochter sich glücklicherweise wieder. Die Treffen finden unregelmäßig statt, alle paar Wochen und verlaufen angabegemäß entspannt bei Pizza, Wein und/oder Kaffee, auch mal zum Shoppen.
Volljährigkeit stand dieses Jahr an – Vorabgespräch mit RA, weil es unbefristete Unterhaltstitel gibt und das mit der Abänderungsklage nicht ganz klar war. Ganz pragmatischer Vorschlag des sehr erfahrenen RA:
- für den Monat, in dem Volljährigkeit erreicht wird, noch an die Mutter zahlen (da manche Familiengerichte den Unterhalt noch dem betreuenden Elternteil zurechnen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden sollte, gibt ja noch ein zweites Kind)
- Tochter kurz vor ihrem Geburtstag grundsätzlich darüber informieren, dass ab 18 beide Eltern zahlen müssen, ihr die DDFer Tabelle und ihre Ansprüche und Pflichten erklären; Hinweis auf Internetseiten etc.
- anbieten, analog DDFer Tabelle den Zahlbetrag aus der Einkommensgruppe zu zahlen,
- mit ihr vereinbaren, dass sie nach ihrem Geburtstag eine formlose Erklärung unterzeichnet, in dem steht, dass man sich auf den Zahlbetrag der DDF-Tabelle in Höhe von ... geeinigt hat => damit ist der Unterhaltstitel nichtig, sagt der RA, quasi eine außergerichtliche Einigung.
Nach ihrem Abitur 2016 sprechen sie dann, wie es weitergeht.
Bisher hat mein Mann nichts gehört. Mit seiner Tochter hat er wegen Ferienabwesenheiten nur Whatsapp-Kontakt, da kam das Thema (nicht) zu Sprache. Nächste Woche wollen sie sich wieder treffen – er wird das allerdings nicht von sich aus thematisieren. Ist ja auch nicht sein Problem. Sein Zahlbetrag würde sich voraussichtlich nicht ändern, da die Ex wegen Teilzeit kaum über Selbstbehalt verdient.
Ich dachte, ich poste das mal hier als mögliches Vorgehen für andere Unterhaltspflichtige.
Viele Grüße
Rheingauerin
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rheingauerin ()