wie gehe ich richtig vor??

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    • wie gehe ich richtig vor??

      ich möchte mich von miener frau scheiden lassen und stehe auch vor einer räumlichen trennung. damit ich weiss wie teuer meine wohnung sein darf, muss ich erstmal wissen was mir nach einer scheidung finanziel übrig bleibt. kann mir da jemand helfen??
      gruss sven

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pokerface ()

    • RE: wie gehe ich richtig vor??

      Hallo pokerface,

      herzlich Willkommen im ISUV-Forum.

      Nun, wenn Du wissen möchtest, was auf Dich zukommt, musst Du schon alle Informationen liefern:
      1. Gibt es gemeinsame Kinder und wie alt sind die und was machen die
      2. Dein Einkommen (netto)
      3. Einkommen Deiner Frau (netto)
      4. Wie lange verheiratet
      5. Tätigkeit der Frau während der Ehe
      6. Gibt es neue Partnerschaften

      und was Dir sonst noch so einfällt.

      Grüße
    • RE: wie gehe ich richtig vor??

      Original von Max
      Hallo pokerface,

      herzlich Willkommen im ISUV-Forum.
      danke

      Nun, wenn Du wissen möchtest, was auf Dich zukommt, musst Du schon alle Informationen liefern:
      gerne
      1. Gibt es gemeinsame Kinder und wie alt sind die und was machen die
      einen sohn 5 jahre alt. geht in die kita für 6 stunden
      2. Dein Einkommen (netto)
      2200 steuerklasse 3 / 33260 bruto
      3. Einkommen Deiner Frau (netto)
      850 steuerklasse 5 /20310 bruto
      4. Wie lange verheiratet
      5 jahre
      5. Tätigkeit der Frau während der Ehe
      20 stunden halbtags im büro als angestellte
      6. Gibt es neue Partnerschaften
      bei mir möglicher weise schon in den nächsten monaten.


      danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pokerface ()

    • RE: wie gehe ich richtig vor??

      Hallo Pokerface,

      ich gehe mal davon aus, dass Deine zukünftige Exfrau in dem Umfang wie bisher weiter arbeiten wird und ein Gericht diese Arbeit nicht als überobligatorisch während der Trennungszeit beurteilt.
      Ich greife beim Kindesunterhalt mal vorsichtig vor und nehme die vermutlich neuen Sätze (2010) dieser Düsseldorfer Tabelle.
      Nach Deinem Einkommen wirst Du dann also ca. 310 € Kindesunterhalt bezahlen müssen. Dabei habe ich bereits die nächste Altersstufe, also ab 6 Jahre gewählt.
      Nun bereinigen wir mal Dein Einkommen und nehmen an, dass das Trennungsjahr frühestens nach dem 1. Januar 2010 beginnt und Du damit in Steuerklasse 3 bleibst:
      2200 - 5% berufsbed. Aufwendungen - 310 Kindesunterhalt - 10% Erwerbstätigkeitsbonus = 1600 € relevantes Einkommen für Trennungsunterhalt.
      Deine Frau in Steuerklasse 5:
      850 - 5% - 10% = 730 €
      1600 + 730 = 2330/2 = 1165 - 730 = 435 € Trennungsunterhalt.
      Diesen Trennungsunterhalt wirst Du wie auch den Kindesunterhalt auf jeden Fall bezahlen müssen. Das heisst, wenn alles gut geht, bezahlst Du ab Trennung ca. 1040 € monatlich. Dir bleiben also insgesamt ca. 1150 € übrig.
      Es wird auch nicht so viel mehr Unterhalt zu bezahen sein, weil Du damit nur noch 150 € vom Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau weg bist.

      Wenn Du es anders rechnest, kann es für Dich eventuell besser werden:

      Jeder von Euch beiden in Steuerklasse 4, weil es dann auch keinen Ärger mit dem Steuerausgleich gibt.
      Bei Dir werden dann ca. 1900 € netto rauskommen, bei Deiner Frau ca. 1000 €.
      Beim Kindesunterhalt wirst Du dann bei ca. 290 € liegen.
      Trennungsunterhalt:
      1900 - 5% - 290 - 10% = 1360 €
      1150 - 5% - 10% = 980 €

      1360 + 980 = 2340/2 = 1170 - 980 = 190 € Trennungsunterhalt.
      Die Rechnung sieht dann so aus: 1900 - 290 - 190 = 1420 €, die Dir bleiben.
      Im 1. Fall stehen Deiner zukünftigen Exfrau ca. 1600 € inkl. Kindesunterhalt zur Verfügung,
      Im 2. Fall sind es ca. 1630 €

      Es ist also in diesem Fall absolut sinnvoll, gleich Nägel mit Köpfen zu machen und die Steuerklassen so zu wählen, dass nach dem Trennungsjahr kein böses Erwachen kommt.
      Nach der Scheidung wirst Du sicherlich noch einige Zeit den Ehegattenunterhalt weiter bezahlen müssen. Wenn aber das Kind ein Alter von ca. 8 Jahren erreicht hat und die Betreuung tagsüber gesichert ist, kann der Unterhalt für die Exfrau sicherlich in Stufen über 2-4 Jahre gegen 0 gesenkt werden.

      So, alle diese Angaben sind natürlich mit Vorsicht zu genießen, sollen aber helfen, vernünftig vorbereitet mit Deinem Anwalt zu sprechen.

      Grüße und eine hoffentlich friedvolle Trennung wünscht Dir
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