Hartz IV und Kindesunterhalt

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    • Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo,

      nun habe ich mal eine allgemeine Frage.

      Wenn die Kindesmutter Hartz IV beantragt, dann wird der Kindesunterhalt zum Teil angerechnet, da Bedarfsgemeinschaft.

      Ist der Unterhaltspflichtige denn verpflichtet, den KU nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, oder können die KM und der Unterhaltspflichtige eine Vereinbarung treffen, die evtl. unter derStufe der Düsseldorfer Tabelle stehenden Betrag liegen würde, die er nach seinem Netto zu zahlen hätte.

      Sprich anstelle von DT Stufe 3 DT Stufe 2 gezahlt wird. Die Düsseldorfer Tabelle hat ja keinen gesetzeswert sondern eben nur einen Richtwert.

      Kann die ARGE von dem Unterhaltspflichtigen Gehaltsnachweise verlangen, wenn er seinen Kindesunterhalt bezahlt, denn die Kindesmutter hat auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Dann hat die ARGE doch eigentlich kein Recht auf Auskunft vom Ex-Ehemann oder?

      Gruß
      euridike

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    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo!

      Solche Vereinbarungen können nur Ex-Partner treffen, die finanziell eigenständig sind.

      Wird Hartz IV beantragt, dann wird die ARGE in der Tat die Unterhaltspflicht des Vaters und Ex-Mannes genau prüfen.

      Es wäre ja auch eine wenig soziale Vorgehensweise, um es mal vorsichtig zu sagen. Der Vater zahlt weniger KU als er könnte und die Allgemeinheit soll dann dafür aufkommen.

      Im Extremfall wackelt gar der Verzicht auf EU. Nehmen wir mal an, das Kind ist noch klein und die KM kann ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, weil sie dieses betreuen muss (keine ausreichende Betreuungsmöglichkeiten, Kind hat besonderen Betreuungsbedarf, etc.), dann kann es durchaus sein, dass die ARGE ihn auffordert zu zahlen.

      LG
      Zita
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Zita,

      das habe ich mir schon gedacht. Die KM hatte nachgefragt, weil ihr die ARGE eben einen Teil des Unterhaltes der Kinder anrechnen will.

      Die Kinder sind 14, 15,16 und werden dieses Jahr 15,16,17. Wir haben Ende letzten Jahres eine Vereinbarung getroffen, das sie ab dem 01.01.2010 auf Ehegattenunterhalt verzichtet, dafür zahlt mein Mann etwas mehr Kindesunterhalt. Was wir damals nach DT 2009 ausgerechnet hatten. Mittlerweile durch die Erhöhung der DT Tabelle ist dieses mehr etwas zusammengeschrumpft aber immer noch mehr.

      Nun war sie auf der ARGE und hat festgestellt, das dieses mehr nun ihren Unterhalt mitfinanzieren muss.

      Gruß
      euridike
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Euridike,

      ja, so ist es wohl.

      Bei dem Alter der Kinder steht ihr jedoch wahrscheinlich kein Betreuungsunterhalt mehr zu, es sei denn, ein Kind wäre krank.

      Ist denn der Verzicht bei einem Notar erklärt worden? Dann wäre das wohl etwas ´wasserdichter`.

      LG
      Zita
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Zita,

      nein, keines der Kinder ist krank.

      Der Verzicht wurde nicht vor einem Notar erklärt. War zwar eine Idee von uns, aber unser Anwalt meinte, das wäre nicht nötig. Könnte uns das jetzt zum Verhängnis werden?

      Gruß
      euridike
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo!

      Also, wenn man mal positiv denkt, glaube ich nicht, dass das euch zum Verhängnis werden kann. Immerhin habt ihr ja auch auf anwaltlichen Rat hin gehandelt und der weiß ja (hoffentlich...), was er da tut.

