Hallo liebe Forumsmitglieder,
Scheidungsantrag wurde sept. 2004 gestellt, Scheidung war jan. 2006.
Damals wurde der Versorgungsausgleich nach §628 Aps. 1ZPO abgetrennt. Meine Frau war im Referendariat und damit in der Beamtenversorgungskasse. Es war aber nicht klar ob sie später verbeamtet wird.
Begründung des Gerichts damals: Versorgungsausgleich ist wegen der komplizierten Situation nicht durchführbar. Muss deshalb später durchgeführt werden. Sie wurde später in einem anderen Bundesland verbeamtet war aber zwischenzeitlich Angestellte im öffentl. Dienst. Ich bin Angestelter.
Jetzt wurde nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG der Versorgungsausgleich wieder aufgenommen. Und zwar soll der Versorgungsausgleich nach neuem Recht zum neuen Stichtag 28.02.2010 wieder aufgenommen werden.
Meine ehemalige Frau hat aber zwischenzeitlich viel weniger Anwartschaften erworben weil sie durchgängig in Teilzeit war. Wir haben doch seit Januar 2003 (Trennung) keine Versorgungsgemeinschaft mehr.
Kann ich darauf bestehen entweder nach altem Recht oder gern auch nach neuem Recht aber zum alten Stichtag Oktober 2004 einen Versorgungsausgleich durchführen zu lassen?
Die Sachbearbeiterin vom Gericht sagte mir das teilweise sogar noch Fälle aus den 90er Jahren neu aufgerollt werden mit neuem Stichtag! Das widerspricht doch jedem gesunden Rechtsempfinden, oder?
Gibt es ähnliche Fälle, oder schon gar schon Entscheidungen zum Thema Stichtag?
Gruß und Dank
pelikhan
Scheidungsantrag wurde sept. 2004 gestellt, Scheidung war jan. 2006.
Damals wurde der Versorgungsausgleich nach §628 Aps. 1ZPO abgetrennt. Meine Frau war im Referendariat und damit in der Beamtenversorgungskasse. Es war aber nicht klar ob sie später verbeamtet wird.
Begründung des Gerichts damals: Versorgungsausgleich ist wegen der komplizierten Situation nicht durchführbar. Muss deshalb später durchgeführt werden. Sie wurde später in einem anderen Bundesland verbeamtet war aber zwischenzeitlich Angestellte im öffentl. Dienst. Ich bin Angestelter.
Jetzt wurde nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG der Versorgungsausgleich wieder aufgenommen. Und zwar soll der Versorgungsausgleich nach neuem Recht zum neuen Stichtag 28.02.2010 wieder aufgenommen werden.
Meine ehemalige Frau hat aber zwischenzeitlich viel weniger Anwartschaften erworben weil sie durchgängig in Teilzeit war. Wir haben doch seit Januar 2003 (Trennung) keine Versorgungsgemeinschaft mehr.
Kann ich darauf bestehen entweder nach altem Recht oder gern auch nach neuem Recht aber zum alten Stichtag Oktober 2004 einen Versorgungsausgleich durchführen zu lassen?
Die Sachbearbeiterin vom Gericht sagte mir das teilweise sogar noch Fälle aus den 90er Jahren neu aufgerollt werden mit neuem Stichtag! Das widerspricht doch jedem gesunden Rechtsempfinden, oder?
Gibt es ähnliche Fälle, oder schon gar schon Entscheidungen zum Thema Stichtag?
Gruß und Dank
pelikhan