Auskunft über Einkommen der Ex-Frau?

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    • Auskunft über Einkommen der Ex-Frau?

      Liebe Forengemeinde,

      welche k o n k r e t e n Auskünfte gem. § 1605 BGB muß meine Ex-Frau auf Verlangen mir vorlegen? Wozu ist sie verpflichtet?

      Hintergrund:
      Ex-Frau erhält (gem. Vergleich nicht-anrechenbaren) EU zus. KU für minderjährigen Sohn (Schüler) und KU für volljährigen Sohn (Schüler) auf ein Gemeinschaftskonto. Ex-Frau arbeitet "angeblich" für € 1.100 netto.

      Danke,
      Pulsatilla
      Bekämpfe den Glauben, daß alles berechenbar sei - das Unerwartete bildet die Regel!
    • RE: Auskunft über Einkommen der Ex-Frau?

      Das stand schon mal in einem anderen thread: im Prinzip alles was nötig ist um ihr Einkommen zu ermitteln, im BGB steht da leider nur: "Nachweise, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers".
      Und da ist der Haken: wenn es um andere Nachweise geht, muss stichhaltig begründet werden warum das denn wohl notwendig ist, ein Verdacht "ich glaube sie verdient mehr" reicht da nicht aus.
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