Hallo alle zusammen,
ich brauche eine Musterklage an das hiesige Familiengericht um meine Ex von amtswegen zur Zusammenveranlagung zu verurteilen.
Folgende Sachverhalte sind mir bei der Formulierung wichtig:
Die Trennung lief vom 01.09.2008 bis zum 12.05.2010, vor dem 01.04.2009 war ein Versöhnungsversuch der schieflief. Danach Trennung im Haus! (Horror) Letztendlich Ihr Auszug am 31.10.2009, weil endlich eine akzeptable Wohnung zu Verfügung stand.
Am 07.10.2009 noch einen handschriftlichen Vertrag abgeschlossen in dem wir uns beide zur Zusammenveranlagung für 2009 verpflichteten.
Im Februar 2010 habe ich zufällig mitbekommen das Sie eine Einzelveranlagung beantragt hat. Sie hatte einen Zeitvertrag (1350,-€ mtl.) vom 03.06.09 bis zum 03.12.09, ich bin in ungekündigter Stellung. Die Steuerklasse wurde auf ihren Wunsch hin im September 2009 auf IV/IV geändert.
Mein Angebot: Ihre gezahlte Steuer für die Monate 10, 11 und 12 werde ich ihr zu 100% Rückvergüten, wenn sie der Zusammenveranlagung nachträglich zustimmt.
PS: Bei einer Einzelveranlagung bekommt Sie 1400€, ich zahle muß 2500€ zurückzahlen. Eine Zusammenveranlagung würde +800€ für beide bringen, plus Monat 10, 11 und 12 nur für Sie.
Danke für eure Hilfen, Tipps, Anregungen und Stellungnahmen
mfG Ein alleinerziehende Vater!
ich brauche eine Musterklage an das hiesige Familiengericht um meine Ex von amtswegen zur Zusammenveranlagung zu verurteilen.
Folgende Sachverhalte sind mir bei der Formulierung wichtig:
Die Trennung lief vom 01.09.2008 bis zum 12.05.2010, vor dem 01.04.2009 war ein Versöhnungsversuch der schieflief. Danach Trennung im Haus! (Horror) Letztendlich Ihr Auszug am 31.10.2009, weil endlich eine akzeptable Wohnung zu Verfügung stand.
Am 07.10.2009 noch einen handschriftlichen Vertrag abgeschlossen in dem wir uns beide zur Zusammenveranlagung für 2009 verpflichteten.
Im Februar 2010 habe ich zufällig mitbekommen das Sie eine Einzelveranlagung beantragt hat. Sie hatte einen Zeitvertrag (1350,-€ mtl.) vom 03.06.09 bis zum 03.12.09, ich bin in ungekündigter Stellung. Die Steuerklasse wurde auf ihren Wunsch hin im September 2009 auf IV/IV geändert.
Mein Angebot: Ihre gezahlte Steuer für die Monate 10, 11 und 12 werde ich ihr zu 100% Rückvergüten, wenn sie der Zusammenveranlagung nachträglich zustimmt.
PS: Bei einer Einzelveranlagung bekommt Sie 1400€, ich zahle muß 2500€ zurückzahlen. Eine Zusammenveranlagung würde +800€ für beide bringen, plus Monat 10, 11 und 12 nur für Sie.
Danke für eure Hilfen, Tipps, Anregungen und Stellungnahmen
mfG Ein alleinerziehende Vater!
Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
Lineaus griech. Philosoph
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