Wer hat Erfahrung mit.......

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    • Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo ins Rund,

      weil ich den Umgang meines 3-jährigen mit dem Kindesvater ausgesetzt hatte und ihn zur Mediation an das Jugendamt verwies, klagte derselbe.

      Der KV beantragte Umgang mit Übernachtung an jedem Wochenende. Heisst im Klartext: Ich darf das Kind neben meinem vollschichtigen Beruf von Montags - bis Donnerstag betreuen und am Wochenende wo ich den Kleinen richtig genießen kann, begehrt der KV Umgang.

      Umgangsverhandlung war vor zwei Wochen. Dort habe ich einen vernünftigen Vorschlag zur Umgangsgestaltung gemacht der auch so angenommen und vorerst praktiziert wird. Das Jugendamt steht voll hinter mir.

      Seit heute liegt nun der vorläufige Beschluss vor, der den Einsatz eines Verfahrenspflegers (ein Rechtsanwalt) und einer psychologischen Sachverständigen vorsieht. Vor letzterer fürchte ich mich. Sie hat die Aufgabe ein familienpsychologisches Gutachten anzufertigen und wird von der "Väterinitative" wärmstens empfohlen.

      Wer hat Erfahrungen mit solchen Gutachtern und worauf muss ich achten?
      Gruß Nubi
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi,

      ich habe das auch hinter mir. Und ich hatte auch Angst inklusive der Befürchtung, dass der Bericht negativ für mich ausfällt.
      Seit gestern habe ich ihn. Er ist erstaunlich objektiv mit einer Empfehlung in meinem Interesse.
      Das hatte ich so nicht erwartet.
      Sei natürlich und so wie Du bist. Die haben Augen, Ohren und Bauchgefühle.

      Grüße
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      hallo nubi,

      üblicherweise ordnen die gerichte umgang alle 2 wochen von freitag bis sonntag mit übernachtung an, damit auch die mutter, die in den meisten fällen das Kind in der obhut hat, auch das wochenedne mit dem kind verbringen kann und nicht nur den alltag (kindergarten, schule usw.) bewältigen muss.

      man sollte keine angst vor einem gutachten haben.
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo,

      sei so natürlich wie möglich - mmhh, hab ich bis vor ein paar Stunden auch noch gedacht. Inzwischen und nach stundenlangem Quälen der Suchmaschine, hab ich eine Seite von Gutachtergeschädigten gefunden.

      Man Leute, ihr könnt euch nicht vorstellen was da abgeht. Da werden ganze Gutachten von den Sachverständigen selbst kopiert um die Dicke und den Preis eines Gutachtens nach oben treiben zu können. Eltern die nicht PKH-fähig sind, dürfen leicht einen Kredit aufnehmen um so ein Gutachten zu bezahlen.

      Die Geschädigten tauschen die Gutachten untereinander aus um festzustellen, dass es sich a) um seitenlange Kopien und b) um Textbaustein handelt. Sinnlose Tests werden an unschuldigen Kindern "ausprobiert" deren "Ergebnis" auch ein Laie interpretieren und verkaufen könnte.
      Seriöse Psychologen die nicht als Sachverständige arbeiten haben diese Gutachtertätigkeit als "Sand im Getriebe der Familiengerichte" bezeichnet.

      "Mein" Institut wurde als Gelddruckmaschine bezeichnet.

      MadMax, ich würde Dir ja gerne glauben. Schildere doch mal den Werdegang so eines Gutachtens!

      Mir schwant Böses
      Gruß Nubi
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi, bei einem Gutachten kommt es drauf an dass es die "ersten 3 Buchstaben" auch verdient.

      Dazu sollte es auf aktuellen, anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
      Ggf. müßte das überprüft werden, müßte dann Dein RA veranlassen.

      Es bringt niemand was da mit Angst oder Mißtrauen zu reagieren. Einfach offen sein, eigentlich "wie immer".

      Gutachter/in beauftragt Richter. RA können Empfehlungen abgeben. Ggf., wenn es wichtige Gründe gibt, auch jemand ablehnen.
      Gutachter/in ist neutral, wird ja nicht (direkt) von einer Partei bezahlt sondern von der Gerichtskasse (die sich das aber über die Gerichtskosten von Euch wiederholt).

      weil ich den Umgang meines 3-jährigen mit dem Kindesvater ausgesetzt hatte
      wozu Du nicht berechtigt bist, es sei denn es bestünde eine akute Gefahr für das Kind.

