Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

    • Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Hallo Miteinander,

      mein Mann hat eine Tochter aus 1. Ehe. Sie ist mittlerweile 18 Jahre alt. Ihre 1. Ausbildung zur Restaurantfachfrau hat sie im 1. Lehrjahr aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Angeblich hat ihre Hüfte nicht mehr mitgespielt. Trotzdem ist sie in den Sommermonaten in einer Diskothek als Kellnerin jobben gegangen. Aber entscheidend war die Bescheinigung vom (ich glaube) Gesundheitsamt, in der ein Ausbildungswechsel angeraten wurde. Im September letzten Jahres hat sie dann eine Ausbildung zur Orthopädieschuhmacherin angefangen. Sie hat jetzt festgestellt, dass ihr diese Ausbildung nicht gefällt und angekündigt, dass sie sich eine neue Lehrstelle suchen will. Diesmal liegen keine gesundheitlichen Gründe vor, sie hat einfach keinen Bock auf den Job. Meine Frage ist nun: Wenn sie immer wieder Ausbildungen abbricht, wie lange muss mein Mann den Unterhalt eigentlich zahlen? Kann sie das so beliebig weiter machen, bis sie 25 ist und keinen Unterhaltsanspruch mehr hat?

      Es wäre toll, wenn mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben könnte.

      Liebe Grüße
      Heike

      PS: Sie lebt in Erfurt/Thüringen und wir in Grevenbroich/NRW

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    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Hallo,

      soll sie sich doch zuerst die neue A-Stelle suchen und dann die alte kündigen, und dann ist unter Umständen kein Unterhalt mehr fällig, weil ihr A-Geld und KG angerechnet wird.
      Ich glaube wenn sie diese jetzt abbricht, gibts kein Unterhalt, sie kann dann normal arbeiten gehen.

      Gruss
      Conny
    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Genau da liegt auch ein weiteres Problem von uns. Als sie die 1. Ausbildung abgebrochen hat, hat sie uns bereitwillig Auskunft gegeben. Da hatte sie ja ein amtsärztliches Attest vorliegen. Mein Mann hat anstandslos weiter Unterhalt gezahlt. Jetzt haben wir von ihren Absichten nur durch Zufall erfahren. Sie chattet ab und an mit unserer gemeinsamen Tochter und hat ihr dort mitgeteilt, dass sie eine neue Lehrstelle sucht. Wir wissen aber nicht, ob sie die 2. Ausbildung schon abgebrochen hat, oder erst kündigen will, wenn sie eine neue Lehrstelle hat. Auf Telefonanrufe und E-Mails meines Mannes reagiert sie nicht. Mein Mann ist Beamter und bekommt familienbezogene Leistung für diese Tochter. Er ist also verpflichtet seinem Arbeitgeber zu unterrichten. Tut er dies nicht, muss er zurückzahlen.

      Die Frage, die uns im Moment am wichtigsten ist, ist halt einfach: Wenn sie diese 2. Ausbildung jetzt ohne besonderen Grund abbricht, müssen wir dann bei einer 3. Ausbildung weiter Unterhalt zahlen?

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    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Hallo haki,

      wir befinden uns hier in einer Grauzone, weil die Gerichte es sehr unterschiedlich sehen, was nun zielstrebig ist und was nicht, und wie viel Chancen man einem jungen menschen geben muss.

      In Eurem Fall würde ich sagen: Der erste Abbruch der Ausbildung war gesundheitsbedingt und deshalb nicht unterhaltsrelevant. Der zweite Abbruch gilt schonmal, aber eben dann als erster, sodass eine 2. Chance eingeräumt werden muss.
      Allerdings ist die Tochter zwischen Abbruch und Anfang der neuen Ausbildung nicht unterhaltsberechtigt.
      Mit einer Übergangszeit von 2 Monaten würde ich es als gerechtfertigt und im Sinne des gestzes sehen, dass Ihr nach schriftlicher Vorankündigung den Unterhalt einstellt.
      Sollte es einen Titel geben, so müsst Ihr den zurückfordern.

      Grüße
    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Eine Ausbildung zur Orthopädieschuhmacherin ist für mich schon fast etwas "exotisches".
      Wie kommt ein junger Mensch, der aus dem Gaststättengewerbe kommt - auf diese Berufsrichtung? Für mich schwer nachvollziehbar.

