ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob

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franzk

Unterhalt ab 18 JA

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MuenchMammut

Hausauseinandersetzung

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Kakadu59

Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig

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Theo

Zugewinn Verzugszinsen

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  • franzk -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob verfasst.

    Beitrag
    Zitat von Bigpuster: „Viele Gerichte werden mit Deiner Lage keine Nachsicht haben und bei weniger als 20 Bewerbungen im Monat Dir fiktives Einkommen zurechnen. “ Diese Bewerbungen kann ich nachweisen. Alleine die Tatsache, dass ich unter der Woche…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    So Brief ans JA ist raus. Wird eigentlich der Unterhalt für das minderjährige Kind dem Einkommen der KM hinzugefügt? Welcher Selbstbehalt bei Ermittlung der Haftungsquote wird angesetzt? 1750 oder 1450?
  • Kakadu59 -

    Hat eine Antwort im Thema Hausauseinandersetzung verfasst.

    Beitrag
    Aus "eigener" Erfahrung (leerstehenden Elternhaus der Frau wegen Tod deren Vaters) folgendes: Ein Haus welches leer steht genießt keinen Feuerversicherungsschutz. Zumindest war das vor ca. 10 Jahren so. Meine Frau hat das (Reihenmittel-)Haus nur unter…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    ah okay. Dann habe ich das jetzt verstanden. Vielen Dank
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, genau den schickst du mit.ich würde da nach dem Zuflussprinzip gehen. und ich meinte, du rechnest den Anteil raus, der auf deine Frau entfällt, schwärzt die Daten deiner Frau und erläuterst, dass dein Anteil Xx von der gesamten…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Den Steuerbescheid habe ich am 07.06.23 erhalten. Was meinst du mit korrigiert?
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, Wann hast du den Steuerbescheid 2022 erhalten? den würde ich, sozusagen korrigiert, mitgeben und erläutern, dass der für 2023 noch nicht vorliegt, da du die Erklärung bislang noch nicht abgegeben hast. Sophie
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    okay. Und was sagst du zu den Zeiträumen. Wie gesagt, habe ja für die geforderten Gehaltsabrechnungen keine Steuererklärung/erstattung
  • Hugoleser -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Wie gesagt Deine Unterlagen hast Du ja, dann hol Dir für 30 € eine Steuersoftware für den PC und gib Deine Daten ein, ich denke das ist erst mal günstiger als gleich zum Steuerberater zu gehen.
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    okay. Dann müsste ich meinen Steierberater fragen