Abfindung nach eheähnlicher Gemeinschaft

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    • Abfindung nach eheähnlicher Gemeinschaft

      Guten Tag,

      ich habe eine Frage und hoffe hier Hilfe zu bekommen.

      Fall:

      Schwiegervater besitzt ein Haus als alleiniger Eigentümer. Nun möchte er seine Freundin einziehen lassen.
      Seine Arbeitskollegen hätten ihn darauf hingewiesen, dass es seit ca. 2 Jahren ein neues Gesetzt gibt, welches besagt, dass der Freundin im Trennungsfall eine Abfindung zusteht.

      Kennt jemand eine derartige Regelung bzw. Rechtsgrundlage?
    • RE: Abfindung nach eheähnlicher Gemeinschaft

      Hallo daffyduck,


      mir nicht bekannt. Zugewinn gibt es nur in einer Ehe - nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wenn man "nur" zusammen wohnt - teilt man sich die Kosten und gut. Warum sollte er ihr dann Geld zahlen, wenns aus ist?

      Falls jedoch die Freundin irgendetwas für ihren LG zahlt, was dessen Vermögensbildung dient (sie zahlt die Raten für sein Haus - kauft ihm ein Auto o.ä.) oder in seiner Firma kostenlos arbeitet - würde ich das evtl. anders sehen und als Freundin schon versuchen, diese Gelder nach Ende der Beziehung zurückzubekommen.


      LG - Karbon

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      Hafes (1319 - 1389)


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