ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Unterhalt ab 18 JA

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  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Ja das sowieso. Ich finde es halt nur seltsam, dass man bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern in der Stufe 3 unter den BKB kommt
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    ab 18 ist das die 4. Altersgruppe ich würde auch erst einmal entspannt die Berechnung abwarten. Sophie
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    In Altersstufe 12-+17
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Hab grad mal geguckt oder ich verstehe das falsch. Sobald ich zwei Kinder in 110% bediene, falle ich ja immer unter den Bedarfskontrollbetrag. So auch bei 105 %
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Ja genau. Ich müsste ja nicht mehr zahlen, als ich es als allein Unterhaltspflichtiger täte. Ich weiss nicht mehr, mit welchem unterhaltsrelevanten Einkommen ich damals eingestuft wurde. Aber bin halt bei 110%. Wenn ich jetzt den höchsten Betrag des…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    hallo, das kommt darauf an. Denn im Normalfall ist die Mutter ab 18 Jahren auch barunterhaltspflichtig. Sprich euere bereinigten Einkommen werden addiert. Dann wird geschaut in welcher Stufe ihr einzusortieren seid mit dem gemeinsamen Einkommen. Dann…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    okay danke. Also 1750 - 10% Zur Zeit bin ich bei 110% in der DDT. Was wäre, wenn es dabei bliebe und ich durch die Unterhaltszahlungen beider Kinder unter den Bedarfskontrollbetrag fiele?
  • TanjaW9 -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Hallo, Nein. Kindesunterhalt ist kein Einkommen des verwaltenden Elternteils. Und bei Volljährigen (auch privilegierten) gilt der angemessene SB abzüglich 10% beim Zusammenleben mit neuem Partner oder anderen leistungsfähigen Verwandten (also auch…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    hallo, der Unterhalt und auch das Kindergeld ist fürs Kind. Die Mutter sozusagen nur Verwalterin. Also nein, das ist kein Einkommen der Mutter. Sophie
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob verfasst.

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    Hallo nochmal, In der Gastronomie fehlen überall Leute oder im Partyservice. Als Reinigungsfachkraft sollte auch was zu finden sein.Da sind 14- 18€ die Stunde zu verdienen. Meiner Meinung nach ist das nicht der Richtige Weg, aber das musst du…