      Falls das Mädchen diesen zweiten Berufsweg infolge "Druck der Eltern" (oder des Arbeitsamtes) gewählt hat und in dieser Richtung nun totunglücklich ist - dann hat sie tatsächlich eine gute Chance, noch ein weiteres Mal zu wechseln. Und zwar endlich in einer Berufsrichtung, die ihr wirklich liegt.

      Man sollte das Gespräch suchen ...
    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Eine Ausbildung zur Orthopädieschuhmacherin ist für mich schon fast etwas "exotisches". Wie kommt ein junger Mensch, der aus dem Gaststättengewerbe kommt - auf diese Berufsrichtung? Für mich schwer nachvollziehbar. Falls das Mädchen diesen zweiten Berufsweg infolge "Druck der Eltern" (oder des Arbeitsamtes) gewählt hat und in dieser Richtung nun totunglücklich ist - dann hat sie tatsächlich eine gute Chance, noch ein weiteres Mal zu wechseln. Und zwar endlich in einer Berufsrichtung, die ihr wirklich liegt. Man sollte das Gespräch suchen ...


      Ich fange mal beim Anfang an: Die Tochter meines Mannes, ich nenne sie jetzt mal J., hat seit ihrer Kindheit einen Hüftschaden. Nach der Schule wollte sie auf Biegen und Brechen unbedingt einen Job im Tourismus- oder Gastgewerbe. Mein Mann und ich haben ihr damals davon abgeraten, weil wir die gesundheitlichen Aspekte gesehen haben. Aber sie wohnt halt sehr weit weg und der Einfluss ihrer Mutter ist größer. J. hat ihren Kopf durchgesetzt und eine Ausbildung in einem kleinen privaten Restaurantbetrieb angefangen ohne ihrem Arbeitgeber von ihren gesundheitlichen Problemen zu erzählen. Nach ca. einem Jahr hatte sie keine Lust mehr und fühlte sich von dort ausgenutzt und schlecht behandelt. Was wirklich war, wissen mein Mann und nicht. J. hat sich immer öfter krankschreiben lassen und ihre Mutter hat sie gedeckt. Da gab es Anrufe von J. bei meinem Mann, wo sie gesagt hat, sie sei krankgeschrieben. Mein Mann hat dann darauf seine Ex angerufen, um zu erfahren was los sei. Die Ex wiederum erzählte ihm dann allerdings, dass J. gerade bei ihrem Freund nächtige. Zu guter Letzt ist J. zum Gesundheitsamt gelaufen und hat sich von dort bescheinigen lassen, dass diese Ausbildung aufgrund ihres Hüftschadens für sie nicht geeignet ist. Der Ausbildungsvertrag wurde im gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Mein Mann hat trotzdem weiter Unterhalt gezahlt. Im letzten Sommer ist J. dann in einer Diskothek als Kellnerin jobben gegangen und laut ihre Aussage hätte ihr der Job wahnsinnig Spaß gemacht und sie hatte angeblich auch keine Probleme mit der Hüfte. Dann ist J. in der Zeitung eine Ausbildungsannonce aufgefallen (Orthopädieschuhmacherin) und sie ist dorthin gegangen und hat sich vorgestellt. Nach einer Woche Probearbeit hatte sie den neuen Ausbildungsvertrag in der Tasche. Es wurde von keinerlei Seite Druck auf sie ausgeübt. Ihre Mutter ist schon ihr Leben lang Sozialhilfeempfängerin und hat noch nie gearbeitet. Vielleicht lag der Grund hierin begründet, dass sie es anders als ihre Mutter machen wollte. Wir wissen es nicht. Auf jeden Fall zeichnete sich in den letzten Wochen wieder zunehmend ab, dass ihr Party machen wichtiger ist und sie hat ein paar mal meinem Mann gegenüber am Telefon erwähnt, dass es ihr leid täte, dass sie die vorherige Ausbildung nicht zu Ende gemacht hätte, weil der neue Job einfach öde sei. Unser Einfluss reicht leider nicht so weit. Ich habe ihr im letzten Jahr an der Schule bestimmt an die 70 Ausbildungsangebote besorgt. Allerdings waren das oftmals Jobs in Büro und Verwaltung, weil ich immer ihre gesundheitliche Beeinträchtigung im Kopf hatte. Sie hat es abgelehnt und wollte partout die Ausbildung zur Restaurantfachfrau machen. Wir hatten ihr sogar angeboten aus Erfurt zu uns zu ziehen, weil ihre Chancen ein wenig besser gewesen wären. Aber sie wollte nicht. Was sollten wir denn noch machen?

