Vater nicht angeben

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    • RE: Vater nicht angeben

      Das Kind entstammt aus einer Mißbrauchssituation, ich habe es aus Glaubensgründen ausgetragen und beim J-Amt die Sachlage erklärt.
      Es war ok und ich bezog weiterhin Sozialhilfe (alleinerziehend).

      Nun bin ich in einen anderen Kreis gezogen und das dortige Amt (inzwischen beziehe ich ALG II) verlangt, daß ich die Identität des KV´s preisgebe, ansonsten drohen mir "Sanktionen" wegen fehlender Mitwirkungspflicht.

      Ich beziehe noch bis Herbst ALG II, dann gehe ich wieder in meinen Beruf zurück.
    • RE: Vater nicht angeben

      hallo juniper, da bist Du in einer ganz schwierigen Situation.

      Hast Du Hilfe von Fachleuten dazu in Anspruch genommen ? Ich hoffe das für Dich, und auch für das Kind.

      Ich glaube nicht daß Dir dieser Weg (verschweigen, Umzug = Flucht ?) weiterhilft. Meist ist es besser sich der Sache zu stellen, mit dafür sorgen daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Auch in Hinsicht darauf daß er dann nicht weiteren Frauen sowas antut.

      Hier geht es wohl darum, daß dieser Vater seiner Unterhaltspflicht, für Kind + 3 Jahre auch Dich, nachkommt. Es ist ja auch nicht einzusehen daß der für seine Untat auch noch quasi "belohnt" wird indem er keinen Unterhalt zahlen muß.
      das "vorherige Amt" hat auf Dich, Deine Gefühle, Rücksicht genommen, das "neue" Amt sieht das anscheinend anders.

      Es stimmt, es wird da eine Mitwirkungspflicht gefordert, wenn man staatliche Hilfe will die eigentlich jemand Anderes leisten müßte. Es wird also von Dir erwartet daß Du mit hilfst daß "Staat" sich die Hilfe an Dich vom Verursacher zurück holt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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