Versorgungsausgleich damals abgetrennt, jetzt soll zu der alte Stichtag nicht mehr gelten

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    • Versorgungsausgleich damals abgetrennt, jetzt soll zu der alte Stichtag nicht mehr gelten

      Hallo liebe Forumsmitglieder,
      Scheidungsantrag wurde sept. 2004 gestellt, Scheidung war jan. 2006.
      Damals wurde der Versorgungsausgleich nach §628 Aps. 1ZPO abgetrennt. Meine Frau war im Referendariat und damit in der Beamtenversorgungskasse. Es war aber nicht klar ob sie später verbeamtet wird.
      Begründung des Gerichts damals: Versorgungsausgleich ist wegen der komplizierten Situation nicht durchführbar. Muss deshalb später durchgeführt werden. Sie wurde später in einem anderen Bundesland verbeamtet war aber zwischenzeitlich Angestellte im öffentl. Dienst. Ich bin Angestelter.

      Jetzt wurde nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG der Versorgungsausgleich wieder aufgenommen. Und zwar soll der Versorgungsausgleich nach neuem Recht zum neuen Stichtag 28.02.2010 wieder aufgenommen werden.
      Meine ehemalige Frau hat aber zwischenzeitlich viel weniger Anwartschaften erworben weil sie durchgängig in Teilzeit war. Wir haben doch seit Januar 2003 (Trennung) keine Versorgungsgemeinschaft mehr.

      Kann ich darauf bestehen entweder nach altem Recht oder gern auch nach neuem Recht aber zum alten Stichtag Oktober 2004 einen Versorgungsausgleich durchführen zu lassen?

      Die Sachbearbeiterin vom Gericht sagte mir das teilweise sogar noch Fälle aus den 90er Jahren neu aufgerollt werden mit neuem Stichtag! Das widerspricht doch jedem gesunden Rechtsempfinden, oder?

      Gibt es ähnliche Fälle, oder schon gar schon Entscheidungen zum Thema Stichtag?
      Gruß und Dank
      pelikhan
    • RE: Versorgungsausgleich damals abgetrennt, jetzt soll zu der alte Stichtag nicht mehr gelten

      Hallo Peter H.,

      ja die gleiche Info habe ich auch von meinem damaligen Anwalt erhalten. Scheinbar bin ich der Fehlauskunft einer Sachbearbeiterin im Gericht aufgesessen.
      Ich hatte von meinem Rentenversicherungsträger die Aufforderung alle Beiträge bis zum 28.02.2010 bei Ihm zu dokumentieren.
      Tel. Nachfrage beim Versicherungsträger: "Das Gericht will das so."
      Tel. Nachfrage beim Gericht: "Ja nach neuem Recht ist das so, dass bei abgetrennten Verfahren der Stichtag der Tag der Wiederaufnahme ist".
      Offensichtlich eine Fehlauskunft der Sachbearbeiterin.

      Mein Anwalt hat allerdings auch etwas geeiert, er meinte die Versicherungsbeiträge nach der Ehezeit werden zwar nicht direkt berücksichtigt, könnten aber in bestimmten Fällen zu einer Neubewertung der alten Beiträge führen. Hmmh ???

      Ich denke ich warte jetzt den Bescheid ab und werde Ihn ggf. nochmal prüfen lassen wenn ich selbst nicht schlau draus werde.

      Immerhin vielen Dank für Deine Antwort und besten Gruß

      Peter L.
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