      Der KV beantragte Umgang mit Übernachtung an jedem Wochenende.
      was noch lange nicht heißt dass sowas auch heraus kommt.
      i.d.R. "bekommt" jeder ET abwechselnd 1 WE.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi,

      ein Verfahrenspfleger und auch ein kinderpsychologisches Gutachten? Das hat doch bestimmt eine kleine Vorgeschichte...

      Wie lautet denn der gerichtliche Auftrag an die Sachverständige?
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi,

      jetzt lass Dich doch nicht verrückt machen. Du wirst Doch kein schlechtes Gewissen haben.
      Kompetenz des Verfahrenspflegers
      forum.isuv.de/thread.php?threadid=48827#post363536

      Der Fall einer guten Bekannten aus Hamburg lief so:

      Antrag von beiden Eltern auf ABR, Gericht bestimmte ein Kinderpsychologisches Gutachte, Gutachter hat sich für das ABR beim Vater ausgesprochen, Richter hat das Gutachten zerpflückt und nicht berücksichtigt, ABR bei der Mutter.

      Richter sind im Allgemeinen intelligente und gebildete Menschen, die durchaus beurteilen können, ob ein Gutachten stimmig ist, oder nicht. Und sie machen sich zusätzlich ein eigenes Bild, weil es ihnen frei steht, sich bei einem Urteil auf das Gutachten zu beziehen, oder nicht.

      Es gibt in dieser Welt die unmöglichsten Dinge. Aber gerade von denen erfährt man, obwohl sie oder gerade weil sie die Ausnahme sind.

      Ansonsten würde ich da schon ein wenig mehr Vertrauen haben.

      Grüße
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi, nu ma ganz langsam.

      Da "beißt" sich was in Deinen Beiträgen.
      psychologischen Sachverständigen ... Sie ... wird von
      der "Väterinitative" wärmstens empfohlen.

      "Mein" Institut wurde als Gelddruckmaschine bezeichnet.

      Nu was jetzt.
      Erst hast Du "Angst" weil die Dame von einer "Väterinitative" empfohlen wird.
      Jetzt wird aus der einzelnen Dame ein Institut. Nur dass ich dann keine "Väterinitiative" kenne die jemand von diesem berüchtigten Institut empfehlen würde.

      Was meint denn Dein RA dazu ? Dieses "Institut" ist so berüchtigt, sollte eigentlich jeder RA der sich überwiegend mit Familienrecht befasst. Und sofort Einspruch gegen die Beauftragung einlegen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo MadMax, Siegfried und Wolfgang Becker,

      erfreulicherweise haben sich ja einige mit meinen Ängsten beschäftigt. Danke an alle Inputs.

      Ja, die Seite von der Väterinitative hat ein positives Feedback für die namentliche Sachverständige auf ihrer Seite veröffentlicht, also gehe ich davon aus, dass sie pro Kindesvater agiert.

      Die Seite der Gutachtergeschädigten, die ich gefunden habe, hat das Institut an dem die Sachverständige angestellt ist, als Gelddruckmaschine bezeichnet. Die Gutachter, die dort tätig sind, bieten den zerstrittenen Eltern neben der gerichtlich angeordneten Begutachtung auch gleich noch Mediation an, die sie sich dann natürlich extra entlohnen lassen. Nur dass viele Geschädigten dachten, es gehört zum "Programm" dazu.

      Die Richterin, die über Verfahrenspflegereinsetzung und Gutachtertätigkeit entschieden hat, ist erst seit knapp 5 Monaten Familienrichterin. Davor hat sie wohl Jugend-Strafrecht praktiziert. Sie soll lt. Jugendamt und meiner Anwältin noch sehr unsicher sein und sich desahlb gerne solcher Instrumente bedienen.

      Leider bin ich im Umgangsprozess ohne anwaltliche Vertretung. Ich kann mir die Kosten einfach schlicht nicht mehr leisten. mein Ex überzieht mich seit der Trennung mit Klagen für die ich PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen habe. Ich habe nur mein Einkommen und führe gerade den 4,5 und 6 Prozess.

      Wie kam es dazu? Tja, mein Mann holt das Kind, behält es ohne Absprache über eine oder mehrere Nächte. Bestalkt mich. Zeigt mich wegen Beleidigung an. Geht zur Kita unseres Sohnes und bezichtigt mich der Kindesmisshandlung und beleidigt mich im Beisein unseres Sohnes aufs Übelste.
      Briefe meiner Anwältin, die ihn auf sein väterliches Wohlverhalten hinweist, werden ignoriert, ebenso schriftliche Einladungen des jugendamtes.