      Wir möchten lediglich wissen, wieviele Ausbildungs-Versuche von J. wir noch mitfinanzieren müssen. Denn so langsam fühlen wir uns ausgenutzt.

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    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Nein es gibt keinen Titel mehr. Die letzten 2 Jahre hat mein Mann sich immer mit seiner Ex einigen können, ohne dass sie das Jugendamt zur Hilfe geholt hat. Das mag aber auch daran liegen, dass er mehr zahlt als ihr tatsächlich zusteht. Er rechnet nach wie vor das Ausbildungsgehalt und das Kindergeld nicht mit an. Wir haben es für J. getan.

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    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Hallo haki68,

      dann sehe ich da erst ein Mal kein Problem, ausser natürlich dem moralischen.

      Aber die junge Dame ist volljährig und darf tun was immer sie sich von dem von ihr erarbeiteten Geld leisten kann :) - sie ist volljährig. Eine Unterhaltsverpflichtung besteht nur bei Ausbildung, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen ist.

      Den Unterhalt würde ich mit sofortiger Wirkung einstellen, und die Zulage des Arbeitgebers auf ein Sparbuch legen.

      Wenn sie die Ausbildung vortsetzt kann man es jederzeit "nachzahlen"- auch wenn sie nahtlos was anderes findet.

      Sie scheint ja dank eurer Unterstütung über ausreichendes Einkommen für Party verfügt zu haben. - Das solltet ihr einfach mal einstellen, damit sie sieht, was Leben kostet und dass es nichts umsonst gibt, denn mit Hartz 4 kann man bekanntlich keine goßen Sprünge machen. -

      Vielleicht gelingt es euch ein wenig diplomatisch oder eher resolut, ganz wie die Junge Dame es braucht ihr rüberzubringen, dass Leistung sich lohnt und ihr dies auch weiter unterstützen werdet solange sie ihre Aubildung macht ansonsten aber sie sehen muss wie sie klar kommt.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Hallo Haki68!

      Tochter wohnt OLG Thüringen.

      Lest mal hierzu dieses Urteil:
      10.12.2004 Az.:1 UF 122/03

      OLG Thüringen

      Würde auf alle Fälle eine Einzelfallentscheidung sein. Meine Tendenz bei einer dritten Ausbildung wäre ja (als letzter Versuch).

      Den Unterhalt würde ich mit sofortiger Wirkung einstellen, und die Zulage des Arbeitgebers auf ein Sparbuch legen.


      Einstellen nicht, wenn sie noch in Ausbildung ist - aber auf alle Fälle, den Unterhaltsanspruch richtig berechnen.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      @Kosmos25

      Super, das war eine echte Hilfe. Jetzt müssen wir nur noch irgendwie rauskriegen, ob sie die Ausbildung schon abgebrochen hat und noch nicht.

      @mietzi

      So hätten wir wahrscheinlich am ehesten reagiert. Aber das Gesetz will es anscheinend anders.
    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Hallo Kosmos25,

      ich habe das hier so verstanden, dass niemand so genau weis, was die junge Dame so macht, und wenn das Geld mal ausbleibt klingelt bestimmt das Telefon und man hat die Gelegenheit zu fragen :)

      Wenn sie die 2. Ausbildung abbricht hat sie meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Unterhalt mehr und muss sich selber versorgen.

      Wenn sie eine 3. Ausbildung beginnt könnte der Anspruch wieder aufleben, wenn sie denn bedüftig ist.

      Gruß
      Mietzi

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    • RE: Tochter bricht jetzt 2. Ausbildung ab - ist sie weiter unterhaltberechtigt?

      Stimmt, wir versuchen jetzt schon seit Tagen sie oder ihre Mutter zu erreichen. Niemand meldet sich - auch nicht auf den Handys. Wir werden jetzt den Unterhalt für Februar und den Familienzuschlag auf ein Sparbuch tun und abwarten, ob dann endlich eine Reaktion kommt. Uns ist im Übrigen eben noch eingefallen das J. Probezeit bis Ende Dezember ging. D. h. es wäre durchaus möglich, dass sie schon keine Stelle mehr hat, es aber uns gegenüber geheimhält, weil sie befürchtet sonst keinen Unterhalt zu bekommen.
    • Informationspflicht bei Volljährigkeit?

