Volljährigenunterhalt - Beide Eltern nicht leistungsfähig

    • RE: Volljährigenunterhalt - Beide Eltern nicht leistungsfähig

      Hallo jule-bz,

      Deine Ansicht wäre dann richtig, wenn es den Eltern trotz nachhaltiger Bemühungen ( Bewerbungen, Arbeitsplatzwechsel etc.) nicht gelänge, einen besser bezahlten Arbeitsplatz zu finden. Im konkreten Falle handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes volljähriges "Kind", dem gegenüber die Eltern eine gesteigerte Ewerbsobliegenheit trifft.

      MfG
      Prinzip
    • Volljährigenunterhalt - Beide Eltern nicht leistungsfähig

      Hallo an alle!

      Ich hab mal eine Frage zu der ich auch nach laaaaangem googeln nichts gefunden habe.

      Es geht um die Unterhaltsberechnung einer 18jährigen (geht noch zur Schule, wohnt zu Hause bei der Mutter)

      Vater (selbstständig) : durchschnittlicher, monatlicher Verdienst 850,- €

      Mutter Halbtagsjob: monatlich 650,- €

      Nach meinem Verständniss muß nun keiner von beiden Unterhalt leisten, da beide unter Selbstbehalt verdienen.

      Liege ich da richtig?

      Danke!

      Jule