ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Unterhalt ab 18 JA

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MuenchMammut

Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig

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Theo

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  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    okay. Dann müsste ich meinen Steierberater fragen
  • Hugoleser -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Guten Morgen, doch das kannst Du rausrechnen. Ich nehme an Du hast eine Steuersoftware, da kannst Du einmal allein für Dich die Steuererstattung - oder Nachzahlung ausrechnen und dann für Deine Frau das selbe machen, dann hast Du den jeweiligen Anteil,…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Der Auskunftszeitraum ist ja von jetzt an 12 Monate zurück. Aber zum ersten würde das ja eh mit der Erklärung nicht passen und zweitens habe ich die Erklärung von 2023 noch gar nicht gemacht. Habe nur die von 2022. Wir sind Steuerklasse 4 und…
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig verfasst.

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    Hallo Papa69, Ich habe das gleiche Problem, hab eine Vereinbarung entworfen und bin mit meinem Sohn alles durch gegangen. Er wird 18, damit ändert sich einiges beim Thema Unterhalt.Das beste wäre natürlich wenn deine Tochter dir im Gegenzug der…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, ja, dann gibst du den Steuerbescheid ab, die du im auskunftszeitrsum gemacht/erhalten hast. Hier würde ich dann auch die Daten deiner Frau schwärzen und eine Berechnung beifügen, welcher Anteil der steuererstattung auf dich entfällt. Ich…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    wird mir die Steuererstattung komplett auf mein Netto angerechnet? Meine jetzige Frau hat ja auch daran mitgewirkt und ihr müsste etwas "zustehen" Muss ich zwingend die Steuererklärung auch einreichen?
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    okay danke. Noch ne Frage. Der Zeitraum für die Nachweise ist vom 01.05.23 bis 30.04.24. Ich habe aber die Steuererklärung für 2023 noch nicht gemacht. Dann reiche ich die Erklärung von 2022 ein?!
  • Villa -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Hallo MuenchMammut, Vermögen muss dann nicht angegeben werden. Gruß Villa
  • Michael3 -

    Hat eine Antwort im Thema Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig verfasst.

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    auffordern dass der Original Titel herausgegeben wird. Wird dem nicht folge geleistet, bleibt nur eine Abänderungsklage. Zudem ist ab dem 18. Lebensjahr auch die Mutter unterhaltspflichtig und muss entsprechend (falls leistungsfähig) mitbezahlen.
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Muss ich Vermögen eigentlich angeben oder nur wenn ich den Mindestunterhalt nicht zahlen könnte?