Betriebsrente nach Tod geltend machen

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    • Betriebsrente nach Tod geltend machen

      Hallo,

      meine jetzige Ehefrau wurde 1997 geschieden.

      Bei dem Versorgungsausgleich hatte ihr damaliger Mann seine Betriebsrente (VEW) nicht angegeben.

      Wir wir mittlerweile wissen, beträgt diese ca. 16000,-€ Jahr.

      Kann man diese Ansprüche nachträglich noch geltend machen?

      Falls ja, kann man diese Ansprüche auch nach dem Ableben des Exmannes noch geltend machen?


      DANKE
    • RE: Betriebsrente nach Tod geltend machen

      Hallo Sophie6

      Danke für deine Antwort.

      Kann man deine Gedanken und Meinung in einer gesetzlichen Grundlage nachlesen oder ist das Ganze eher ein "Bauchgefühl".

      Sei mir nicht böse, aber ich hätte das Ganze eher "schwarz auf weiß", d.h. wo finde ich was darüber (Rechtsgrundlagen, Gesetze, Entscheidungen etc.)
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