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  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, wenn man gerade so in Stufe 3 ist, dann kann das passieren. Deshalb gibt es ja den bedarfskontrollbetrag. Aber wie gesagt, evtl. Ist das hier auch müßig. Vielleicht verdient die Mutter so viel, dass du deutlich weniger zahlen musst für den volljährigen als bisher gedacht. und sobald Junior Abitur hat, fällt er in Stufe 4 und ist dem minderjährigen nachrangig. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    ab 18 ist das die 4. Altersgruppe ich würde auch erst einmal entspannt die Berechnung abwarten. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, das kommt darauf an. Denn im Normalfall ist die Mutter ab 18 Jahren auch barunterhaltspflichtig. Sprich euere bereinigten Einkommen werden addiert. Dann wird geschaut in welcher Stufe ihr einzusortieren seid mit dem gemeinsamen Einkommen. Dann wird das komplette Kindergeld vom tabellenbetrag abgezogen. Danach wird bei jedem von euch der selbstbehalt abgezogen. Und dann wird der zahlbetrag nach euren Einkommen geqoutelt. dann gibt es noch eine konzrollrechnung. Dein bereinigtes Einkommen w…

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, der Unterhalt und auch das Kindergeld ist fürs Kind. Die Mutter sozusagen nur Verwalterin. Also nein, das ist kein Einkommen der Mutter. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, genau den schickst du mit.ich würde da nach dem Zuflussprinzip gehen. und ich meinte, du rechnest den Anteil raus, der auf deine Frau entfällt, schwärzt die Daten deiner Frau und erläuterst, dass dein Anteil Xx von der gesamten steuererstattung ist. sophir

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Wann hast du den Steuerbescheid 2022 erhalten? den würde ich, sozusagen korrigiert, mitgeben und erläutern, dass der für 2023 noch nicht vorliegt, da du die Erklärung bislang noch nicht abgegeben hast. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ja, dann gibst du den Steuerbescheid ab, die du im auskunftszeitrsum gemacht/erhalten hast. Hier würde ich dann auch die Daten deiner Frau schwärzen und eine Berechnung beifügen, welcher Anteil der steuererstattung auf dich entfällt. Ich weiß nicht, welche Steuerklasse ihr gewählt habt, aber ggf. Ist es dann für dieses Jahr besser eine getrennte Steuererklärung zu machen. Beispielsweise du hast Steuerklasse 3, da zahlst du ja schon verhältnismäßig wenig Steuern. Bei Steuerklasse 4 ist das…

  • hallo, ich würde dem Jobcenter mitteilen, dass ich gerne eine Abänderungsklage betreiben werde, wenn sie eine Übernahme der Kosten schriftlich garantieren, falls der Abänderungsklage nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben wird. Dieses Risiko besteht, da das Jugendamt einer gütlichen Abänderung nicht zustimmt. Hier auch das ablehnungsschreiben vom Jugendamt mitliefern. Und deine Bewerbungsbemphungen um einen Nebenjob. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, zur Verfügung gestellt werden müssen, da du ansonsten nicht in der Lage bist die Berechnung nachzuvollziehen. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ja, den hauskredit als Altersvorsorge angeben. Nein, da du noch 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist ändert sich nichts. Wenn Junior nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, dann kannst du für das andere, minderjährige Kind, um eine Stufe hochgestuft werden, da die Düsseldorfer Tabelle von 2 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Junior muss dir das liefern. Wenn er das nicht macht, dann kann die Berechnung nicht geprüft werden. Und das ist dein Recht. Insofern du schreibst auch nur Junior bzw. Dem Jugendamt. Die Mutter musst du gar nicht mehr kontaktieren. ist doch ganz einfach: anschreiben, dass du deine Unterlagen einreichst. anlage: 12 Gehaltsabrechnungen, Geburtsurkunde minderjähriges Kind bzw. Dessen unterhaltstitel, Kreditvertrag für das Haus. Dann Aufstellung jede Abrechnung brutto netto darstellen ( Juni …

