Anpassung Unterhalt

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    • Anpassung Unterhalt

      Hallo liebe Forianer,

      in meiner notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung vom September 2008 wurde der Kindesunterhalt und mein Unterhalt geregelt.

      Meine erste Frage:
      Die Höhe des Kindesunterhalts wurde dynamisch in % des jeweiligen Regelbetrags angegeben - allerdings mit Abstufung um eine Tabellenstufe, da es insgesamt vier Unterhaltsberechtigte sind.
      Ändert sich an der Einstufung etwas, weil sich die aktuelle DT auf nur noch zwei Unterhaltsberechtigte bezieht, also Abstufung nun um zwei Stufen oder so?

      Meine zweite Frage:
      Die Höhe meines Unterhalts wurde damals aber ermittelt in Anrechnung des damals zu zahlenden Kindesunterhalts, angegeben in einem fixen Betrag.
      Jetzt müsste mein Ex-Mann also deutlich mehr Unterhalt für die Kinder nach der neuen DT zahlen und den damals vereinbarten Unterhalt an mich (eigentlich wäre das ungerecht...) - stimmt das??

      Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten und allen ein gutes neues Jahr,
      Susanne
    • RE: Anpassung Unterhalt

      Hallo Susanne,

      wenn ein dynamischer Titel auf Kindesunterhalt (KU) vorliegt, unterliegt dieser den Grundsätzen der Abänderung. Hierzu bedarf es beim KU einer wesentlichen Änderung der wirtschatflichen Verhältnisse, d.h. einer wesentlichen Einkommensänderung. Eine Änderung der Einstufung in der DT alleine reicht hierzu nicht aus. Im Rahmen einer Abänderung kann dies allerdings zusätzlich Berücksichtigung finden.

      Wenn Dein Ex nun ab 01.01.2010 einen deutlich höhrer KU zu zahlen hat, berührt dies - rein rechtlich gesehen - zunächst Deinen Unterhaltsanspruch nicht, solange der nun höhere KU zu keiner wesentlichen Änderung (ca. 10%) Deines Unterhaltsanspruchs führt bzw. nun u.U. der Selbstbehalt Deines Ex unterschritten wird.

      Es hindert Dich allerdings nichts daran, Dich nun mit Deinem Ex auf einen verminderten Ehegattenunterhalt aufgrund des höheren KU außergerichtlich zu einigen.

      Gruß
      Gerd
    • RE: Anpassung Unterhalt

      Hallo Gerd,

      wenn ich dich richtig verstehe:
      Mein Ex zahlt den höheren Unterhalt nach der bisherigen Stufe der DT und zusätzlich meinen vereinbarten Unterhalt???

      Ach welch moralisches Dilemma! ;)

      Ich finde das ja im Ergebnis unfair,
      aber vom Selbstbehalt ist er noch weit entfernt und freiwillig würde er nie einen Cent mehr zahlen als er unbedingt muss - im Gegenteil, er kürzt meinen Unterhalt, den ich dann schließlich pfänden lasse und und und und alle Kinder-Extras zahl ich sowieso allein.

      Bin ich jetzt fair zu jemandem, der es selber nicht ist?
      Oder kann ich mir sagen: Nun, diesmal hat er halt Pech?

      grübel, grübel,
      Susanne

      P.S. An alle unterhaltsverpflichteten Väter, bei denen es finanziell eh schon knapp ist: Ich finde die Veränderungen der DT unsäglich und verstehe euren Frust!
    • RE: Anpassung Unterhalt

      Moin Susanne,

      zum berechtigten (!) Meckern über eine Erhöhung um 13 % gehört auch der gegenseitige faire Umgang miteinander,
      (ändert nichts daran, dass ich meine Ex gerne mit dem Teppichklopfer bearbeiten würde, wenn ich es denn könnte ;) )
      ich halte es auch so, dass ich den korrekten Unterhalt überweise, ganz ohne das Madame mahnen, meckern oder klagen muß.

      Alle Frauen die ich bisher getroffen habe waren ganz froh dann irgendwann die letzte nervige Klammer des EU (unsinniger Begriff, da der nachehelicher Unterhalt gemeint ist) abstreifen zu können und auf eigenen Beinen zu stehen.

      Schönes WE

      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!
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