Ja zur Reform des Unterhaltsrechts mehr Eigeninitiative der Ehe-maligen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es zwar, dass sowohl Union als auch SPD Ja zur Reform des Unterhaltsrechts sagen und sie zum Gesetz machen wollen. Auch der Grundsatz, die Unterhaltsansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen, ist richtig, wenn das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht auch für Expartner und Zweitpartner reicht. Es entspricht unbedingt den Verbandsvorstellungen, dass die Rechte der Kinder gestärkt werden, dass der Unterhalt an den Expartner begrenzt und die Zweitfamilie ge-stärkt werden. Der Verband begrüßt es, wenn die Union nach Aussagen ihres rechtspolitischen Sprechers Jürgen Gehb klare gesetzliche Entscheidungsrichtlinien vorgeben will, an die die Ge-richte gebunden sind.
Der Bundesvorsitzende Michael Salchow kritisierte jedoch:
Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die steuerliche Auswirkung der Regelung, die Ansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen. Bekanntlich kann nur der an den geschiedenen Partner gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden, nicht aber der Kindesunterhalt. Praktisch würde das heißen: Durch das neue Unterhaltsrecht können die durch Lohnsteuerklasse I sowieso schon geschröpften Un-terhaltszahler weniger von der Steuer absetzen. Profitieren würden also die Finanzminister des Bundes und der Länder. Hier haken wir nach, hier wollen wir Nachbesserung! Die Reform des Unterhaltsrechts darf nicht dazu dienen, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige über die Hintertür noch mehr zu schröpfen und damit Löcher im Haushalt zu stopfen. Aber deswegen lehnen wir - im Gegensatz zu ande-ren - die Reform nicht pauschal ab. Vielmehr werden wir gleich nach der Bundestagswahl mit dem/r neu-en Justizminister/in Kontakt aufnehmen. Unsere Forderungen sind klar: beide - Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt müssen steuerlich zu berücksichtigen sein.
Salchow kritisierte am Wahlkampf: Familienpolitik sollte einmal zum Megathema im Wahlkampf wer-den. Davon kann nicht im Entferntesten die Rede sein. Vergleicht man die Programme der Parteien, findet man viele leere Versprechungen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Kinderarmut gestoppt wird, die oft eine Folge von Scheidung ist - Kinderarmut nimmt jedoch zu. Für uns ist es wichtig, dass die Un-terhaltsleistungen für Kinder steuerlich gewürdigt werden, also von der Steuer absetzbar sind, da der Unterhaltszahler nach Lohnsteuerklasse I wie ein Lediger besteuert wird. Für uns ist wichtig, dass es mehr Teilzeitarbeitsplätze gibt, so dass die Ehe-maligen sich wieder auf eigene Füße stellen können. Für uns ist wichtig, dass es genügend und auch bezahlbare - Betreuungsangebote gibt. Die Kosten für Betreuung dürfen den Lohn nicht auffressen.
Grundsätzlich stellte Salchow fest: Das Familienbild in den Parteiprogrammen ist wieder die heile Familie - Geschiedene, Unterhaltspflichtige und deren Kinder kommen so gut wie nicht vor.
JL
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es zwar, dass sowohl Union als auch SPD Ja zur Reform des Unterhaltsrechts sagen und sie zum Gesetz machen wollen. Auch der Grundsatz, die Unterhaltsansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen, ist richtig, wenn das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht auch für Expartner und Zweitpartner reicht. Es entspricht unbedingt den Verbandsvorstellungen, dass die Rechte der Kinder gestärkt werden, dass der Unterhalt an den Expartner begrenzt und die Zweitfamilie ge-stärkt werden. Der Verband begrüßt es, wenn die Union nach Aussagen ihres rechtspolitischen Sprechers Jürgen Gehb klare gesetzliche Entscheidungsrichtlinien vorgeben will, an die die Ge-richte gebunden sind.
Der Bundesvorsitzende Michael Salchow kritisierte jedoch:
Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die steuerliche Auswirkung der Regelung, die Ansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen. Bekanntlich kann nur der an den geschiedenen Partner gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden, nicht aber der Kindesunterhalt. Praktisch würde das heißen: Durch das neue Unterhaltsrecht können die durch Lohnsteuerklasse I sowieso schon geschröpften Un-terhaltszahler weniger von der Steuer absetzen. Profitieren würden also die Finanzminister des Bundes und der Länder. Hier haken wir nach, hier wollen wir Nachbesserung! Die Reform des Unterhaltsrechts darf nicht dazu dienen, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige über die Hintertür noch mehr zu schröpfen und damit Löcher im Haushalt zu stopfen. Aber deswegen lehnen wir - im Gegensatz zu ande-ren - die Reform nicht pauschal ab. Vielmehr werden wir gleich nach der Bundestagswahl mit dem/r neu-en Justizminister/in Kontakt aufnehmen. Unsere Forderungen sind klar: beide - Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt müssen steuerlich zu berücksichtigen sein.
Salchow kritisierte am Wahlkampf: Familienpolitik sollte einmal zum Megathema im Wahlkampf wer-den. Davon kann nicht im Entferntesten die Rede sein. Vergleicht man die Programme der Parteien, findet man viele leere Versprechungen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Kinderarmut gestoppt wird, die oft eine Folge von Scheidung ist - Kinderarmut nimmt jedoch zu. Für uns ist es wichtig, dass die Un-terhaltsleistungen für Kinder steuerlich gewürdigt werden, also von der Steuer absetzbar sind, da der Unterhaltszahler nach Lohnsteuerklasse I wie ein Lediger besteuert wird. Für uns ist wichtig, dass es mehr Teilzeitarbeitsplätze gibt, so dass die Ehe-maligen sich wieder auf eigene Füße stellen können. Für uns ist wichtig, dass es genügend und auch bezahlbare - Betreuungsangebote gibt. Die Kosten für Betreuung dürfen den Lohn nicht auffressen.
Grundsätzlich stellte Salchow fest: Das Familienbild in den Parteiprogrammen ist wieder die heile Familie - Geschiedene, Unterhaltspflichtige und deren Kinder kommen so gut wie nicht vor.
JL