llo, liebes Forum,
ich weiß, es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht.
Meine Stiefkids hätten eig. alle 14 tage fürs wochenende Umgang mit der Mutter.(Sie wohnt 2 Std. entfernt seit 2 Jahren)
Nun findet dieser leider absolut unregelmäßig statt, die Kindsmutter meldet sich auch zwischendrin nicht, der Umgang kommt meist auf Drängen von den Kindern und uns zustande.
es ist toll, daß die Kinder die Mutter überhaupt noch sehen wollen, obwohl diese Frau durch ihren im Gutachten festgestellten Alkoholismus und ihre daher kommenden Stimmungsschwankungen den Kindern schon viel Sorgen bereitet hat und sie regelmäßig in den großen Gefühlszwiespalt bringt (ihr kennt das...man denkt, jetzt läuft die sache wieder rund und es pfuscht wieder jemand rein und alles geht von vorne los).
Mit dem älteren Kind sind wir beim Psych, der ihm hilft mit seinem gefühlschaos klar zu kommen und nicht immer die verantwortung für die Mutter übernehmen zu wollen. Der kleinere kommt auch noch dran.
Der letzte Umgang war in den Osterferien.
Jugendamt und Psych. bestätigten uns, daß so lange die Kinder wollten, sie niemand am Umgang mit der Mutter hindern würde oder sollte. Na gut.
Aber sie dürften auch sagen, wenn es ihnen zu viel würde.
Die Kinder sind meist in den ferienzeiten bei ihr (wenn überhaupt). Wochenendbesuche klappen gar nicht, da die Mutter der beiden nicht weiß, was die Dt. Bahn ist (die Kinder dagegen sehr wohl!!!) und immer ihren LG vorschiebt, der keine Zeit zum Abholen per Auto hätte.
Am liebsten würden beide alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien bei ihr sein.
Beim letzten Mal stritt das ältere Kind mit ihr, daß sie immer bis mittags schlafen würde, nichts unternähme mit ihnen, leere Versprechungen mache. Darauf schnitt die Mutter ihren eigentlichen Liebling, nahm sich ostentativ des jüngeren an und sagte zum Ende des Aufenthalts, sie würde die Kinder besser gar nicht mehr abholen, weil sie sich ja nur Vorwürfe anhören müßte.
Damit war auch das jüngere Kind gemeint, dessen Schmeicheleien ja nun nicht den erhofften Erfolg hatten. Er traut sich nun nicht, seine Mutter anzurufen, weil er Angst vor dem hat, was er ja weiß: sie würde NEIN sagen, wenn er sie bitten würde, nur ihn zum Umgang abzuholen. Käme das ältere Kind und würde das gleiche verlangen, käme von ihr ein JA.
Das ältere Kind erwartet von ihr eine Entschuldigung. Dem kann sie nichts mehr weis machen, aber es mag seine Mutter dennoch.
Ich fasse es nach wie vor nicht, daß beide ihr gegenüber so großzügig sind. Tja, liegt wohl daran, daß sie sich rar macht. Dagegen sind wir hier immer da. Hier kann man sich immer alles holen: Aufmerksamkeit, Reibung...ihr wißt es.
Auf der einen Seite freuen wir beiden Erwachsenen uns auch über freie zeit für uns, aber wir lassen in dem gedenken, was die Frau wieder für dummes Zeug verzapft beide auch nicht so gerne weg.
Denn sie ist nach wie vor instabil, trichtert den beiden ein, uns nichts zu sagen, was sie dann glücklicherweise doch immer wieder tun.
Also langer Rede kurzer Sinn: kann man die Mutter zum Umgang zwingen/bringen, also zum regelmäßigen zwingen und dies kontrollieren lassen?
Sie soll sich auch zwischendrin melden bei den beiden.
Bzw. wenn sie sagen würde, sie will es nicht oder sie "kann" nicht, wäre das dann der Weg, ihr den Rest vom Sorgerecht zu entziehen?
Echt verworren, was?
