Splittingvorteil - Unterhaltsberechnung

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    • RE: Splittingvorteil - Unterhaltsberechnung

      Original von Jens
      Der Splittingvorteil soll doch nach neuer Rechtsprechung der Zweifamilie verbleiben. 8)
      Wird er beim Kindesunterhalt für Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt?
      Wie wird der Unterhalt für die Erstehefrau berücksichtigt?


      1) Für den Kindesunterhalt wird der Splittingvorteil berücksichtigt.
      2) Für den Unterhalt der Erstehefrau wird er nicht berücksichtigt.

      cya,

      elwu
    • RE: Splittingvorteil - Unterhaltsberechnung

      Original von elwu

      2) Für den Unterhalt der Erstehefrau wird er nicht berücksichtigt.

      cya,

      elwu


      Allenfalls der Vorteil aus dem begrenzten Realsplitting wird beim Unterhalt der Erstehefrau noch berücksichtigt.

      MfG, FuVe
    • Mal angenommen, der Splittingvorteil geht für KU komplett drauf, da der Verpflichtete erst durch den Vorteil seinen Mindestunterhalt zahlen kann, dass kommt der neuen Familie nichts zu Gute. Oder? Dann wäre doch aber gegen den im Urteil erhobenen Grundsatz - der Vorteil muss in der Familie verbleiben, der er gewährt wurde - verstoßen. Wo ist denn nun mein Denkfehler?
      die Liese
    • RE: Splittingvorteil - Unterhaltsberechnung

      hallo Jens,

      Wird er beim Kindesunterhalt für Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt?
      ja. KU wird nach dem aktuellen Einkommen berechnet.

      Wie wird der Unterhalt für die Erstehefrau berücksichtigt?
      der wird dann nach Steuerklasse 1 + Vorteil Anlage U (minus KU) berechnet. Dazu muß das aktuelle Einkommen mittels Steuerprogramm entsprechend umgerechnet werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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