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Wohnvorteil ohne Mietspiegel
BeitragMoin, ich würde die marktüblichen Preise anhand gängiger Immobilienangebotsseiten recherchieren.
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Moin, ganz ehrlich, hier haben beide Seiten nicht sauber gehandelt. Wenn ich Vater bin, erkenne ich die Vaterschaft umgehend an und stelle mich der Frage, ob ich Zahlungen leisen soll bzw. muss. Das war hier nicht der Fall, sondern alle Beteiligten haben sich in diesen Bockmist gebaut und jetzt dürfen sich Anwälte und Richter darum bemühen, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen. Und das bei Eltern, die beide scheinbar genug Geld haben (der eine Elternteil lebt seit Jahren von Ersparnissen, d…
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Zitat von TanjaW9: „ Nachtrag: @Kakadu59 wenn die erste Urkunde keine Begrenzung aufs 18 Lj. enthält, sollte es schwer werden mit einer späteren Begrenzung. Auch würde der TO den Vorteil des so gesenkten Streitwertes zunichte machen, da die KM auf unbegrenzt klagen könnte und damit der gesamt Unterhalt strittig gestellt sein dürfte - da bin ich mir aber nicht so sicher, das weiß vielleicht @Clint oder @Clausutis “ Moin, ich schließe mich an. Grundsätzlich wäre es (bei Einverständnis der Beteilig…
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Moin, meiner Einschätzung nach kannst Du Dich bei einem Auskunftsersuchen der Anwältin darauf berufen, die Auskünfte bereits erteilt zu haben. Die Anwältin kann die Unterlagen der Beistandschaft anfordern und verwerten. Rückwirkende Zahlungen (übrigend ebenso wie Verwirkungs- und Verjährungstatbestände) laufen ab Auskunftsersuchen vom JA. Es ist auch nicht zwingend gesagt, dass das JA nicht aus der Hüfte kam (auch wenn es der wahrscheinlichere Fall ist): Vielleicht gefiel der KM auch einfach nic…
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Zitat von AnnaSophie: „(...)Insofern Abänderungsklage starten, möglichst mit einem anderen Anwalt.Und bitte keinen Vergleich akzeptieren, da gegen diesen nur schwer geklagt werden kann. Da müssen sich nämlich grundlegende Dinge ändern und bei einem Urteil kann man viel schneller die Sachen über das olg klären.(...) “ Stand heute wäre eine Abänderungsklage aussichtslos, weil sich grundlegend noch nichts geändert hat: Weder ist Alg I ausgelaufen, noch ist das weitere Kind geboren. Wenn diese punkt…
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Moin, die Abänderungsantrag dürfte vermutlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt haben, weil zu damaligen Zeitpunkt die Arbeitslosigkeit erst frisch eingetreten ist. Bei AlgI in o.g. Höhe wird das Einkommen zuvor auch nicht so gering gewesen sein, dass nicht zumindest der Mindestunterhalt der Kinder gesichert gewesen ist (oder ist mehr tituliert?). Ob ein erneuter Abänderungsantrag (spätestens ab Geburt des weiteren Kindes) auch ohne Aussicht auf Erfolg wäre, hängt natürlich von vielen Faktoren ab…
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Moin, grundsätzlich empfehle ich, solche Fragen nicht telefonsich klären zu wollen. Wenn jetzt die Berechnung eingegangen ist, würde ich darauf (schriftlich) erwidern, dass einerseits die Reduzierung des Selbstbehaltes nicht akzeptiert wird aufgrund des geringen Einkommens und andererseits die Umgangskosten keine Berücksichtigung gefunden haben (hier bitte genau auflisten, wie oft Umgänge stattfinden und welche km dafür zurückgelegt werden). Dann schaut man sich an, was von dort erwidert wird. M…
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Vieles könnte dafür sprechen, Nebeneinkommen (über die branchenübliche Vollzeittätigkeit) nach Billigkeit (z.B. 50%) dem Einkommen zuzuschlagen.
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Zitat von Clint: „Moin, vielleicht könnte eine Urkundsperson des Jugendamtes so nett sein und die Mama, den Papa sowie den Beistand (falls es einen gibt) anschreiben und einen Austausch der Urkunde vorschlagen. “ Man könnte einen Korrekturvermerk vornehmen, wenn die vollstreckbare Ausfertigung und die beglaubigten Abschriften vorliegen. Die KM scheint dies jedoch laut Schilderung nicht zu wollen, dann wird das nichts.
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Zitat von Clint: „@Clausutis Warum sind Jugendämter unfähig, einheitliche Formulierungen in Urkunden zu verwenden? “ Schaffen Notare das denn? Aus meiner Sicht bedarf es keiner einheitlichen Formulierungen, sondern nur rechtssicherer Formulierungen. Hier hat sich ein Fehler im Datum der 2. und 3. AS eingeschlichen, welcher aus meiner Sicht aufgrund der klaren Formulierung zuvor unerheblich ist. Fehler passieren leider, wer frei von Schuld...
