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  • Soweit ich alles verstanden habe, muss eine Wohnung nicht vermietet werden, wenn der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Wird die Wohnung allerdings vermietet, wirkt sich dies ggf auf den Unterhalt aus. Letztendlich kann ich dies wohl nur erfahren über den Lohnsteuerausgleich, da dabei ja Einkünfte aus Vermietung angegeben werden müssen

  • Wenn eine Ferienwohnung, einer vermieteten Wohnung gleichgesetzt ist, müßte doch auch zumind ein Betrag einer ortsüblichen Vergleichsmiete anzusetzen sein, oder?

  • ob befristet oder nicht, ist das wichtig? Mit Volljährigkeit Kind, wird doch eh der Unterhalt festgelegt, wenn Du oder Dein Kind dies beantragen, oder?

  • Ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, deshalb nochmals anders formuliert. Für meine Wohnung müsste eine ortsübliche Miete festgelegt werden. Die Wohnung ist schon lange abbezahlt. Hätte ich für diese Wohnung vor 30 Jahren einen Mietvertrag abschliessen müssen, wäre die aktuelle Miete bedeutend niedriger, als würde ich erst 2018 einen Neumietvertrag (extrem steigende Mieten, im Münchner Speckgürtele)abgeschlossen haben.

  • Grüß Euch, ich bekomme Unterhalt von der Mutter nun geht es um Sonderbedarf, der ja entsprechend der Einkünfte aufzuteilen ist. Ich wohne in einer eigenen Wohnung, seit 30 Jahren. Welche fiktive Miete wird angesetzt, die derzeit aktuelle, oder die einer Wohnung, mit einem Mietvertrag von 1985? freue mich auf Eure Antworten

  • Grüß Euch, kennt sich jemand(e) aus, wie die Unterhaltsrelevanten Einnahmen aus einer Ferienwohnung in Spanien ermittelt werden. Muss man aus einer Ferienwohnung Einnahmen erzielen? Welche Kosten sind zB bei einem Tagespreis von 80€ max abzuziehen. Welche Angaben muss die Mutter machen, welche Dokumente liefern? Wer kann mir weiterhelfen?