Hallo jule-bz,
Deine Ansicht wäre dann richtig, wenn es den Eltern trotz nachhaltiger Bemühungen ( Bewerbungen, Arbeitsplatzwechsel etc.) nicht gelänge, einen besser bezahlten Arbeitsplatz zu finden. Im konkreten Falle handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes volljähriges "Kind", dem gegenüber die Eltern eine gesteigerte Ewerbsobliegenheit trifft.
MfG
Prinzip
Deine Ansicht wäre dann richtig, wenn es den Eltern trotz nachhaltiger Bemühungen ( Bewerbungen, Arbeitsplatzwechsel etc.) nicht gelänge, einen besser bezahlten Arbeitsplatz zu finden. Im konkreten Falle handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes volljähriges "Kind", dem gegenüber die Eltern eine gesteigerte Ewerbsobliegenheit trifft.
MfG
Prinzip