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  • Unterhalt ab 18 JA

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Wie gesagt Deine Unterlagen hast Du ja, dann hol Dir für 30 € eine Steuersoftware für den PC und gib Deine Daten ein, ich denke das ist erst mal günstiger als gleich zum Steuerberater zu gehen.

  • Unterhalt ab 18 JA

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Guten Morgen, doch das kannst Du rausrechnen. Ich nehme an Du hast eine Steuersoftware, da kannst Du einmal allein für Dich die Steuererstattung - oder Nachzahlung ausrechnen und dann für Deine Frau das selbe machen, dann hast Du den jeweiligen Anteil, oder Du machst eine Kontrollberechnung bei getrenter Veranlagung. LG Hugoleser

  • Hallo Matze, geh mit den Schreiben vom JA und JC sowie mit Deinen Auszügen des letzten Monats ( da sind da ja die Kosten für Miete, den Unterhaltszahlungen , Versicherungen etc. drauf) und geh auf die Rechtsantragstelle Deines Amtsgerichts und lass Dir einen Beratungsschein ausstellen. Mit diesem geh zu einem Anwalt mit Fachrichtung Familien - und Verwaltungs/Sozialrecht. Dieser berät Dich dann, das kostet ca. 20 € . Er beantragt je nach Ausgang die für eine Verhandlung nötige VKH. LG Hugoleser

  • Unterhalt ab 18 JA

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Hallo Patrick, erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Bezüglich des Hauses kann ich Dir leider nichts sagen. Wenn Du die 5 % Pauschale nimmst kannst Du den Arbeitsweg nicht mehr rechnen. Wie es mit den Umgangskosten aus sieht kann Dir vielleicht jemand anderes aus dem Forum was dazu sagen. Das Jugendamt kann Deinen Sohn nur beraten ab dem 18. Lebensjahr. Da mit Deinem Sohn eine gütliche Einigung scheinbar nicht möglich ist, würde ich das Jugendamt anschreiben der Sohn möge Dir erst einmal sei…

  • Zuständigkeit Gericht

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Das verstehst Du richtig Sonnenlicht. Das zuständige Familiengericht ist immer das wo diie Scheidung eingereicht wird und Du hast den Vorteil Deinen Anwalt direkt vor Ort zu haben. Der wird sich dann auch um die korrekte Berechnung des Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes kümmern. Ich würde das jetzt schnellst möglich Angehen. LG Hugoleser

  • Zuständigkeit Gericht

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Sonnenlicht, eine Frage? Ist die Scheidung schon eingereicht? Wenn nicht und Du die Scheidung einreichst, dann ist das zuständige Familiengericht an Deinem Wohnort für die Scheidung zuständig. LG Hugoleser

  • Guten Morgen Sonnenlicht, Du hast mit Sicherheit 4 tolle Kinder die Dich auf diesem für Dich schwierigen Weg unterstützen, auch Dein Therapeut wird Dir den Rücken stärken für diese Herausforderungen. Wir helfen Dir mit unserem Rat soweit wir es können auch. Denk immer daran wenn Du meinst Du schaffst es nicht, Berge erklimmst Du auch nicht mit einem Schritt, sondern nur mit einem Schritt nach dem anderen. Der Rat von AnnaSophie und Villa ist sehr gut, vor allem wegen Deiner Erkrankung, denn dies…

  • Da brauchst Du dich nicht zu entschuldigen. Wenn ich richtig gerechnet habe müßtest Du noch 9 Jahre bis zur Regelaltersrente arbeiten. Ich denke mal ( da must Du aber den Anwalte genau nach fragen) muss Dein Mann Dir bis dahin den ehe angemessenen Unterhalt zahlen ( wegen der langen ehedauer und sog. Hausfrauenehe) Wie hoch der Unterhalt ausfällt liegt am Verdienst Deines Mannes. Ich habe mal grade gegoogelt, aber wie gesagt das muss der Anwalt genau berechnen, ich hoffe Du hast Kopien der Gehal…

  • Sonnenlicht, da Du nie mehr berufstätig und wenn ich auf die schnelle richtig nachgerechnet habe, warst Du 37 Jahre verheiratet. Ich denke mal das Dir da aufgrund langer Ehedauer nachehelicher Unterhalt bis zu Deiner Rente zu steht. Wegen einem guten Anwalt für Familienrecht der sich auch gut im Versorgungsausgleich ( auch mit Immobilien) auskennt würde ich einfach mal bei der für Dich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen. Du kannst aber auch einfach mal googeln welche Familienrechtler bei…