      Bei gesunden Kindern in dem Alter ist es der Frau ja prinzipiell zuzumuten, sich selbst zu versorgen. Warum klappt das nicht?

      Findet sie generell keine Arbeit? Gibt es wenig Arbeit in der Region in ihrem Beruf?

      Sucht sie nicht intensiv genug?

      Findet sie keine Arbeit, weil sie ehebedingte Nachteile hat? Z.B.: Mit 16 geheiratet, sofort Kinder bekommen, nie eine Ausbildung gemacht, ihr Leben ganz in den Dienst von Mann u. Kindern gestellt, etc.?

      Ist sie krank und ist dies eine Krankheit, die sie bereits in der Ehe hatte oder die gar ehebedingt ist?

      Krankheit oder ehebedingte Nachteile, die sie jetzt noch hat, könnten Gründe sein für eine Weiterzahlung von EU.

      LG
      Zita
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo,

      angeblich würde sie sich bewerben, aber keine Arbeit finden. Sie wohnt in der Nähe von Hamburg, also arbeit würde sich da schon finden. Krank ist sie nicht.

      Es würde ja auch ersteinmal ein 400 Euro Job gehen, denn dann hätte sie genausoviel wie vorher mit EU und damit kam sie ja wohl klar.

      Ich denke mal sie sucht nicht intensiv genug und ist auch was die Arbeit angeht viel zu wählerisch. Ich habe bei der arbeitsagentur mal nachgeschaut, genau an ihrem Ort gibt es z.B. ein Casino, das auf 400,-- Euro Basis, Servicekräfte oder Spiehallenaufsichten suchen. Ich denke, das wäre schon machbar. Es gibt auch noch mehr Angebote. Man darf eben nicht so wählerisch sein. Also bevor ich mich mit der ARGE rumschlagen würde, wäre mir es ziemlich egal, was ich arbeite.

      Sie hat auf einem Büro gearbeitet. Als ihre erste Ehe in die Brüche ging, aus dieser Ehe hat sie 2 Kinder, die allerdings mittlerweile selbst erwachsen sind und eigene Kinder haben. Diese beiden waren allerdings auch noch nicht erwachsen, als mein LG sie kennenlernte und als damals aber dann das dritte Kind kam, hat sie mit arbeiten aufgehört. Verheiratet waren mein Lg und sie nicht mal ganz 3 Jahre.

      Gruß
      euridike

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    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Euridike,

      ergänzend zu Zita möchte ich noch klarstellen: Der KU wird auf keinen Fall für den Bedarf der Mutter angerechnet. Die Anrechnung von Einkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist eine Einbahnstraße. Nur das Einkommen von Eltern wird für die Kinder verwandt - umgekehrt nicht.

      Ausnahme ist das Kindergeld. Wenn Kinder mit ihrem Einkommen (KU+KG) über ihrem persönlichen Bedarf liegen, kann der überschießende Kindergeldanteil als Einkommen der Mutter angerechnet werden. Mehr nicht. Kindergeld ist Einkommen der Eltern, wird aber im SGB II zunächst für die Bedarfsdeckung der Kinder herangezogen.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Susanne,

      bist du dir sicher, das du damit Recht hast?

      Nur das Einkommen von Eltern wird für die Kinder verwandt - umgekehrt nicht


      Das habe ich doch schon anders gehört, ist das nicht auch ein Problem mit der Düsseldorfer Tabelle, das die Unterhaltserhöhung nicht bei den Kindern ankommt, sondern bei Hartz IV angerechnet wird, so dass die Kinder gar nichts davon haben???

      Oder bin ich da falsch informiert?

      Gruß
      euridike
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      hallo euridike,
      bist du dir sicher
      als so "alter Hase" hier solltest Du inzwischen wissen dass die Leute vom Forenteam "wissen was sie schreiben" !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo euridike,

      JA, bin ganz sicher. Kann gut sein, dass du das häufiger anders liest (es gab kürzlich auch hier im Forum einen entsprechenden Beitrag, den ich klargestellt habe).

