% Regelbetrag umrechnen für 2010

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    • % Regelbetrag umrechnen für 2010

      Hallo kann an alle,

      kann mir jemnad sagen welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist, bei Tiltel dynamisch 107 % des Regelbetrages (Tiltel aus 2003)?
      Kindergeld geht an Kindesmutter.

      Wie wird das berechnet? für 2010

      Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
      Ganz lieben Gruss balu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von baluhb2000 ()

    • RE: % Regelbetrag umrechnen für 2010

      Hallo,

      für eine Umrechnung ist das Alter des Kindes erforderlich sowie die Mitteilung ob das Kindergeld für das erste, dritte oder vierte Kind gezahlt wird, ob Unterhaltszahler seinerzeit im Beitrittsgebiet oder nicht lebte und welche Anrechnungsvorschrift für das Kindergeld im Titel vorgesehen ist.

      gruss
    • RE: % Regelbetrag umrechnen für 2010

      Ich versuchs mal:

      Du nimmst den Zahlbetrag aus der Tabelle von 2007
      in diesem Fall waren es bei 107% 309,- €
      da rechnest du das damalige hälftige Kindergeld dazu = 77,- €, dann hätten wir einen Betrag von 386,- €
      Diese werden dann durch den Mindestunteralt 100 % aus der Tabelle von 2008 geteilt, also: 386 / 365 = 1,0575342..... dann x 100 dann hast du den Prozentwert: 105,75342.... der dann eben auf 105,7 abgerundet wird.
      Hoffe es war verständlich. ?(
    • RE: % Regelbetrag umrechnen für 2010

      Hallo

      Ergebnis ergibt sich gem. § 36 EGZPO wie folgt:

      Kind, 16 Jahre alt
      erstes bis zweites Kind . . . . . . . . . J
      alter Prozentsatz vor 1.1.2008 . . . . . . 107 % abz. halbes Kindergeld oder weniger, § 36 Nr.3a EGZPO
      neuer Prozentsatz ab 1.1.2008 (288*107% - 0 + 77)/365*100 105,7%
      aktueller Zahlbetrag: 426 * 105,7% - 92 . . . . 359,00

      gruss
    • RE: % Regelbetrag umrechnen für 2010

      Wird auf oder abgerundet, beim Regelbetrag oder beim Zahlbetrag?

      Ich würde bei einem MIndestunterhalt von 105,7 % auf einen Zahlbetrag von 358,282 € kommen also 258 € ... und nicht auf 259 €

      Vom Zahlbetrag her ist das egal ob ein Euro mehr oder weniger ich will nur nichts falsch machen...
      Ganz lieben Gruss balu.
    • RE: % Regelbetrag umrechnen für 2010

      Gem. § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB ist aufzurunden.

      "Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden."

      PS: übrigens 359 EUR nicht 259 EUR

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ad_vocat ()

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