Liebe Forengemeinde,
welche k o n k r e t e n Auskünfte gem. § 1605 BGB muß meine Ex-Frau auf Verlangen mir vorlegen? Wozu ist sie verpflichtet?
Hintergrund:
Ex-Frau erhält (gem. Vergleich nicht-anrechenbaren) EU zus. KU für minderjährigen Sohn (Schüler) und KU für volljährigen Sohn (Schüler) auf ein Gemeinschaftskonto. Ex-Frau arbeitet "angeblich" für 1.100 netto.
Danke,
Pulsatilla
welche k o n k r e t e n Auskünfte gem. § 1605 BGB muß meine Ex-Frau auf Verlangen mir vorlegen? Wozu ist sie verpflichtet?
Hintergrund:
Ex-Frau erhält (gem. Vergleich nicht-anrechenbaren) EU zus. KU für minderjährigen Sohn (Schüler) und KU für volljährigen Sohn (Schüler) auf ein Gemeinschaftskonto. Ex-Frau arbeitet "angeblich" für 1.100 netto.
Danke,
Pulsatilla
Bekämpfe den Glauben, daß alles berechenbar sei - das Unerwartete bildet die Regel!