Hallo,
nun habe ich mal eine allgemeine Frage.
Wenn die Kindesmutter Hartz IV beantragt, dann wird der Kindesunterhalt zum Teil angerechnet, da Bedarfsgemeinschaft.
Ist der Unterhaltspflichtige denn verpflichtet, den KU nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, oder können die KM und der Unterhaltspflichtige eine Vereinbarung treffen, die evtl. unter derStufe der Düsseldorfer Tabelle stehenden Betrag liegen würde, die er nach seinem Netto zu zahlen hätte.
Sprich anstelle von DT Stufe 3 DT Stufe 2 gezahlt wird. Die Düsseldorfer Tabelle hat ja keinen gesetzeswert sondern eben nur einen Richtwert.
Kann die ARGE von dem Unterhaltspflichtigen Gehaltsnachweise verlangen, wenn er seinen Kindesunterhalt bezahlt, denn die Kindesmutter hat auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Dann hat die ARGE doch eigentlich kein Recht auf Auskunft vom Ex-Ehemann oder?
Gruß
euridike
nun habe ich mal eine allgemeine Frage.
Wenn die Kindesmutter Hartz IV beantragt, dann wird der Kindesunterhalt zum Teil angerechnet, da Bedarfsgemeinschaft.
Ist der Unterhaltspflichtige denn verpflichtet, den KU nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, oder können die KM und der Unterhaltspflichtige eine Vereinbarung treffen, die evtl. unter derStufe der Düsseldorfer Tabelle stehenden Betrag liegen würde, die er nach seinem Netto zu zahlen hätte.
Sprich anstelle von DT Stufe 3 DT Stufe 2 gezahlt wird. Die Düsseldorfer Tabelle hat ja keinen gesetzeswert sondern eben nur einen Richtwert.
Kann die ARGE von dem Unterhaltspflichtigen Gehaltsnachweise verlangen, wenn er seinen Kindesunterhalt bezahlt, denn die Kindesmutter hat auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Dann hat die ARGE doch eigentlich kein Recht auf Auskunft vom Ex-Ehemann oder?
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euridike
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