ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
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Kakadu59 -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
BeitragHi @MuenchMammut, Zitat von MuenchMammut: „Mein Sohn ist nun 18 Jahre alt geworden und es besteht ein Titel nach der Scheidung 2014 durchs Gericht. Nun lässt er sich durch das JA beraten und ich habe bereits Post von diesem bekommen. “ Das Jugendamt… -
MuenchMammut -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitragah okay. Dann habe ich ja jetzt schon mal einige Informationen und kann mich an die Arbeit machen. Ich danke dir auf jeden Fall für deine Mühen. Komme aber bestimmt nochmal mit Fragen zurück -
AnnaSophie -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitraghallo, ja, den hauskredit als Altersvorsorge angeben. Nein, da du noch 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist ändert sich nichts. Wenn Junior nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, dann kannst du für das andere, minderjährige Kind, um eine Stufe… -
MuenchMammut -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitragokay Laut OLG sind es 0.42 Euro Mit dem Kredit abziehen, meinst du den Hauskredit vom Netto abziehen?! Altersvorsorge habe ich nicht. Ändert sich eventuell jetzt der Unterhalt für das minderjährige Kind zu meinen Gunsten? -
AnnaSophie -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitraghallo, Junior muss dir das liefern. Wenn er das nicht macht, dann kann die Berechnung nicht geprüft werden. Und das ist dein Recht. Insofern du schreibst auch nur Junior bzw. Dem Jugendamt. Die Mutter musst du gar nicht mehr kontaktieren. ist doch… -
MuenchMammut -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitragerstmal danke. Das hat schon mal ein wenig Klarheit gebracht. Die Sohn ist ja schon beim Jugendamt gewesen und ich habe auch schon Post bekommen. Deswegen meine Fragen, wie ich dem JA gegenüber alles darlegen soll, ohne das Formular zu verwenden. Die… -
AnnaSophie -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitraghallo, Du musst den Steuervorteil aus der Ehe nutzen, für den kindesunterhalt. Und falls deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen würde, dann wäre sie auch unterhaltsberechtigt. Und dann würdest du in der Düsseldorfer Tabelle 1 Stufe… -
MuenchMammut -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
Beitrag@Kakadu59 Ich bin nicht so ganz feste auf den Kopf gefallen, aber ich verstehe nicht viel von dem Ganzen -
MuenchMammut -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
BeitragJupp. -
Euklid -
Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.
BeitragWohnt der Sohn bei der Mutter?