Im Allgemeinen bekommt ja derjenige Elternteil EU der die Kinder hat, wäre es denn auch möglich, dass der für KU Unterhaltspflichtige Aufstockungsgehalt bekommt?
Konkret:
Der Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder und mit seiner neuen Freundin/Frau 2 Kinder, ein Nettoeinkommen von 1900 Euro, der KU für 4 Kinder beträgt in etwa 950 Euro, ihm bleiben 950 Euro, erste Frau geht aber wieder arbeiten, verdient 1600 Netto, Differenz 650 Euro, d.h. sie müsste ihm doch dann 3/7 davon abgeben = 280 Euro.
Ist dies möglich oder verpflichtet die nacheheliche Solidarität nur zur Unterstützung des kinderbetreuenden Elternteils?
Liebe Grüße
Sophie
Konkret:
Der Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder und mit seiner neuen Freundin/Frau 2 Kinder, ein Nettoeinkommen von 1900 Euro, der KU für 4 Kinder beträgt in etwa 950 Euro, ihm bleiben 950 Euro, erste Frau geht aber wieder arbeiten, verdient 1600 Netto, Differenz 650 Euro, d.h. sie müsste ihm doch dann 3/7 davon abgeben = 280 Euro.
Ist dies möglich oder verpflichtet die nacheheliche Solidarität nur zur Unterstützung des kinderbetreuenden Elternteils?
Liebe Grüße
Sophie