Hallo liebe Forianer,
in meiner notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung vom September 2008 wurde der Kindesunterhalt und mein Unterhalt geregelt.
Meine erste Frage:
Die Höhe des Kindesunterhalts wurde dynamisch in % des jeweiligen Regelbetrags angegeben - allerdings mit Abstufung um eine Tabellenstufe, da es insgesamt vier Unterhaltsberechtigte sind.
Ändert sich an der Einstufung etwas, weil sich die aktuelle DT auf nur noch zwei Unterhaltsberechtigte bezieht, also Abstufung nun um zwei Stufen oder so?
Meine zweite Frage:
Die Höhe meines Unterhalts wurde damals aber ermittelt in Anrechnung des damals zu zahlenden Kindesunterhalts, angegeben in einem fixen Betrag.
Jetzt müsste mein Ex-Mann also deutlich mehr Unterhalt für die Kinder nach der neuen DT zahlen und den damals vereinbarten Unterhalt an mich (eigentlich wäre das ungerecht...) - stimmt das??
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten und allen ein gutes neues Jahr,
Susanne
in meiner notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung vom September 2008 wurde der Kindesunterhalt und mein Unterhalt geregelt.
Meine erste Frage:
Die Höhe des Kindesunterhalts wurde dynamisch in % des jeweiligen Regelbetrags angegeben - allerdings mit Abstufung um eine Tabellenstufe, da es insgesamt vier Unterhaltsberechtigte sind.
Ändert sich an der Einstufung etwas, weil sich die aktuelle DT auf nur noch zwei Unterhaltsberechtigte bezieht, also Abstufung nun um zwei Stufen oder so?
Meine zweite Frage:
Die Höhe meines Unterhalts wurde damals aber ermittelt in Anrechnung des damals zu zahlenden Kindesunterhalts, angegeben in einem fixen Betrag.
Jetzt müsste mein Ex-Mann also deutlich mehr Unterhalt für die Kinder nach der neuen DT zahlen und den damals vereinbarten Unterhalt an mich (eigentlich wäre das ungerecht...) - stimmt das??
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten und allen ein gutes neues Jahr,
Susanne