% Sätze der DDT

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    • % Sätze der DDT

      hallo Ihr Lieben,

      in meiner Verhandlung gestern wurde der KU Titel abgeändert.
      Im Februar wurden 135 % des Regelsatzes der jeweiligen Altersstufe tituliert,also 6.Stufe der DDT.Da mein Ex aber im letzten halben Jahr wesentlich weniger Einkommen hatte, hat er den Titel gestern auf 121 %,also Stufe 4 abändern lassen.
      Soweit so gut. Die Zahlbeträge sind ja gleich geblieben.
      Nun stellt sich mir die Frage, welchen Sinn es macht, die Prozentsätze abzuändern, wenn sich am Zahlbetrag doch nichts ändert.Vor allem, weil er die Abänderung auf Biegen und Brechen haben wollte.Er hat dadurch doch keinen Vorteil.Oder liege ich falsch?

      lg jimbeam1999
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.
    • RE: % Sätze der DDT

      Hallo jimbeam,

      am Zahlbetrag ändert sich tatsächlich nix, jedoch gibt es im Familienrecht auch Varianten wo der Tabellenbetrag angesetzt wird, hier kann dann natürlich eine Relevanz des Unterschiedes eintreten.
    • RE: % Sätze der DDT

      hallo Schäng,

      am Zahlbetrag ändert sich tatsächlich nix, jedoch gibt es im Familienrecht auch Varianten wo der Tabellenbetrag angesetzt wird, hier kann dann natürlich eine Relevanz des Unterschiedes eintreten.


      inwiefern?

      lg jimbeam1999
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.
    • RE: % Sätze der DDT

      Ich kenne die Intention des KV´s nicht und jetzt hier Möglichkeiten aufzuzeigen wäre Spekulation Tür und Tor geöffnet, dem ich nicht Beihilfe leisten möchte.
      Für Dich ändert sich nichts, das ist doch mal ausschlaggebend.

      P.S. Es soll ja auch andere Foren geben, wo Du auf gleicher Frage Antworten erhalten möchtest ;)
    • RE: % Sätze der DDT

      Hallo jimbeam1999,

      am Zahlbetrag ändert sich ja nur nichts, weil gem. § 1612b Abs. 5 BGB nur soviel Kindergeld in Abzug gebracht wird, dass man auf den gleichen Betrag kommt, wie bei 135% des Tabellenwertes und Abzug des hälftigen Kindergeldes.

      Soweit so gut.

      Ab 1. April 2007 wird es voraussichtlich ein neues Unterhaltsrecht geben, bei dem wieder (wie vor 2001) das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht wird.

      Ab diesem Zeitpunkt macht es dann schon einen Unterschied, ob 121% oder 135% der Bezugsgröße geschuldet werden.

      Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, lässt sich noch nicht mit Bestimmtheit sagen, wie die "Alttitel" umgerechnet werden.

      Gruß

      K. Ahnung


      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrg.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • RE: % Sätze der DDT

      hallo Schäng,

      ...dem ich nicht Beihilfe leisten möchte


      kann ich nachvollziehen ;)
      Ich denke ich bin selber drauf gekommen, da ich aber auch keine Beihilfe leisten möchte, werde ich dazu hier auch nichts schreiben. ;)

      hallo K.Ahnung,
      lassen wir uns mal überraschen, was das neue Unterhaltsrecht bringt.

      lg jimbeam1999
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.
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