      Sein RA hat in der Klageschrift behauptet, bei mir ginge die Polizei ein und aus, ich wäre dem Alkohol verfallen, meine Wohnung ein einziger Trümmerhaufen.

      Tatsache ist, dass das Jugendamt durch die Prozesse ABR-Eilverfahren, ABR-Hauptsache und Beschwerde beim OLG bei mir ein und aus geht und schon mehrfach schriftlich und mündlich den o.g. Behauptungen widersprochen hat. Ich habe Stellungnahmen vom Kindergarten, Kinderarzt.....und und und. Mein Exmann gibt einfach keine Ruhe.

      Seit einem Jahr klage ich auf Kindesunterhalt und prompt kam als Antwort die Klage auf Ehegattenunterhalt. Wir streiten seit dieser Zeit darum ob ich als vollerwerbstätige Mutter nicht neben dem Betreuungsunterhalt noch den Barunterhalt übernehmen kann.

      Der Vater kennt also alle seine Rechte aber von seinen Pflichten will er nichts wissen.

      Dass ich diese Gutachterin jetzt auch noch anteilig bezahlen darf zieht mir endgültig den Boden unter den Füssen weg. Das habe ich vor Gericht noch gar nicht voll erfasst.

      Ich weiß wirklich nicht wo mir der Kopf steht und habe mittlerweile Angst vor meinem Briefkasten.
      Gruß Nubi
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Siegfried,

      der Auftrag lautet sinngemäß (hab die Akte grad nicht hier): kann dem Antrag der antragstellenden Partei entsprochen werden? Falls ja, in welcher Form und Dauer soll der Umgang des Kindesvaters zum 3-jährigen Kind ggf. intensiviert oder gemindert werden.

      Wie geschrieben, lautet der Antrag: Umgang an jeden geraden und jeden ungeradem Wochenende. Sämtlichen Familiengeburtstagen des Kindesvaters, die 1. hohen Feiertage. Weinachten bis Neujahr und von jeden kommenden Ferien die Hälfte.
      Gruß Nubi
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo,

      der Prozess ist gelaufen. Die offensichtliche Intention der Richterin war, dem Kindesvater größtmöglichen Umgang einzuräumen. Ob sie befangen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Der Gutachterin wurde eine ¼ h Redezeit eingeräumt. Vorher wurde ich, hinsichtlich meines Antrags, die Kosten des Gutachtens auf den Kläger zu übertragen, darüber belehrt, dass es sich hier mitnichten nur um eine sachverständige Zeugenaussage handelt sondern um den mündlichen Vortrag des Gutachtens. Auf meine Frage, ob denn noch ein schriftliches qualifiziertes Gutachten erstellt wird, wurde mir lapidar geantwortet, dass über das hier gesagte ja ein Protokoll erstellt würde. Dann hätte ich es ja schriftlich.

      Der RA des Kindesvaters bot Beweis an, dass der Erstellung des Gutachtens tatsächlich diverse Krankheiten seines Mandanten entgegenstanden. Es soll angeblich eine Knie-OP und eine Rückenwirbelverrenkung attestiert werden können. Die Richterin verzichtete auf die nachträglich einzureichenden Beweise.

      Die Gutachterin trug nun vor, welche Termine sie absolviert hat und dass die Kindesmutter von Anfang an am Verfahren interessiert, kompromissbereit und bindungstolerant sei während der Kindesvater zuerst misstrauisch und abwehrend war sich aber dann gefangen hätte. Sie habe einen Persönlichkeitstest mit dem Kindesvater absolviert in dessen Ergebnis sich eine Impulsivität (anderes Wort für gewalttätig), wie von der Kindesmutter beschrieben, auf einer Skala bei 8 bestätigt hätte. Wobei sie auslies, wo ihre angebliche Skala endet.