      In der öffentlichen Diskussion und besonders an Stammtischen hält sich das Gerücht besonders hartnäckig, dass Kinder mit ihrem Unterhalt die Mütter bzw. Väter finanzieren. Es wird aber dadurch nicht richtiger.

      Kinder, die ihren Bedarf durch Unterhalt und Kindergeld (oder auch durch anderes Einkommen) selbst decken können, fallen aus der Bedarfsgemeinschaft.

      Kannst du nachlesen im § 7, Abs. 3, Nr. 4

      (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

      ......4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo,

      @wolfgang Becker,

      tut mir leid, wenn ich das jetzt mal so sage, und vielleicht bekomme ich deshalb auch die gelbe Karte, aber manche Kommentare könntest du auch unterlassen.

      Eben weil ich schon eine Weile mitlese und eben auch schon anderes gelesen habe, habe ich noch einmal nachgefragt, weil ich unsicher war. Ich habe Susanne weder der Dummheit bezichtigt noch sonst irgendetwas, sondern aus meiner Unsicherheit heraus eine Frage gestellt. Das wird man ja mal noch dürfen.

      Außerdem hat die KM angerufen und gesagt, das mein LG für die 3 Kinder ca. 150,-- Euro zuviel zahlen würde und diese 150,-- Euro würden ihr angerechnet werden. Das ist die Auskunft, die wir von der KM bekommen haben. Was sie dann vorgeschlagen hat, sag ich hier jetzt mal nicht, das kommt für uns auch gar nicht in Frage.

      Wir haben zum 01.01.2010 eine Unterhaltsvereinbarung mit der KM getroffen, in der sie auf EU bzw. BU verzichtet, dafür haben wir den Kindern etwas mehr Unterhalt zugesprochen. Und nun ist dieser etwas mehr Unterhalt das Problem.

      @Susanne

      Wenn deine Aussage stimmt, dann hat die Dame von der ARGE etwas falsches erzählt oder?

      Wie kann die KM dem nun widersprechen, bzw. sich dagegen wehren, das ein Teil des Kindesunterhaltes für sie mit angerechnet werden soll, denn genau das hat sie uns erzählt.

      Gruß
      euridike

      The post was edited 2 times, last by euridike ().

    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      also euridike, ob Dir das gefällt oder nicht ist mir völlig egal.

      Außerdem hat die KM angerufen und gesagt
      tja, wenn man Ex mehr glaubt als einem MOD bzw. Admin hier ...

      Wir haben zum 01.01.2010 eine Unterhaltsvereinbarung mit der KM getroffen, in der sie auf EU bzw. BU verzichtet, dafür haben wir den Kindern etwas mehr Unterhalt zugesprochen.
      falls das ein Trick war damit Ex insgesamt mehr hat ...
      oder entspricht das "mehr KU" einer Hochstufung DT "weil 1 Unterhaltsberechtigter weniger" ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Euridike,

      Wenn deine Aussage stimmt, dann hat die Dame von der ARGE etwas falsches erzählt oder?

      das kann ich nicht beurteilen, halte es aber für eher unwahrscheinlich.

      Vielleicht handelt es sich bei den 150 Euro Überschuss um Kindergeld (das ja anrechenbar ist, wie ich geschrieben habe)?

      Außerdem hat die KM angerufen und gesagt, das mein LG für die 3 Kinder ca. 150,-- Euro zuviel zahlen würde und diese 150,-- Euro würden ihr angerechnet werden.


      Zu viel für SGB II - das kann sein. Es wird aber der Unterhaltsanspruch nach Familienrecht geprüft. Wenn der hoch genug ist, um - zusammen mit dem Kindergeld - den Lebensunterhalt zu bestreiten, sind keine SGB II-Leistungen nötig.

