Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich brauche Eure Hilfe in Bezug auf eine bevorstehende gerichtliche Unterhaltsregelung. Ich bin Unterhaltsschuldner.
Der gegnerische Anwalt verlangt von mir, dass ich ihm vor seiner Klageerhebung bei Gericht gemäß § 1580 BGB neben meinen Einkommensverhältnissen auch eine Aufstellung über meine Kosten, insbesondere natürlich die für die Unterhaltsberechnung relevanten Kosten, zukommen lasse.
Meine Einkommensverhältnisse ist klar, aber auch über meine Kosten? Davon kann ich im Gesetzestext nichts lesen. Dort steht nur von "Einkünften und Vermögen" geschrieben.
Muss ich ihm meine Kosten nennen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
ich brauche Eure Hilfe in Bezug auf eine bevorstehende gerichtliche Unterhaltsregelung. Ich bin Unterhaltsschuldner.
Der gegnerische Anwalt verlangt von mir, dass ich ihm vor seiner Klageerhebung bei Gericht gemäß § 1580 BGB neben meinen Einkommensverhältnissen auch eine Aufstellung über meine Kosten, insbesondere natürlich die für die Unterhaltsberechnung relevanten Kosten, zukommen lasse.
Meine Einkommensverhältnisse ist klar, aber auch über meine Kosten? Davon kann ich im Gesetzestext nichts lesen. Dort steht nur von "Einkünften und Vermögen" geschrieben.
Muss ich ihm meine Kosten nennen?
Vielen Dank für Eure Antworten.