ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Unterhalt ab 18 JA

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MuenchMammut

Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob

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Theo

Hausauseinandersetzung

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Kakadu59

Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig

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  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Hab grad mal geguckt oder ich verstehe das falsch. Sobald ich zwei Kinder in 110% bediene, falle ich ja immer unter den Bedarfskontrollbetrag. So auch bei 105 %
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    Ja genau. Ich müsste ja nicht mehr zahlen, als ich es als allein Unterhaltspflichtiger täte. Ich weiss nicht mehr, mit welchem unterhaltsrelevanten Einkommen ich damals eingestuft wurde. Aber bin halt bei 110%. Wenn ich jetzt den höchsten Betrag des…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    hallo, das kommt darauf an. Denn im Normalfall ist die Mutter ab 18 Jahren auch barunterhaltspflichtig. Sprich euere bereinigten Einkommen werden addiert. Dann wird geschaut in welcher Stufe ihr einzusortieren seid mit dem gemeinsamen Einkommen. Dann…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

    Beitrag
    okay danke. Also 1750 - 10% Zur Zeit bin ich bei 110% in der DDT. Was wäre, wenn es dabei bliebe und ich durch die Unterhaltszahlungen beider Kinder unter den Bedarfskontrollbetrag fiele?
  • TanjaW9 -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    Hallo, Nein. Kindesunterhalt ist kein Einkommen des verwaltenden Elternteils. Und bei Volljährigen (auch privilegierten) gilt der angemessene SB abzüglich 10% beim Zusammenleben mit neuem Partner oder anderen leistungsfähigen Verwandten (also auch…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    hallo, der Unterhalt und auch das Kindergeld ist fürs Kind. Die Mutter sozusagen nur Verwalterin. Also nein, das ist kein Einkommen der Mutter. Sophie
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob verfasst.

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    Hallo nochmal, In der Gastronomie fehlen überall Leute oder im Partyservice. Als Reinigungsfachkraft sollte auch was zu finden sein.Da sind 14- 18€ die Stunde zu verdienen. Meiner Meinung nach ist das nicht der Richtige Weg, aber das musst du…
  • franzk -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob verfasst.

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    Ich wollte auch nochmal auf meine Eingangsfrage zurückkommen. Habit Ihr Ideen, was für einen Nebenjob ich noch am Wochenende machen könnte? So Dinge wie Zeitung austragen bringen leider nur wenige Euros im zweistelligen Bereich, zu wenig um meine…
  • franzk -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob verfasst.

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    Zitat von Bigpuster: „Viele Gerichte werden mit Deiner Lage keine Nachsicht haben und bei weniger als 20 Bewerbungen im Monat Dir fiktives Einkommen zurechnen. “ Diese Bewerbungen kann ich nachweisen. Alleine die Tatsache, dass ich unter der Woche…
  • MuenchMammut -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 JA verfasst.

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    So Brief ans JA ist raus. Wird eigentlich der Unterhalt für das minderjährige Kind dem Einkommen der KM hinzugefügt? Welcher Selbstbehalt bei Ermittlung der Haftungsquote wird angesetzt? 1750 oder 1450?