      Mit dem Kind wurde ein FRT-Test und ein Inseltest durchgeführt. Beim Kindertest stellte sich heraus, dass eine ähnliche Persönlichkeit wie beim Kindesvater diagnostiziert werden konnte. Sie zählte anschließend die Namen auf mit denen das Kind am liebsten zusammen ist. Dass es sich hierbei ausschließlich um Personen aus der Familie der Kindesmutter handelte, fiel wahrscheinlich nur mir und dem Kindesvater auf denn es gab seitens der Richterin oder Verfahrensbeteiligte keine Nachfragen. Bei ihrer Beobachtung zur Interaktion Vater-Kind konnte sie ein völlig unbefangenes und natürliches Verhalten aller Personen feststellen. Bei der beobachteten Kindesübergabe stellte sie keinerlei Abweichungen im Verhalten des Kindes fest (stimmt nicht, das Kind weigerte sich dem Vater zum Abschied einen verlangten Kuss zu geben).
      Zum Ende konstatierte sie, dass das Verhältnis „Wohnen bei der Kindesmutter und Besuche beim Kindesvater“ dem Wohl des Kindes absolut entspräche. Ihre Empfehlung sei daher, dem Kindesvater einen Umgang alle 14 Tage von Freitag Mittag bis Montag früh (jeweils Abholen und Bringen in die Kita) entspräche. Außerdem forderte sie die hälftige Teilung der Ferien und hohen Feiertage. Durch die ausgesprochene Empfehlung würde Begegnungen der Eltern vermieden obwohl sie diese als nicht allzu belastet und konfliktreich empfinde.

      Anmerkung: Da ich mit der GA über die Stalkingproblematik gesprochen hatte, denke ich, dass sie sehr wohl diese Konflikte gesehen und die Lösung dahingehend eingebracht hat. Sie verzichtete nämlich auch auf den mir ggü. geäußerten Vorschlag, dass ich den KV einmal pro Woche anrufe und über diverse Erlebnisse des Kindes Rapport erstatte.

      Die übrige Verhandlung beschränkte sich darauf eine Elternvereinbarung zu den Umgängen zu erarbeiten. Meine anfängliche Weigerung, einem längeren Aufenthalt also zu Ferienzeiten zuzustimmen, begegnete die Richterin mit der Androhung, dass sie dann einen Beschluss erlassen muss, der sich sicherlich nicht positiver für mich auswirken würde.

      Sowohl der Verfahrenspfleger als auch die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurden nicht befragt. Ihre Äußerungen beschränkten sich auf die eingangs durchgeführte Befragung des Kindes in dem es angab, die Besuchsnächte im Ehebett des Vaters und seiner neuen (jugendlichen) Freundin zu verbringen. Die Richterin legte darauf auch fest, dass dem Kind ein eigenes Bett zu Verfügung stehen müsse.

      Das Verfahren wurde nun für beendet erklärt, den Prozessparteien wurde auferlegt sich bei weiteren Streitigkeiten zuerst an das Jugendamt zu wenden.

      In einem Monat sitzen wir vor derselben Richterin die dann über Unterhalt und Scheidung urteilen wird.
      Gruß Nubi
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi,


      für mich liest sich das so als ob sowohl Richterin als auch Gutachterin das Ganze sachlich im Sinne des Kindes geregelt haben. Herausgekommen ist dabei eigentlich eine Besuchslösung, wie sie von vielen Exen mit Kindern gelebt wird.

      Ist doch postiv für Euch (mal abgesehen von den Kosten).

      Durchatmen und Freuen :]

      Gehts Dir nun wieder besser?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Karbon,

      du fasst das schon ganz richtig auf: außer Spesen nichts gewesen. Diesen Umgang hätten wir auch völlig ohne das Gericht, vielleicht unter Mithilfe des JA, vereinbaren können.

      Es geht mir insofern besser. Vor allen Dingen weil ich dem stalkenden Ex nun nicht mehr wöchentlich bei den Übergaben für seine Beleidigungen zur Verfügung stehen muss. DIES habe ich zumindest der Gutachterin zu verdanken.

      Wenn jetzt im kommenden Termin noch eine einvernehmliche Ki-Unterhaltszahlung herauskäme wäre die Welt für einen Moment in Ordnung.
      Gruß Nubi
    • RE: Wer hat Erfahrung mit.......

      Hallo Nubi,


      außer Spesen nichts gewesen - würde ich nun nicht gerade sagen. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, das ihr (beide Exen auf Sturm "gebürstet" ;) ) zu dieser Lösung einvernehmlich beim Jugendamt gekommen wärt. Aber vielleicht das nächste Mal, wenn etwas geändert werden soll - im Laufe der Zeit werden Ex und Du hoffentlich friedlicher miteinander umgehen können. Ich wünsch es Euch.


      LG - Karbon

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      Hafes (1319 - 1389)