Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand netterweise folgende Frage beantworten. Zu den Fakten:
Vater: allein barunterhaltspflichtig für 2 Kinder, die bei Kindsmutter leben (sie: neue Ehe,keine weiteren Kinder, offenbar Mini-Job). Großes Kind wird wohl Student (keine Immatrikulationsbescheinigung,nur Zulassungsbescheinigung), kleineres Kind 15 Jahre,Schüler. Titel für kleineres Kind ja,für älteres nein.
Seit 10 Jahren auf Betreiben der Mutter keinerlei Kontaktmöglichkeiten, pers. Anschreiben wurden und werden ignoriert bzw.wenn es um`s Geld geht, über RA eingefordert.
So auch jetzt: älteres Kind zum (vermutlichen) Abitur angeschrieben, was er machen wolle, Bitte um Antwort auch wegen möglichem weiteren Unterhaltsansprucht, Frist 4 Wochen mit Hinweis auf sonstige Zahlungseinstellung. 2 Tage vor Fristablauf Schreiben RA mit der Aufforderung,sofort weiter wie bisher zu zahlen, Abiturzeugnis mit geschwärzten Noten und Zulassungsantrag für ein Bachelorstudium sowie Hinweis auf Leistungsunfähigkeit der Mutter anbei. Kind lebt weiter bei Mutter und Stiefvater im Haushalt.
Habe geantwortet, ob Bafög beantragt wurde. Antwort des RA: Familieneinkommen sei zu hoch. Was heißt das? Muss das Kind keinen Antrag stellen (der dann evtl. abschlägig beschieden würde und der mir vorgelegt werden müsste)?
Frdl.Grüße an alle "Forianer"
Muki68
vielleicht kann jemand netterweise folgende Frage beantworten. Zu den Fakten:
Vater: allein barunterhaltspflichtig für 2 Kinder, die bei Kindsmutter leben (sie: neue Ehe,keine weiteren Kinder, offenbar Mini-Job). Großes Kind wird wohl Student (keine Immatrikulationsbescheinigung,nur Zulassungsbescheinigung), kleineres Kind 15 Jahre,Schüler. Titel für kleineres Kind ja,für älteres nein.
Seit 10 Jahren auf Betreiben der Mutter keinerlei Kontaktmöglichkeiten, pers. Anschreiben wurden und werden ignoriert bzw.wenn es um`s Geld geht, über RA eingefordert.
So auch jetzt: älteres Kind zum (vermutlichen) Abitur angeschrieben, was er machen wolle, Bitte um Antwort auch wegen möglichem weiteren Unterhaltsansprucht, Frist 4 Wochen mit Hinweis auf sonstige Zahlungseinstellung. 2 Tage vor Fristablauf Schreiben RA mit der Aufforderung,sofort weiter wie bisher zu zahlen, Abiturzeugnis mit geschwärzten Noten und Zulassungsantrag für ein Bachelorstudium sowie Hinweis auf Leistungsunfähigkeit der Mutter anbei. Kind lebt weiter bei Mutter und Stiefvater im Haushalt.
Habe geantwortet, ob Bafög beantragt wurde. Antwort des RA: Familieneinkommen sei zu hoch. Was heißt das? Muss das Kind keinen Antrag stellen (der dann evtl. abschlägig beschieden würde und der mir vorgelegt werden müsste)?
Frdl.Grüße an alle "Forianer"
Muki68
Grüße, Muki