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  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Du musst den Steuervorteil aus der Ehe nutzen, für den kindesunterhalt. Und falls deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen würde, dann wäre sie auch unterhaltsberechtigt. Und dann würdest du in der Düsseldorfer Tabelle 1 Stufe heruntergestuft. Da der volljährige durch die allgemeine Schule (Abi) der minderjährigen gleichgestellt ist, wird der Unterhalt für das minderjährige Kind nicht vorab abgezogen. Sondern erst die Berechnung für das volljährige Kind, da dies gemeinsam mit dem haftungs…

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

    Beitrag

    hallo, Heirat ergibt sich ja im Regelfall aus deiner Steuerklasse 3/5 oder 4/4. wichtig wäre es. Ur, wenn deine Frau auch unterhaltsberechtigt sein soll. Dann würde der Hinweis und eine Kopie der Heiratsurkunde ausreichend sein. wohnwertvorteil. Schau mal in den gängigen immobilienportalen was für Preise für ein Haus bei euch in der Gegend mit ähnlicher Ausstattung genommen wird. Mietspiegel ist auch eine gute Ausgangsbasis. Na ja, wenn dir nur2/3 des Hauses gehören, weshalb sollen die dann 100%…

  • hallo, wenn der Unterhalt tituliert ist, dann konnte der hartz4 vom Einkommen abgezogen werden, da er dir ja nicht mehr zur Verfügung steht. Und dann war es möglich für sichselbst staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dies müsste beim Bürgergeld auch der Fall sein. Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen. sophie

  • Unterhalt ab 18 JA

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, was macht der volljährige? Wenn er nicht mehr zur Schule geht (Abi) steht er im Rang hinter allen anderen unterhaltsberechtigten. Ansonsten ist er Minderjährigen gleichgestellt. insofern auffordern seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Und ab 18 wird das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet. Und nein, du musst schon angeben, dass du verheiratet bist, ein Haus hast und ein weiteres minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind. Was das Haus angeht, dir kann natürlich nur 1/3 als wohnwertvo…

  • hallo, hast du schon Bürgergeld beantragt? und warst du schon los um dir einen beratungshilfeschein zu holen? Gibt es unterhaltstitel? Wenn ja, für welche Kinder? Sophie

  • Unterhaltsfragen

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, wenn eine Wohnung schon 800€ kalt kostet bleibt auf jeden Fall ein Wohnvorteil übrig, nach Abzug des Kredites. Damit erhöht sich dein rechnerisches netto. Wenn ich dann schätze. Würde, würde ein Haus zu mieten bei ca. 1000€ kalt liegen. Dann die Kredite abziehen 700€. Und dann bleiben 300€ wohnwertvorteil, also bei dir 150€. Damit wärst du dann knapp in der 3. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. was die wohnkosten angeht. Zum einen muss das jeder zahlen und zum anderen ist im selbstbehalt für…

  • Unterhaltsfragen

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, bekommst du eine steuererstattung? Wen ja ist diese noch auf die Einkommen drauf zu rechnen. Dann teilst du das durch 12 Monate. Ggf. Wird dir noch der wohnwertvorteil dazugerechnet. Also die hälftigrfiktive Kaltmiete für euer Haus. Davon kannst du dann den hälftigen Kredit abrechnen. Von diesem Betrag kannst du entweder 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abrechnen oder nach Aufwand. Sofern du zusätzlich Altersvorsorge ansparst, dann kannst du diese mit 4% von deinem Brutto anrec…

  • hallo, manchmal sind Beistandschaften nicht so intensiv hinterher, wenn das Kind beim Vater lebt und die Mutter Unterhaltspflichtig ist. ja, damit kannst du erst ab mai Unterhalt fordern. Aber das mit dem Gerichtsvollzieher und dessen Zustellung ist eine gute Idee. Aber wie kommt es nun zu diesem Angebot des bet? Gab es doch schon eine Aufforderung oder war das ein freiwilliges Angebot? Kindergeld läuft aber inzwischen auf dein Konto? Sophie

  • also, da kenne ich mich nicht so gut aus. Aber ich würde vermuten, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für die unterhaltsberechnung negativ werden dürfen. Insofern alles abziehen bis die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei null sind und den Rest bei der zus. Altersvorsorge angeben. sophie

