Hallo liebes Forum,
ich habe zwei Fragen:
Meine Frau ist ca. 900 km weggezogen. Ich habe ein Besuchsrecht alle 14 Tage (theoretisch), kann aber aus beruflichen Gründen nicht hochfahren, selber hoch fliegen geht auch nicht bzw. wird alles in allem wesentlich teurer, als wenn Kinder zu mir kommen.
Meine Kinder sind mittlerweile 5 und älter, können also begleitet zu mir fliegen (ebenfalls theoretisch). Freuen sich eigentlich auch, weil sie stolz sind, fliegen zu dürfen. Ziel wäre, wenigstens 1x im Monat auf diese Weise Umgang wahrzunehmen.
KM müsste ausschließlich die Kinder zum Flughafen bringen und abholen. Natürlich will KM das nicht, sondern fordert, dass ich die Kinder von ihr abhole, wissend dass das nicht möglich ist. De facto wird dadurch der Umgang vereitelt. JA ist das egal (Hauptsache, Mami geht es gut, Umgang ist nicht so wichtig ...).
In der getroffenen Umgangsregelung steht (noch) nicht drin, dass KM Kinder zum Flughafen bringen muss und von dort wieder abholen.
1. Welche Gerichtsurteile gibt es noch außer BVerfG vom 05.02.02 1 - BvR 2029/00, bspw. von anderen OLG (idealerweise OLG München?!), nach denen die KM verpflichtet ist aufgrund ihrer bestehenden aktiven Mitwirkungspflicht (oder aus anderen Gründen heraus), die Kinder z. B. zum nächstgelegenen Flughafen zu bringen?
Zumutbar wäre es der KM, immerhin kann sie auch ihre Mutter vom Flughafen abholen, nur geht das eben nicht, wenn die Kinder ihre Recht, Umgang mit ihrem Papa haben zu dürfen, bekommen sollen ...
2. Leider habe ich nicht sehr viel Geld und mein Anwalt hat bisher im wesentlichen durch Rechnung stellen geglänzt - hat jemand Erfahrungen mit einer selbst eingereichten einstweiligen Ordnung und/oder einem selbst beantragten Vermittlungsverfahren (§165 FamFG)? Also ohne Anwalt - ist das schief gelaufen oder ist das einen Versuch wert?
Herzlichen Dank!
Peter
ich habe zwei Fragen:
Meine Frau ist ca. 900 km weggezogen. Ich habe ein Besuchsrecht alle 14 Tage (theoretisch), kann aber aus beruflichen Gründen nicht hochfahren, selber hoch fliegen geht auch nicht bzw. wird alles in allem wesentlich teurer, als wenn Kinder zu mir kommen.
Meine Kinder sind mittlerweile 5 und älter, können also begleitet zu mir fliegen (ebenfalls theoretisch). Freuen sich eigentlich auch, weil sie stolz sind, fliegen zu dürfen. Ziel wäre, wenigstens 1x im Monat auf diese Weise Umgang wahrzunehmen.
KM müsste ausschließlich die Kinder zum Flughafen bringen und abholen. Natürlich will KM das nicht, sondern fordert, dass ich die Kinder von ihr abhole, wissend dass das nicht möglich ist. De facto wird dadurch der Umgang vereitelt. JA ist das egal (Hauptsache, Mami geht es gut, Umgang ist nicht so wichtig ...).
In der getroffenen Umgangsregelung steht (noch) nicht drin, dass KM Kinder zum Flughafen bringen muss und von dort wieder abholen.
1. Welche Gerichtsurteile gibt es noch außer BVerfG vom 05.02.02 1 - BvR 2029/00, bspw. von anderen OLG (idealerweise OLG München?!), nach denen die KM verpflichtet ist aufgrund ihrer bestehenden aktiven Mitwirkungspflicht (oder aus anderen Gründen heraus), die Kinder z. B. zum nächstgelegenen Flughafen zu bringen?
Zumutbar wäre es der KM, immerhin kann sie auch ihre Mutter vom Flughafen abholen, nur geht das eben nicht, wenn die Kinder ihre Recht, Umgang mit ihrem Papa haben zu dürfen, bekommen sollen ...
2. Leider habe ich nicht sehr viel Geld und mein Anwalt hat bisher im wesentlichen durch Rechnung stellen geglänzt - hat jemand Erfahrungen mit einer selbst eingereichten einstweiligen Ordnung und/oder einem selbst beantragten Vermittlungsverfahren (§165 FamFG)? Also ohne Anwalt - ist das schief gelaufen oder ist das einen Versuch wert?
Herzlichen Dank!
Peter