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Du musst den Steuervorteil aus der Ehe nutzen, für den kindesunterhalt. Und falls deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen würde, dann wäre sie auch unterhaltsberechtigt. Und dann würdest du in der Düsseldorfer Tabelle 1 Stufe heruntergestuft. Da der volljährige durch die allgemeine Schule (Abi) der minderjährigen gleichgestellt ist, wird der Unterhalt für das minderjährige Kind nicht vorab abgezogen. Sondern erst die Berechnung für das volljährige Kind, da dies gemeinsam mit dem haftungs…

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Heirat ergibt sich ja im Regelfall aus deiner Steuerklasse 3/5 oder 4/4. wichtig wäre es. Ur, wenn deine Frau auch unterhaltsberechtigt sein soll. Dann würde der Hinweis und eine Kopie der Heiratsurkunde ausreichend sein. wohnwertvorteil. Schau mal in den gängigen immobilienportalen was für Preise für ein Haus bei euch in der Gegend mit ähnlicher Ausstattung genommen wird. Mietspiegel ist auch eine gute Ausgangsbasis. Na ja, wenn dir nur2/3 des Hauses gehören, weshalb sollen die dann 100%…

  • hallo, wenn der Unterhalt tituliert ist, dann konnte der hartz4 vom Einkommen abgezogen werden, da er dir ja nicht mehr zur Verfügung steht. Und dann war es möglich für sichselbst staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dies müsste beim Bürgergeld auch der Fall sein. Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen. sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, was macht der volljährige? Wenn er nicht mehr zur Schule geht (Abi) steht er im Rang hinter allen anderen unterhaltsberechtigten. Ansonsten ist er Minderjährigen gleichgestellt. insofern auffordern seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Und ab 18 wird das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet. Und nein, du musst schon angeben, dass du verheiratet bist, ein Haus hast und ein weiteres minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind. Was das Haus angeht, dir kann natürlich nur 1/3 als wohnwertvo…

  • hallo, hast du schon Bürgergeld beantragt? und warst du schon los um dir einen beratungshilfeschein zu holen? Gibt es unterhaltstitel? Wenn ja, für welche Kinder? Sophie

  • Unterhaltsfragen

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, wenn eine Wohnung schon 800€ kalt kostet bleibt auf jeden Fall ein Wohnvorteil übrig, nach Abzug des Kredites. Damit erhöht sich dein rechnerisches netto. Wenn ich dann schätze. Würde, würde ein Haus zu mieten bei ca. 1000€ kalt liegen. Dann die Kredite abziehen 700€. Und dann bleiben 300€ wohnwertvorteil, also bei dir 150€. Damit wärst du dann knapp in der 3. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. was die wohnkosten angeht. Zum einen muss das jeder zahlen und zum anderen ist im selbstbehalt für…

  • Unterhaltsfragen

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, bekommst du eine steuererstattung? Wen ja ist diese noch auf die Einkommen drauf zu rechnen. Dann teilst du das durch 12 Monate. Ggf. Wird dir noch der wohnwertvorteil dazugerechnet. Also die hälftigrfiktive Kaltmiete für euer Haus. Davon kannst du dann den hälftigen Kredit abrechnen. Von diesem Betrag kannst du entweder 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abrechnen oder nach Aufwand. Sofern du zusätzlich Altersvorsorge ansparst, dann kannst du diese mit 4% von deinem Brutto anrec…

  • hallo, manchmal sind Beistandschaften nicht so intensiv hinterher, wenn das Kind beim Vater lebt und die Mutter Unterhaltspflichtig ist. ja, damit kannst du erst ab mai Unterhalt fordern. Aber das mit dem Gerichtsvollzieher und dessen Zustellung ist eine gute Idee. Aber wie kommt es nun zu diesem Angebot des bet? Gab es doch schon eine Aufforderung oder war das ein freiwilliges Angebot? Kindergeld läuft aber inzwischen auf dein Konto? Sophie

  • also, da kenne ich mich nicht so gut aus. Aber ich würde vermuten, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für die unterhaltsberechnung negativ werden dürfen. Insofern alles abziehen bis die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei null sind und den Rest bei der zus. Altersvorsorge angeben. sophie