Hallo liebe Foris,
ich bin geschieden.
Umgang der gemeinsamen Kinder ist geregelt und findet seit der Trennung regelmäßig 14-tg. statt. ABSR habe ich nach OLG Urteil.
Der KV zahlt von Anfang an keinen TU und keinen EU, weil er sich auf § 1579 beruft, da ich erst bei meinen Eltern und dann bei meinem neuen Partner mit den Kindern eingezogen bin. ( der auch geschieden ist, aber voll für Mutter und Kinder zahlt.)
KU bekomme ich unter Vorbehalt und m.E. zu wenig -gemessen an seinem Verdienst. Gesamter Hausrat, Haus, mein Auto, meine Ersparnisse sind in seinem Besitz und nichts geregelt bisher.
Mein Angebot an den KV war "angemessenen" KU ( 500 Euro pro Kind bei netto 8000 Euro Gehalt) zu zahlen und ich gehe Teilzeit arbeiten, verzichte dann auf EU.
Dies sieht er nicht als Verzicht. Er glaubt, es wäre sowieso "grob unbillig" Unterhalt zu fordern und will höchstens Stufe 11 der Düsseldorfer Tabelle zahlen.
Moralisch sei meine Forderung sowieso nicht vertretbar usw.
Ich betreue unsere gemeinsamen Kinder und nicht die des neuen LG.
Ich bin aus dem ehelichen Haus geflohen, weil er gewaltbereit ist, mich bestalkt und bedroht hat und nicht weil ich schon so schnell zu meinem LG ziehen wollte. Spielt das eine Rolle ?
Wann greift § 1579 ?
Was ist "grob unbillig" ?
Danke für Eure Antworten
E.
ich bin geschieden.
Umgang der gemeinsamen Kinder ist geregelt und findet seit der Trennung regelmäßig 14-tg. statt. ABSR habe ich nach OLG Urteil.
Der KV zahlt von Anfang an keinen TU und keinen EU, weil er sich auf § 1579 beruft, da ich erst bei meinen Eltern und dann bei meinem neuen Partner mit den Kindern eingezogen bin. ( der auch geschieden ist, aber voll für Mutter und Kinder zahlt.)
KU bekomme ich unter Vorbehalt und m.E. zu wenig -gemessen an seinem Verdienst. Gesamter Hausrat, Haus, mein Auto, meine Ersparnisse sind in seinem Besitz und nichts geregelt bisher.
Mein Angebot an den KV war "angemessenen" KU ( 500 Euro pro Kind bei netto 8000 Euro Gehalt) zu zahlen und ich gehe Teilzeit arbeiten, verzichte dann auf EU.
Dies sieht er nicht als Verzicht. Er glaubt, es wäre sowieso "grob unbillig" Unterhalt zu fordern und will höchstens Stufe 11 der Düsseldorfer Tabelle zahlen.
Moralisch sei meine Forderung sowieso nicht vertretbar usw.
Ich betreue unsere gemeinsamen Kinder und nicht die des neuen LG.
Ich bin aus dem ehelichen Haus geflohen, weil er gewaltbereit ist, mich bestalkt und bedroht hat und nicht weil ich schon so schnell zu meinem LG ziehen wollte. Spielt das eine Rolle ?
Wann greift § 1579 ?
Was ist "grob unbillig" ?
Danke für Eure Antworten
E.