ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
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AnnaSophie -
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Beitraghallo, es ist nicht erlaubt Hausrat einfach heimlich zu entfernen. Ich würde mich ein Stück weit am Zeitwert orientieren. Sprich nach 10 Jahren dürfte der Wert null sein. ansonsten sagen, dass du die auch nicht haben willst. Dannkajfst du die Sachen… -
KBMOBT -
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BeitragZitat von Maccie: „ Frage: seid ihr verheiratet o.ä.? Ich frage wegen dem Güterstand. Mach du deine Aufstellung (ja, Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert eines Gerätes in derselben Güte (und Alter), und da bist du bei Elektrogeräten schnell mal… -
KBMOBT -
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BeitragJa verheiratet seit 16Jahren. Gibt es einen Paragrafen dem ich ihm schicken kam wo drin steht dass das eben nicht zu dem Originalpreis geteilt wird? Ich befürchte er wird am Umzugstag in drei Wochen vielleicht einfach Sachen mitnehmen die ich behalten… -
Maccie -
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BeitragRuhig Blut. Selten wird etwas so heiß gegessen, wie Forderungen von Ex-Partnern, auch, wenn die Paragrafen dazu schreiben. Über die Ansetzung von Anschaffungspreisen für über 10 Jahre alte Geräte würde ich müde lächeln. Frage: seid ihr… -
KBMOBT -
Hat das Thema Hausrat bewerten gestartet.
ThemaHallo zusammen, mein Ex hat mir eine Hausratsaufstellung geschickt. Dabei hat er Gegenstände als geklärt zur Übernahme durch ihn markiert, ohne Gegenwert mit der Begründung das seien Geschenke an ihn gewesen oder wären durch sein Urlaubsgeld… -
mo69 -
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BeitragZitat von Kakadu59: „vielleicht habe ich es ja überlesen: Was ist der Anlass der Einkommensabfrage seitens des JAes? Ist die 2-jahresfrist seit der letzten Auskunft erreicht(?), oder ist der Anlass/ Grund die Erbschaft des Betriebes (der die… -
Kakadu59 -
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Beitragvielleicht habe ich es ja überlesen: Was ist der Anlass der Einkommensabfrage seitens des JAes? Ist die 2-jahresfrist seit der letzten Auskunft erreicht(?), oder ist der Anlass/ Grund die Erbschaft des Betriebes (der die berechtigte Vermutung einer… -
mo69 -
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BeitragZitat von Kakadu59: „Hi @mo69, bis ABI- Abschluß gilt die sog. "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - mit Volljährigkeit (theoretisch für Beide ET).... Der Fragebogen des JA braucht nicht(!) ausgefüllt/ benutzt zu werden! Davon wird regelmäßig… -
Kakadu59 -
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BeitragHi @mo69, bis ABI- Abschluß gilt die sog. "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - mit Volljährigkeit (theoretisch für Beide ET).... Der Fragebogen des JA braucht nicht(!) ausgefüllt/ benutzt zu werden! Davon wird regelmäßig (dringend)… -
mo69 -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 bei Änderung der Einkommenssituation verfasst.
BeitragAlso das Abi steht für 2028 an. Ob studiert wird, weiß ich nicht. D. h. dann vermutlich, dass die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wegfällt? Meine Tochter wird nächstes Jahr 18. Die Mutter ist berufstätig und wird wohl ein "normales"…