ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Düsseldorfer Tabelle 2025

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Euklid

steuerklasse

3

Theo

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  • Euklid -

    Hat eine Antwort im Thema Düsseldorfer Tabelle 2025 verfasst.

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    Jetzt ist es ja doch noch beschlossen worden. Und die Auszahlung soll auch schon ab Januar erfolgen.
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema steuerklasse verfasst.

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    Hallo Sonnenlicht, das es Streit um den Trennungszeitpunkt gibt kann auch taktische Gründe haben. Trennungsunterhalt kann normalerweise nicht rückwirkend geltend gemacht werden, Kindesunterhalt dagegen schon. Trennungsunterhalt muss man fordern, ist er…
  • TanjaW9 -

    Hat eine Antwort im Thema steuerklasse verfasst.

    Beitrag
    Hallo, es ist nicht verboten, die Steuerklasse 1 schon ab Trennungszeitpunkt, bzw. im Jahr der Trennung zu wählen. Sie entspricht im übrigen der Steuerklasse 4. Ich würde, wenn es Streit um Unterhalt gibt, auch schnellstmöglich meine Steuerklasse…
  • Euklid -

    Hat eine Antwort im Thema steuerklasse verfasst.

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    Steuerklasse 1 nimmt man im Folgejahr. Da ihr euch über den Trennungszeitpunkt streitet, müsstest du da mal Daten nennen.
  • Sonnenlicht -

    Hat das Thema steuerklasse gestartet.

    Thema
    Mein getrennt lebender Mann (wir streiten über den Trennungszeitpunkt) hat ohne Absprach sich in die Steuerklasse 1 setzten lassen, obwohl er den Kindern und mir unterhaltspflichtig ist. Früher hatten wir 3 und 5 als Steuerklassen. Im Moment bin ich…
  • Maccie -

    Hat eine Antwort im Thema Düsseldorfer Tabelle 2025 verfasst.

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    Vom Prinzip her halt. Dann im Mai halt 20,- bzw. 10,- weniger
  • TanjaW9 -

    Hat eine Antwort im Thema Düsseldorfer Tabelle 2025 verfasst.

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    Hi Maccie, kann mir nicht vorstellen, dass bei Gesetzesverkündigung schon ein Monat später die Nachzahlung kommt. Ich tendiere mit Blick in meine Kugel auf Auszahlung/Nachzahlung 3-4 Monate nach Verkündigung. Schauen wir mal, wie es kommt... Gruß Tanja
  • Maccie -

    Hat eine Antwort im Thema Düsseldorfer Tabelle 2025 verfasst.

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    Nun ja.... dann denken wir das mal so durch: die Erhöhung wird erst im Februar durchgewunken und dann werden 10,- Kindergeld nachbezahlt: ergo: für den März werden dann die 10,- (respektive 5,-) abgezogen. so werde ich es machen.
  • TanjaW9 -

    Hat eine Antwort im Thema Düsseldorfer Tabelle 2025 verfasst.

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    Moin Euklid, Ja. Ist es. Dennoch gibt es auch bestimmte Fristen/Dauer für ein Gesetzgebungsverfahren. Allein die Ankündigung, dass das Kindergeld erhöht wird (wir reden hier von einer Unterhaltsminderung von 2,50 max. 5 Euro) reicht nun mal nicht aus…
  • Euklid -

    Hat eine Antwort im Thema Düsseldorfer Tabelle 2025 verfasst.

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    So eine rückwirkende Wirksamkeit ist mit Aufwand für viele Unterhaltszahler verbunden. Man muss das dann irgendwie verrechnen.