Grüße von JOggi
ich weiß, es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht.
Meine Stiefkids hätten eig. alle 14 tage fürs wochenende Umgang mit der Mutter.(Sie wohnt 2 Std. entfernt seit 2 Jahren)
Nun findet dieser leider absolut unregelmäßig statt, die Kindsmutter meldet sich auch zwischendrin nicht, der Umgang kommt meist auf Drängen von den Kindern und uns zustande.
es ist toll, daß die Kinder die Mutter überhaupt noch sehen wollen, obwohl diese Frau durch ihren im Gutachten festgestellten Alkoholismus und ihre daher kommenden Stimmungsschwankungen den Kindern schon viel Sorgen bereitet hat und sie regelmäßig in den großen Gefühlszwiespalt bringt (ihr kennt das...man denkt, jetzt läuft die sache wieder rund und es pfuscht wieder jemand rein und alles geht von vorne los).
Mit dem älteren Kind sind wir beim Psych, der ihm hilft mit seinem gefühlschaos klar zu kommen und nicht immer die verantwortung für die Mutter übernehmen zu wollen. Der kleinere kommt auch noch dran.
Der letzte Umgang war in den Osterferien.
Jugendamt und Psych. bestätigten uns, daß so lange die Kinder wollten, sie niemand am Umgang mit der Mutter hindern würde oder sollte. Na gut.
Aber sie dürften auch sagen, wenn es ihnen zu viel würde.
Die Kinder sind meist in den ferienzeiten bei ihr (wenn überhaupt). Wochenendbesuche klappen gar nicht, da die Mutter der beiden nicht weiß, was die Dt. Bahn ist (die Kinder dagegen sehr wohl!!!) und immer ihren LG vorschiebt, der keine Zeit zum Abholen per Auto hätte.
Am liebsten würden beide alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien bei ihr sein.
Beim letzten Mal stritt das ältere Kind mit ihr, daß sie immer bis mittags schlafen würde, nichts unternähme mit ihnen, leere Versprechungen mache. Darauf schnitt die Mutter ihren eigentlichen Liebling, nahm sich ostentativ des jüngeren an und sagte zum Ende des Aufenthalts, sie würde die Kinder besser gar nicht mehr abholen, weil sie sich ja nur Vorwürfe anhören müßte.
Damit war auch das jüngere Kind gemeint, dessen Schmeicheleien ja nun nicht den erhofften Erfolg hatten. Er traut sich nun nicht, seine Mutter anzurufen, weil er Angst vor dem hat, was er ja weiß: sie würde NEIN sagen, wenn er sie bitten würde, nur ihn zum Umgang abzuholen. Käme das ältere Kind und würde das gleiche verlangen, käme von ihr ein JA.
Das ältere Kind erwartet von ihr eine Entschuldigung. Dem kann sie nichts mehr weis machen, aber es mag seine Mutter dennoch.
Ich fasse es nach wie vor nicht, daß beide ihr gegenüber so großzügig sind. Tja, liegt wohl daran, daß sie sich rar macht. Dagegen sind wir hier immer da. Hier kann man sich immer alles holen: Aufmerksamkeit, Reibung...ihr wißt es.
Auf der einen Seite freuen wir beiden Erwachsenen uns auch über freie zeit für uns, aber wir lassen in dem gedenken, was die Frau wieder für dummes Zeug verzapft beide auch nicht so gerne weg.
Denn sie ist nach wie vor instabil, trichtert den beiden ein, uns nichts zu sagen, was sie dann glücklicherweise doch immer wieder tun.
Also langer Rede kurzer Sinn: kann man die Mutter zum Umgang zwingen/bringen, also zum regelmäßigen zwingen und dies kontrollieren lassen?
Sie soll sich auch zwischendrin melden bei den beiden.
Bzw. wenn sie sagen würde, sie will es nicht oder sie "kann" nicht, wäre das dann der Weg, ihr den Rest vom Sorgerecht zu entziehen?
Echt verworren, was?
Grüße von JOggi