  • Hallo Sonnenlicht, darf ich fragen wie lange ihr verheiratet ward oder seid? Denn es steht im Bezug von Unterhalt auch die länge der Ehedauer und ob Du während der Ehe voll oder halbtags tätig warst. Denn wie AnnaSophie schon gesagt hat bist Du für Deinen Unterhalt selbst zuständig. Es gilt aber das im Trennungsjahr Unterhalt gezahlt wird. Dann steht Dir ja noch die Baustelle des Versorgungsausgleich mit dem geerbten ( von Dir oder Deinem Mann ) ins Haus. Wie Anna Sophie schon sagte gehe morgen …

  • Hallo Vanoschka, wenn Du wegen der Kinder in dem Miethaus bleiben möchtest wäre es doch vielleicht eine Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und den Kinderzuschlag. Für beides gibt es online Rechner und Du könntest daraus ersehen ob Du Anspruch darauf hast. Lg. Hugoleser

  • Hallo Kartoffelspalte, wenn das Kind dieses Auslandspraktikum umbedingt will, gibt es immer noch die möglichkeit die Unterschrift der Mutter durch das Familiengericht zu ersetzen. Das würde ich als allerletzten Notnagel betrachten, da ja dann auch mit Sicherheit Druck durch die KM kommt. LG Hugoleser

  • Hallo fdj, bezüglich des Unterhaltsvorschuss würde ich mal den § 7 einbringen, wonach der Unterhaltsvorschuß nicht zurück zu zahlen ist, wenn der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt der Zahlungen nicht leistungsfähig war oder ist. Das selbe gilt für das JC. LG Hugoleser

  • Hallo Fdj, soweit ich informiert bin, hat sich das JC wenn es Geld für das Kind will in Form einer Abtretungsanzeige an Dich zu wenden. Da hat der Beistand gar nichts mit zu tun und der kann soweit ich weiß auch nicht befreiend für das JC offene Posten eintreiben. Ich würde an Deiner Stelle das JC unter angabe der Daten ( denn die BG Nummer wirst Du nicht haben) nachfragen aus welchem Rechtsgrund der Beistand angebliche Schulden beim JC für das selbe eintreibt bei Dir und auch mitteilen das Du d…

  • Da liegst Du nicht falsch, das musst wirklich in Zuge einer Änderungsklage bzw. Auskunftsklage machen. Bezüglich der Kosten wegen Gericht und Anwalt, Antrag auf VKH stellen.

  • Hallo fdj1989, ich würde die Beistandschaft darüber informieren, das die Verpflichtung des Kindes bzw. der Kindesmutter zur Auskunft besteht und Du, sollte dieser Auskunftspflicht nicht vollständig und beleghaft nachgekommen wird ( Frist würde ich 14 Tage setzen) davon ausgehen musst, das die Bedürftigkeit auf Unterhalt nicht gegeben ist und Du somit die Zahlungen einstellst und das Gericht auf 0,00 € Zahlungen anrufen wirst. Diese Unhötigen Kosten müsste dann das Kind bzw. die Beistandschaft tr…

  • Kuddelmuddel

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Hallo Dreandas, als erstes ist erst einmal festzustellen ob das ältere Kind überhaupt noch Unterhaltsberechtigt ist. Macht es eine Ausbildung oder Studiert es? Wenn nicht bist Du für das ältere Kind nicht mehr Unterhaltspflichtig. Bei Kind zwei ist festzustellen was es macht, Ausbildung oder Studium. Wenn Studium ist Bafög angesagt.Weiter ist ab dem 18. Lebensjahr die KM mit an Bord zw. Unterhalt und das volle Kindergeld ist auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. LG Hugoleser

  • Hallo franzk., das Ja oder der Richter kann Dir auch dann keinen Nebentätigkeit aufs Auge drücken wenn er in der Nähe der Arbeitstelle wäre. Du kommst mit Deiner Regulären Arbeitszeit und der Fahrzeit auf 47,5 Std. und mehr wie 48 Std. sind laut Arbeitszeitgesetz und laut Urteil BGH nicht zumutbar. Genausowenig wie Du für die restliche halbe Stunde einen Nebenjob finden würdest . Deswegen wird kein Richter oder Ja ein Fass aufmachen.

  • Hallo Bigpuster, ich stelle mal den entsprechenden link von Hauffe ein, da ist das Aktenzeichen mit drin und die Berechnung gut ausgeführt. haufe.de/recht/deutsches-anwal…k_PI17574_HI13005525.html LG Hugoleser

  • Hallo franzk Ich würde dem Jugendamt mal die Rechnung aufmachen und auf das Urteil des BGH verweisen, wonach die Wegezeit zur Arbeitszeit hinzu zurechnen ist. Das sind bei Dir dann 7,5 Std. Wegezeit die auf Deine 40 Std. Arbeitszeit hinzukommen, so wärest Du nur eine halbe Stunde von den maximal 48 Std./ Woche entfernt. Ich glaube nicht das die Herrschaften vom Ja für eine halbe Stunde ein Fass aufmachen werden. LG Hugoleser