  • hallo, zum einen, Mehraufwand wird nach Einkommen geqoutelt. Damit muss die Mutter ihre Einkünfte auch offenlegen. Hort ja, alles andere nein. Also einstellen. Zum anderen, alle 2 Jahre kann Auskunft verlangt werden. Deshalb würde ich schreiben, dass du dann und dann vollständig Auskunft erteilt hast und deswegen keine Auskunft mehr erteilt werden muss. bezüglich Haus. Dir wird ein wohnwertvorteil angerechnet, also übliche Kaltmiete, aber nur 50% die Kredite kannst du zu 50% in Abzug bringen. 50…

  • Unterhalt - Steuerklasse

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Ihr habt doch noch zusammen Urlaub gemacht oder nicht? Dann würde ich die Buchung nehmen und erklären, auch gegenüber dem Finanzamt, dass das trennungsdatum nicht korrekt ist und das richtige angeben. bist du isuv- Mitglied? Sophie

  • Unterhaltsfragen

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, deine jetzige Frau atbeitet? Vollzeit? Teilzeit? Du bist 2 (den Kindern) oder evtl. 3 (wenn deine Frau noch zählt) Personen unterhaltsberechtigt. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus. Berechnet wird das Einkommen wie filgt: jahresnetto+steuererstattung geteilt durch 12 Monate. Dann kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen, da musst du schon was das olg anerkennt, wo das ältere Kind lebt. Dann kannst du 4% zus. Altersvorsorge abziehen, wenn du sie ansparst, …

  • Unterhalt ab 18 Wohnwertanrechnung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ich würde nicht so weit gehen, dass man ab Volljährigkeit die Unterhaltspflicht hälften muss. Aber für jeden Elternteil einen Vollzeitbeschäftigten annehmen. Und dann verteilt sich das ja auch schon anders. denn man darf nicht vergessen, dass der betreuende Elternteil ggf. Aufgrund der Kinder weniger gearbeitet hat und bei der Wahl des Unternehmens eher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen hat als die Karriereleiter. Bestes Beispiel bin ich. Bis zu den Kids haben wir gleichviel…

  • Zuständigkeit Gericht

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, bist du Mitglied im isuv? Sophie

  • Zuständigkeit Gericht

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, frag doch mal bei den Anwälten vor Ort, ob sie Kontaktanwälte in deinem alten Wohnort haben. Die Frage ist auch, was ist alles zu klären: die reine Scheidung, trennungsunterhalt, kindesunterhalt, gemeinsames Haus, strittiger Zugewinn? je weniger Streitpunkte ihr habt, um so weniger stellt ein Anwalt am Gerichtsort ein Problem dar. Sophie

  • Unterhalt ab 18 Wohnwertanrechnung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, kein Gericht wird zulassen, dass sich jemand aufgrund eines Immobilienerwerbs als leistungsunfähig gegenüber dem Kind erklärt. Denn der wohnwertvorteil ist ja Einkommen. Ich würde vermuten, dass sich wohnwertvorteil und kreditrate die Waage halten oder der wohnwertvorteil höher ist. Ansonsten wäre es ja so, dass der Kredit höher ist als das Haus wert ist. Und bei einem solchen nullsummenspiel ist ja dann das eigene Einkommen immer noch da, um es für Unterhalt einzusetzen. Und im mangelfal…

  • Unterhalt ab 18 Wohnwertanrechnung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, im Gegenzug zu der absetbarkeit der Hypotheken bekommt man einen sogenannten wohnwertvorteil angerechnet. Weil du durch das Haus Vermögen aufbaust. Damit steigt dann dein einkommen durch den wohnwertvorteil. Im Gegenzug kannst du die Hypotheken gegenrechnen. Im Zweifelsfall ist der wohnwertvorteil höher als die Hypotheken. Damit hat man dann einen fiktiven einkommenszuwachs. sophie

  • hallo, rein theoretisch kannst du auch den scheidungsantrag mit dem richtigen Datum stellen. Vielleicht sieht der Anwalt das noch nicht als relevant an, da du ihn nicht beauftragt hast? Sophie

  • hallo, wann war denn der trennungszeitpunkt? Gibt es da etwas nachweisliches? Seid ihr vorher beispielsweise gemeinsam in den Urlaub gefahren und darüber existiert eine Rechnung? Ansonsten würde ich ihm den realen trennungszeitpunkt mitteilen und dies auch der Krankenkasse und der beihilfestelle. sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ich würde mir vom Jugendamt erläutern lassen aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies so sein soll. Sie mögen dir das bitte schriftlich mitteilen. sophie