Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

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    • Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo alle zusammen,

      ich brauche eine Musterklage an das hiesige Familiengericht um meine Ex von amtswegen zur Zusammenveranlagung zu verurteilen.

      Folgende Sachverhalte sind mir bei der Formulierung wichtig:

      Die Trennung lief vom 01.09.2008 bis zum 12.05.2010, vor dem 01.04.2009 war ein Versöhnungsversuch der schieflief. Danach Trennung im Haus! (Horror) Letztendlich Ihr Auszug am 31.10.2009, weil endlich eine akzeptable Wohnung zu Verfügung stand.
      Am 07.10.2009 noch einen handschriftlichen Vertrag abgeschlossen in dem wir uns beide zur Zusammenveranlagung für 2009 verpflichteten.
      Im Februar 2010 habe ich zufällig mitbekommen das Sie eine Einzelveranlagung beantragt hat. Sie hatte einen Zeitvertrag (1350,-€ mtl.) vom 03.06.09 bis zum 03.12.09, ich bin in ungekündigter Stellung. Die Steuerklasse wurde auf ihren Wunsch hin im September 2009 auf IV/IV geändert.
      Mein Angebot: Ihre gezahlte Steuer für die Monate 10, 11 und 12 werde ich ihr zu 100% Rückvergüten, wenn sie der Zusammenveranlagung nachträglich zustimmt.

      PS: Bei einer Einzelveranlagung bekommt Sie 1400€, ich zahle muß 2500€ zurückzahlen. Eine Zusammenveranlagung würde +800€ für beide bringen, plus Monat 10, 11 und 12 nur für Sie.

      Danke für eure Hilfen, Tipps, Anregungen und Stellungnahmen

      mfG Ein alleinerziehende Vater!
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo ZuvielHerz,

      schau mal hier
      BGH XII ZR 128/02 (über Google)
      oder hier in den Foren nach "Zusammenveranlagung" suchen.

      Unabhängig von Eurer Vereinbarung muss sie nach meiner Meinung der Zusammneveranlagung zustimmen.

      Alles Gute!
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo,
      was Du brauchst ist kein Klageantrag, sondern einen Rechtsanwalt, da für derlei Streitigkeiten gem. §§ 114, 112, 266 FamFG Anwaltspflicht besteht - maW eine Klage, die nicht durch einen Anwalt eingereicht wird, ist als unzulässig abzuweisen.

      gruss ad_vocat
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Danke SO,

      das Urteil hatte ich schon gefunden. Leider ist es aus 2007 und nicht neueren Datums. Ich brauche eins das nach neuem Scheidungsgesetz gestrickt ist.
      Und es fällt schwer rückwarts die Klageschrift daraus zu interpretieren.

      Gruß einer mit ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo Ad_vocat,

      hmm, ... bei dem Streitwert? Es geht hier um +400,-€ eventuelle Steuergutschrift. Die ich ehrlich gesagt ganz gut selber gebrauchen kann.
      Wenn ich jetzt einen Anwalt/In einschalte bekommt Er bzw. Sie den Streitwert.

      Und mittlerweile kann man bei dieser Sache selber Klagen. Privatklage eben. Klar Formuliert was ich will und raus damit. Soll sich seit dem 01.09.2009 geändert haben.
      Oder kennst du jemanden der das mit 50,-€ abrechnet?

      Gruß einer mit ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo,

      Original von ZuvielHerz
      Und mittlerweile kann man bei dieser Sache selber Klagen. Privatklage eben. Klar Formuliert was ich will und raus damit. Soll sich seit dem 01.09.2009 geändert haben.


      Genau das. seit 01.09.20009 besteht in Familienstreitsachen Anwaltszwang, man muss anwaltlich vertreten sein.

      Original von ZuvielHerz
      Oder kennst du jemanden der das mit 50,-€ abrechnet?

      Bei einem Verfahrenswert bis 600 €
      Kosten eines Anwaltes im Gerichtsverfahren 153,96 €.
      Kostenrisiko in der 1. Instanz 412,92 €

      Gruß ad_vocat

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ad_vocat ()

    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo Ad_vocat,

      danke für die Zahlen.
      Kann das aber in meiner Sache nicht von Amtswegen her eingeleitet werden, d.h. der Richter soll doch nur auf meinen Antrag hin, das Finanzamt anweisen die Zusammenveranlagung durchzuführen.

      Angenommen ich nehme mir jetzt einen Anwalt und der Prozeß wird zu meinen Gunsten entschieden. Dann müssen meine Kosten von meiner Ex (dem "Verlierer") übernommen werden, richtig?
      Kann ich dann das Finanzamt bitten ihre "Prozeßschulden" mir zu Vergüten oder kann der Richter das anordnen?

      Geht das Geld beim Finanzamt raus ist es weg.
      Meine Ex verdient dazu zu wenig. Habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

      Bin auf deine Antwort gespannt. :)

      Gruß einer mit ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo,

      Original von ZuvielHerz
      Kann das aber in meiner Sache nicht von Amtswegen her eingeleitet werden, d.h. der Richter soll doch nur auf meinen Antrag hin, das Finanzamt anweisen die Zusammenveranlagung durchzuführen.

      Es ist eine Klage, mit dem Antrag die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zu ersetzen von Amts wegen passiert gar nichts

      Original von ZuvielHerz
      Angenommen ich nehme mir jetzt einen Anwalt und der Prozeß wird zu meinen Gunsten entschieden. Dann müssen meine Kosten von meiner Ex (dem "Verlierer") übernommen werden, richtig?

      Wenn der Gegner den Prozess verliert wird er im allg. in die Kosten verurteilt. Hat er kein Geld, bleibst Du (zunächst) auf Deinen Anwaltskosten und den Gerichtskosten sitzen. Hast aber einen Vollstreckungstitel für die Zukunft

      Original von ZuvielHerz
      Kann ich dann das Finanzamt bitten ihre "Prozeßschulden" mir zu Vergüten

      nein, warum soll der Staat für Deine Prozesskosten aufkommen ?

      Original von ZuvielHerz
      Geht das Geld beim Finanzamt raus ist es weg.

      es kommt drauf an, jedenfalls wird der Einzelveranlagungsbescheid aufgehoben, und der neue Steuerbescheid erlassen. Überzahlungen des Finanzamts werden jedenfalls dann von der Frau zurückgefordert.
      Im Übrigen stellt sich erst dann die Frage, wie eine Steuerrückerstattung dann ggf. tatsächlich zu verteilen ist. Hat die Frau zuviel erhalten besteht ggf. ein Schadensersatzanspruch.

      Original von ZuvielHerz
      Meine Ex verdient dazu zu wenig. Habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

      zu Recht

      Gruss ad_vocat
    • RE: Privatklage beim Familiengericht wegen Steuer

      Hallo Ad_vocat,

      in den sauren Apfel muß ich leider beißen. Montag habe ich einen RA Termin. Besser als 2500,-€ nachzahlen. :(
      Ich hoffe nur das ich ihren Anteil der Steuererstattung dann wegpfänden kann.

      Es ist um aus der Haut zu fahren. X(

      Gruß von einem mit ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
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