Hallo,
meine jetzige Ehefrau wurde 1997 geschieden.
Bei dem Versorgungsausgleich hatte ihr damaliger Mann seine Betriebsrente (VEW) nicht angegeben.
Wir wir mittlerweile wissen, beträgt diese ca. 16000,-€ Jahr.
Kann man diese Ansprüche nachträglich noch geltend machen?
Falls ja, kann man diese Ansprüche auch nach dem Ableben des Exmannes noch geltend machen?
DANKE
meine jetzige Ehefrau wurde 1997 geschieden.
Bei dem Versorgungsausgleich hatte ihr damaliger Mann seine Betriebsrente (VEW) nicht angegeben.
Wir wir mittlerweile wissen, beträgt diese ca. 16000,-€ Jahr.
Kann man diese Ansprüche nachträglich noch geltend machen?
Falls ja, kann man diese Ansprüche auch nach dem Ableben des Exmannes noch geltend machen?
DANKE