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Moin, wenn das Geburtsdatum richtig in der Urkunde steht, hat die anschließende abgedruckte Tabelle nur eine erklärende Funktion (so wird da z.B. auch nur abgedruckt, was zum Zeitpunkt der Erstellung in der DT geregelt ist). Wesentlich sind die Angaben des korrekten Datums und der Erklärung, wozu man sich verpflichtet. Wenn diese Angaben richtig sind, schuldet man gem. der Altersstufen lt. BGB.
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1.) Was verlangt denn die gegnerische Seite, ab wann rückwirkend zu tituileren ist? Normalerweise tituliert man Unterhalt für die Zukunft dynamisch und für die Vergangenheit dann statisch mit einem errechneten Rückstandsbetrag (Unterhalt für die Vergangenheit kann i.d.R. für den Zeitraum verlangt werden, ab wann man erstmals zur Auskunft aufgefordert wurde); natürlich abzüglich geleisteter Zahlungen. 2.) Knittel zeigt mMn genau dieser zwei Wege auf, mit denen die Gegenseite reagieren kann. Da ma…
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Was willst Du mit einer Urkunde bezwecken, die nicht der Forderung entspricht? Die Gegenseite kann den Empfang dieser Urkunde ablehnen und diese zurückgehen lassen, oder aber die Urkunde annehmen und Dich darauf hinweise, dass mehr gefordert wird (sowohl in Bezig auf die geschuldete Höhe als auch auf die Tatsache eines unbefristeten Titels). In jedem Fall wirst Du, wenn Du kein gerichtliches Verfahren am Hals haben willst, ein weiteres Mal zur Beurkundungsstelle gehen müssen. Der einzige Vorteil…
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Moin, zunächst mal sollte man eine JA-Urkunde nur unterschreiben, wenn man selbst genau weiß, was gefordert wird und was man bereit ist anzuerkennen (dynamisch, statisch, befristet, unbefristet, Rückstände, laufender Unterhalt, Anschruchsübergänge auf Dritte usw.). Erst wenn man sich dieser Punkte bewusst ist, sollte man zu einem Beurkundungstermin gehen, in dem einen die rechtlichen Folgen der einzelnen Punkte dargelegt werden müssen (eine Prüfung der Berechnung ist nicht Aufgabe der Urkundsbea…
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Unterhalt ;)
BeitragDeiner Partnerin kann nicht herangezogen werden, maxinaml verringert sich nur Dein Selbstbehalt (siehe oben). Der Firmenwagen erhöht insofern als geldwerter Vorteil Dein Einkommen. Über Möglichkeiten eines Nebenjobs wird immer schön gestritten. Da Du scheinbar bisher sehr sanft gepfüft wurdest, glaube ich nicht, dass das Thema aufkommt (auch vor dem Hintergrund der Fahrtzeiten).
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Unterhalt ;)
BeitragMoin, grundsätzlich ist die Fragestellung "lohnt sich die Arbeit" vielleicht menschlich nachvollziehbar, sie mutet dennoch sehr egoistisch an. Natürlich "lohnt" sich die Arbeit, zum einen für Dich selbst (u.a. auch Rentenbeiträge), zum anderen für die Unterhaltsberechtigten. Da Dich seit Krankheit scheinbar niemand auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen hat, ist nicht ganz selbstverständlich (wenn Du Alg II bekommen hast, warst Du grundsätzlich arbeitsfähig). Aber fangen wir einfach mal an…
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Moin, 1.) In der Regel arbeiten in der Beistandschaft keine Sozialpädagogen. 2.) Dass der Unterhalt nicht vollständig direkt an die Kinder fließt, ist selbsterklärend (Miete, Verpflegung hast Du oben bereits selbst erwähnt). 3.) Wurde der erweiterte Umgang berücksichtigt (ggf Abgruppierung)? 4.) Wurden alle Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt (ggf Ehefrau, weitere Kinder)? 5.) Welche Abzugspositionen wurden anerkannt, welche nicht?
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Moin, ganz ehrlich, bei all den Schilderungen wäre ich nicht geneigt, Tipps zu geben: Der arme Mann wurde bösartig reingelegt, die böse Frau hat es nur darauf angelegt und ihn trifft natürlich keine Schuld. Jetzt soll es ihm bloß nicht drohen, für sein Unverschulden auch noch Verpflichtungen übernehmen zu müssen - lieber nimmt er noch einen Kredit auf, um sich die Wohnung hübsch zu machen. Und Umgang würde er wohl haben wollen, aber nur wenn ihn die böse Mutter nicht ausnimmt. Sorry, das geht al…
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@Maier: Rückwirkender Anspruch durch die KM nur, wenn sie Dich zur Auskunft aufgefordert hat, oder bereits ein Titel besteht. Wenn ich es richtig verstehe, ist sie bisher nicht an Dich herangetreten, also kann rückwirkend nichts gefordert werden; selbstverständlich nur, wenn Du wie weiter oben titulierst. @TanjaW9: Das ist soweit nicht widersprüchlich zu meinen Ausführungen, die UVK kann 100% des Mindestunterhaltes im vereinfachten Verfahren titulieren lassen, jedoch mit dem aus der Kindergeldan…