Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

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    • Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

      Guten Abend, ich bin echt verzweifelt und weiß nicht mehr weiter, ich hatte im April einen Termin vor`s OLG Hamm bzgl. des Zugewinnausgleichs. Mein Exmann ist selbständiger Unternehmer und führt ein Einzelunternehmen. Wir waren 5 Jahre verheiratet und in der Zeit hat sich einiges an Vermögen angesammelt, ebenfalls ist natürlich auch das betriebliche Vermögen mit in die Berechnung eingeflossen. Das heimische Amtsgericht hatte mir nach Abzug aller Lebensversicherungen und des Imobilienwertes einen Zugewinn in doppelter Höhe als das, was ich gefordert habe, zugesprochen. Leider ging mein Exmann in Berufung und das OLG entschied anders aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des BGH. Diese sagt aus, dass die Tatsache der steuerlich fiktiven Belastungen mit berücksichtigt werden müssen. Das Ergebnis ist, dass mein Anwalt und ich die Klage zurückgenommen haben und ich somit mehrfach gebeutelt bin.
      1. habe ich den Prozess verloren
      2. muss ich meinen Anwalt zahlen
      3. die Anwaltskosten meines Exmannes habe ich zu tragen
      4. und die Gerichtskosten usw. müssen ebenfalls durch mich beglichen werden
      und 5. habe ich in 1. Instanz PKH bekommen das durch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BGH keine Aussicht auf Erfolg des Berufungsverfahrens bestand, wurde die PKH ebenfalls abgelehnt, also noch mehr Pech, achso und zu guter letzt durfte ich auch noch den Versorgungsausgleich an meinen Ex machen.

      Gibt es inzwischen eine andere Rechtssprechung, die das ganze vielleicht doch noch positiv für mich ausgehen läßt???

      Für eine Antwort wäre ich dankbar, da ich zur Zeit das Gefühl habe, von allen verlassen zu sein.


      Hat jemand Erfahrung damit,
    • RE: Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

      Hallo, fuchstaria!

      Du schreibst:
      Gibt es inzwischen eine andere Rechtssprechung, die das ganze vielleicht doch noch positiv für mich ausgehen läßt?
      Wie soll das funktionieren, wenn Du bereits Klage auf ZG-Ausgleich erhoben und diese in der zweiten Instanz ...
      zurückgenommen
      ... hast?

      Du kannst doch nicht einfach eine neue Klage auf denselben ZG-Ausgleich einbringen, nur weil Du meinst, dass sich die Rechtsauffassung geaendert hat.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

      Hallo Andreas, zunächst einmal danke für deine Antwort.
      Jedoch verstehe ich das nicht, warum kann ich nicht den ZG-Prozess wieder aufrollen? Ich habe seinerzeit die Klage zurückgezogen, weil der Senat, bzw. mein Anwalt mir dazu geraten haben, da die Aussicht auf Erfolg durch die sich zwischenzeitlich geänderte Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes keine Erfolgsaussicht für die Durchführung des Berufungsverfahrens bestand. Durch diese Rechtssprechung bekam ich auch keine PKH. Das stellte sich aber während der Verhandlung erst heraus.
    • RE: Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

      Meinst Du denn, fuchstaria, dass ...
      die sich zwischenzeitlich geänderte Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes
      ... sich nochmal aendert - diesmal zu Deinen Gunsten?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

      Hallo Andreas, ich weiss es nicht, ob das OLG jetzt anders entscheiden würde, jedoch ist es nach meiner Auffassung nach paradox, die fiktiv anfallenden Steuern aus dem Verkauf des Unternehmens in die Berechnung des ZGA anzusetzten, zumal der Verkauf nicht anstand, bzw. iin Betracht kam.

      Also ein Szenario erfunden wurde....
    • RE: Zugewinnausgleich verwirkt durch steuerlich fiktive Belastungen

      Hallo fuchstaria,

      eingangs schreibst Du, dass Dein Ex in die Berufung ging.

      Da kannst Du nichts zurücknehmen. Du hast den Prozess verloren und da Hamm die Revision zum BGH nicht zugelassen hat, ist die Sache Geschichte.

      Wegen ein und derselben Sache kann - außer im Rechtszug - nicht erneut geklagt werden.

      SG Berry
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