Ich bin Vater von zwei Töchtern (14 + 18 Jahre alt). Sie wohnen bei
meiner geschiedenen Frau in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung. Ich selbst wohne in einem Wohnprojekt für
jüngere Parkinsonkranke. Durch meine Behinderung entstehen mir viele
Extrakosten. Meine geschiedene Frau ist selbständig berufstätig.
Für meine volljährige Tochter ist sie jetzt auch barunterhaltspflichtig.
Sie bedrängt mich nicht nur das bisherige (614.-), sondern für die ältere noch 50.- mehr zu zahlen. Andernfalls solle ich gerichtlich vorgehen.
Ich will und kann keine Rechtsmittel bezahlen. Kann ich nicht für die
volljährige Tochter den halben Unterhalt ("meine" Hälfte) überweisen,
dass nicht ich, sondern sie gegebenenfalls klagt?
meiner geschiedenen Frau in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung. Ich selbst wohne in einem Wohnprojekt für
jüngere Parkinsonkranke. Durch meine Behinderung entstehen mir viele
Extrakosten. Meine geschiedene Frau ist selbständig berufstätig.
Für meine volljährige Tochter ist sie jetzt auch barunterhaltspflichtig.
Sie bedrängt mich nicht nur das bisherige (614.-), sondern für die ältere noch 50.- mehr zu zahlen. Andernfalls solle ich gerichtlich vorgehen.
Ich will und kann keine Rechtsmittel bezahlen. Kann ich nicht für die
volljährige Tochter den halben Unterhalt ("meine" Hälfte) überweisen,
dass nicht ich, sondern sie gegebenenfalls klagt?