Erfahrungsbericht KU priviligiert Volljährige, außergerichtliche pragmatische Regelung

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    • Erfahrungsbericht KU priviligiert Volljährige, außergerichtliche pragmatische Regelung

      Hallo zusammen,

      hier ein Erfahrungsbericht zum Thema Kindesunterhalt für priviligiert Volljährige.

      Hintergrundinfo:
      jetzt volljährige Tochter hatte fast zwei Jahre lang keinen Kontakt (wegen Loyalitätskonflikt im extrem strittigen Verhältnis der Eltern, den Stress wollte sie nicht mehr). Seit Anfang des Jahres treffen Vater und große Tochter sich glücklicherweise wieder. Die Treffen finden unregelmäßig statt, alle paar Wochen und verlaufen angabegemäß entspannt bei Pizza, Wein und/oder Kaffee, auch mal zum Shoppen.


      Volljährigkeit stand dieses Jahr an – Vorabgespräch mit RA, weil es unbefristete Unterhaltstitel gibt und das mit der Abänderungsklage nicht ganz klar war. Ganz pragmatischer Vorschlag des sehr erfahrenen RA:
      • für den Monat, in dem Volljährigkeit erreicht wird, noch an die Mutter zahlen (da manche Familiengerichte den Unterhalt noch dem betreuenden Elternteil zurechnen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden sollte, gibt ja noch ein zweites Kind)
      • Tochter kurz vor ihrem Geburtstag grundsätzlich darüber informieren, dass ab 18 beide Eltern zahlen müssen, ihr die DDFer Tabelle und ihre Ansprüche und Pflichten erklären; Hinweis auf Internetseiten etc.
      • anbieten, analog DDFer Tabelle den Zahlbetrag aus der Einkommensgruppe zu zahlen,
      • mit ihr vereinbaren, dass sie nach ihrem Geburtstag eine formlose Erklärung unterzeichnet, in dem steht, dass man sich auf den Zahlbetrag der DDF-Tabelle in Höhe von ... geeinigt hat => damit ist der Unterhaltstitel nichtig, sagt der RA, quasi eine außergerichtliche Einigung.
      Genauso hat mein Mann das gemacht. Es gab eh Ende Juli eine Verabredung mit der Tochter. Wie von uns vermutet, hat die Ex zu dem Thema nicht mit ihr geredet. Tochter erfuhr erstmals, dass der Papa doch gar nicht so wenig zahlt jeden Monat (wie naiv die Kinder manchmal sind, Google hin oder her) und fand das Vorgehen okay. Erklärung wurde noch am Geburtstag unterzeichnet, letzte Zahlung an Ex im August, seit September nun auf das Konto der Tochter.
      Nach ihrem Abitur 2016 sprechen sie dann, wie es weitergeht.


      Bisher hat mein Mann nichts gehört. Mit seiner Tochter hat er wegen Ferienabwesenheiten nur Whatsapp-Kontakt, da kam das Thema (nicht) zu Sprache. Nächste Woche wollen sie sich wieder treffen – er wird das allerdings nicht von sich aus thematisieren. Ist ja auch nicht sein Problem. Sein Zahlbetrag würde sich voraussichtlich nicht ändern, da die Ex wegen Teilzeit kaum über Selbstbehalt verdient.

      Ich dachte, ich poste das mal hier als mögliches Vorgehen für andere Unterhaltspflichtige.

      Viele Grüße
      Rheingauerin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rheingauerin ()

    • allgemeiner Hinweis

      rheingauerin schrieb:

      Sein Zahlbetrag würde sich voraussichtlich nicht ändern, da die Ex wegen Teilzeit kaum über Selbstbehalt verdient.


      Wenn es keinen triftigen Grund für die Teilzeit gibt (z.B. kleine Kinder, Krankheit), dann ist sie, da sie barunterhaltspflichtig ist, zur Vollzeit verpflichtet. Würde ein volles Gehalt die Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils reduzieren, könnte man ihr fiktive Einkünfte zurechnen, und sie würde sich gegenüber dem anderen Elternteil ausgleichspflichtig machen.

      Gruß, HT
    • Guten Abend,

      @ Edy:
      ich meinte den Unterhaltszahlbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle, d.h. nach Abzug des vollen Kindergelds - d.h. es wird jetzt weniger an die Tochter gezahlt als zuvor an die Ex (346 statt 370).

      @ Hochtief:
      ja, man könnte ein Fass aufmachen: Die Ex hat nach der Geburt des zweiten gemeinsamen Kindes vor fast 14 Jahren nach weniger als einem Jahr wieder mit 50% angefangen und lag bei rd. 80%, bevor sie vor 5 Jahren ein weiteres Kind mit neuem Partner kriegte. Ohne dieses dritte Kind läge sie vielleicht wieder bei 100% - aber "hätte, hätte, Fahrradkette".
      Nach der Elternzeit hat sie wieder angefangen zu arbeiten - allerdings hat mein Mann keine Idee, wie viele Stunden.
      Das Verhältnis zur Ex ist so strittig, dass mein Mann ausgesprochen froh ist, mit der Ex so wenig wie möglich zu tun zu haben.

      Letztlich würde sich sein Zahlbetrag vermutlich selbst bei Vollzeit nicht ändern (die beiden haben vor den Kindern ähnlich viel verdient).
      Den Betrag von der Mutter oder Kost / Logis / Kindergeldüberlassung muss die Volljährige aushandeln. Sie hat alle Infos, meinen Mann geht das nichts mehr an.
      An dieser Stelle ist es sehr vernünftig, dass bei Volljährigen der Anteil eines Unterhaltspflichtigen auf "seinen" Zahlbetrag nach oben begrenzt ist.

      Ich bin froh, dass das Thema erst einmal über die Bühne ist mit bisher keinen negativen Folgen.
      Noch vier Jahre, und auch das zweite Kind ist erwachsen und die Kommunikation mit der Ex - einer der wenigen richtigen Stresspunkte in unserer Beziehung - entfällt hoffentlich komplett...

      Gruß
      Rheingauerin
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