      In diesem Fall wird - und nur in diesem Fall - der überschießende Anteil KG für den Bedarf der Mutter verwendet. Der Überschuss entsteht nicht beim KU, sondern beim KG.

      Im übrigen kann die Mutter auch Wohngeld für die Kinder beantragen. Zusammen mit SGB II - Leistungen geht Wohngeld nicht. Wenn sie aber - so sieht es ja aus - aus der BG fallen, haben sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Wohngeld. Zur Antragstellung wird die Mutter auch von der ARGE aufgefordert, wenn es Sinn macht.

      Gruß
      Susanne

      P.S.
      Eben weil ich schon eine Weile mitlese und eben auch schon anderes gelesen habe

      Sicher, das konnte man schon häufiger hier lesen. Ich kann nicht ausschließen, dass ich es mal übersehen habe. Normalerweise stelle ich das sofort richtig.
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Wolfgang,

      nein das war kein Trick.

      Wir wollten eine außergerichtliche Lösung und sind der Ex insoweit entgegengekommen,sonst würden wir wohl jetzt noch wegen des EU herumziehen, auch unsere Anwältin hat dem dem zugeraten.

      also euridike, ob Dir das gefällt oder nicht ist mir völlig egal.


      Das hat nichts damit zu tun, ob es mir gefällt oder nicht. Es gibt dem ganzen einfach einen bitteren Ton, der vorher nicht da war. Du unterstellst mir, das ich einem Forenteam Wissen abstreitig mache, dem ist nicht so. Ich habe nur noch einmal nachgefragt, weil ich es nicht verstanden habe, bzw. verunsichert war.

      Gruß
      euridike
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo Susanne,

      leider muss ich noch einmal nachfragen, weil ich es noch nicht so ganz verstehe.

      Die Dame von der ARGE hat der KM gesagt, der Bedarf der Kinder wäre mit 287,-- Euro gedeckt. Mein LG zahlt pro Kind 400,-- Euro. Somit würde ihr nichts mehr zustehen.

      Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe. Dann würde das irgendwie mit dem Kindergeld verrechnet werden.

      Sprich, da der Bedarf der Kinder laut ARGE mit dem Unterhalt gedeckt ist. Werden ihr 2x184-- Euro und 1x 190,-- Euro als Einkommen gerechnet. Was zusammen ja 558,-- Euro macht. Somit wäre ja auch ihr Bedarf gedeckt, wenn man davon ausgeht, das der Berdarf eines Erwachsenen nach Hartz IV 359,-- Euro ausmacht. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

      Sollte ihr aber nicht nur die Hälfte KG angerechnet werden, denn die andere Hälfte steht doch meinem LG zu, oder verstehe ich das auch wieder falsch.?

      ABER, sie könnte noch Wohngeld beantragen, was nichts mit Hartz IV zu tun hat, sondern eine andere Leistung ist. Sollte sie diesen Antrag für sich stellen oder für die Kinder? Bzw. muss das nicht sowieso von allen gemeinsam gestellt werden?

      Tschuldige wenn ich soviel Frage, aber ich versuche es zu verstehen.

      Gruß
      euridike

      The post was edited 1 time, last by euridike ().

    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo euridike,

      in Deinem Beispiel zahlt die Mutter aber keine Miete.
      Die warmen Unterkunftskosten werden nämlich dem Regelbedarf noch kopfteilig aufgeschlagen, so dass die Berechnung dann ganz anders aussähe.

      Das Kindergeld wird voll angerechnet, der hälftige Teil für den LG ist ja bereits bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt.
    • RE: Hartz IV und Kindesunterhalt

      Hallo yamato,

      danke für die Antwort. Dann sollte sie vielleicht doch mal versuchen, anstelle von Hartz IV Wohngeld zu beantragen.

      Bin mal gespannt wie das ausgeht, habe irgendwie so ein Bauchgrummeln dabei, wenn sie mal uns nicht wieder in den Schoß fällt.

      Gruß
      euridike