      Beide Themen zusammengefügt. nicht wegen jedem Teilaspekt ein neues Thema aufmachen, kann man durch "Antworten auf Startbeitrag" selbst anhängen. mfg WB

      Guten Morgen,

      ich hatte gestern in einem Beitrag schon mal unser Problem mit der Tochter meines Mannes aus 1. Ehe geschildert.
      so ein Hinweis nutzt nix wenn nicht die URL des genannten Themas dabei steht. Entfällt hier nur wegen Zusammenfügen. WB

      Wir haben den Verdacht, dass die 18jährige Tochter meines Mannes die 4monatige Probezeit ihrer 2. Ausbildungsstelle nicht geschafft hat, da sie in einem Schülerchat u. a. unserer Tochter (2. Ehe) mitgeteilt hat, dass sie auf der Suche nach einer Lehrstelle ist. Auf Telefonanrufe und E-Mails reagiert sie nicht, die Ex meines Mannes im Übrigen auch nicht, und wir wissen nicht mehr weiter, wie wir sonst an diese für uns wichtige Information kommen sollen. Da sie in Thüringen wohnt und wir in NRW ist es nicht möglich, mal eben einen Besuch abzustatten.

      Uns stellt sich nun die Frage: Hat die volljährige Tochter nicht gegenüber ihrem unterhaltszahlendem Vater eine Meldepflicht? Darf mein Mann bei der Ausbildungsstelle anrufen und sich erkundigen ob die Tochter dort noch lernt?

      Liebe Grüße und schon mal Danke für Antworten.

      Heike

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Informationspflicht bei Volljährigkeit?

      Hallo Haki68,

      wie schon Gestern gesagt, die Tochter deines Mannes muss ihre Bedürftigkeit belegen, dass schließt auch ein, dass sie über Änderungen ihrer Verhältnisse zu informieren hat, sonst riskiert sie ihren Unterhaltsanspruch zu verwirken.

      Die Junge Dame ist Volljährig und wenn noch alles gut läuft bei der Lehrstelle ist ein Anruf von Papa wohl eher kontraproduktiv. Wenn es allerdings keine andere Möglichkeit gibt, würde ich persönlich doch mal im Betrieb anrufen und fragen ob ich kurz mit Fräulein ... sprechen könnte und abwarten was passiert. - Wenn sie aber noch da ist, kann ich mir vorstellen, dass sie da ziemlich sauer wird, denn es hat ja schon was von Kontrolle. - Verboten ist es jedenfalls nicht. Was ihr nicht tun dürft ist nach ihrer Ausbildung zu fagen, denn da dürfte der Chef nichts sagen- wenn er es von selber tut, könnt ihr ihn natürlich nicht daran hindern.

      Als einzig Möglichkeit sie aus der Reserve zu locken bleibt meiner Ansicht nach immer noch das liebe Geld. Aber das Thema hatten wir ja schon.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Informationspflicht bei Volljährigkeit?

      Hallo,

      folgendes ist in den letzten Tagen passiert. J. hat sich nun endlich, nach zahlreichen Versuchen sie telefonisch und per E-Mail zu erreichen, bei meinem Mann per E-Mail gemeldet. Sie hat am Montag die Kündigung innerhalb der Probezeit ihrer Ausbildung eingereicht und sich gestern beim Arbeitsamt als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet. Mein Mann hat daraufhin heute seinen Arbeitgeber bzw. die Familienkasse darüber informiert. Dort wurde ihm gesagt, dass J. solange sie arbeitssuchend gemeldet ist auch Kindergeld erhält und mein Mann auch den Familienzuschlag.
      Daraus ergibt sich für uns nun die Frage: Muss er jetzt noch Unterhalt zahlen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von haki68 ()

    • RE: Informationspflicht bei Volljährigkeit?

      Hallo Haki!

      Wenn kein Unterhaltsanspruch besteht, muss weder das Kindergeld noch der Familienzuschlag ausbezahlt werden.

      Familienzuschlag auch nicht bei Unterhaltspflicht. Ist Einkommensbestandteil deines Mannes und würde nur zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählen.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Informationspflicht bei Volljährigkeit?

      Mein Mann hat heute Nachmittag mit seiner Anwältin gesprochen. J. steht, solange sie keine neue Ausbildungsstelle hat, kein Unterhalt zu. Dies ist unabhängig vom Familienzuschlag und Kindergeld. Fängt sie in den nächsten Monaten wieder eine Ausbildung an, muss mein Mann wieder Unterhalt zahlen, allerdings abzüglich der 5 Monate, die sie schon bei der 2. Ausbildung absolviert hat. Die Ausbildungszeit der 1. Ausbildung wird nicht angerechnet, weil sie diese Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen beendet hat.