Theo
- from Hofbieber
- Member since Jun 9th 2022
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TanjaW9 -
Hallo Theo,
Du musst Dein Anliegen schon im Forum selbst vortragen, wenn Du Antworten möchtest.
Hier an der Pinneand kommt doch keiner "zufällig" vorbei zum lesen.
Gruß Tanja
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Theo -
Hallo liebe Forummitglieder ich bitte um Hilfestellung,
folgende Situation:
Nach 20 Jahren Ehe, seit Sommer 2019 getrennt unter einem Dach. Seit Januar 2022 geschieden bis heute immer noch unter einem Dach. Zwei Kinder, aktuell 19 und 16 Jahre alt. Wir leben in einem Einfamilienhaus ohne große Möglichkeiten Räume aufzuteilen, dennoch läuft alles recht geordnet ab ab.Es gibt keine getrennten Zähler der Energieversorgung. Das älteste Kind 19Jahre lebt bei mir(Vater) macht eine Ausbildung, ihm steht kein Unterhalt mehr zu.Das jüngere Kind 16 Jahre lebt bei der Mutter ihm steht Unterhalt zu.Alle Nebenkosten inklusive Zins und Tilgungsleistung des Hauses trage ich alleine.Es gab einen Vergleich in dem die Nebenkosten, Zins und Tilgung und Unterhalt für das jüngere Kind bis einschließlich Juni 2022 geregelt wurden. Ab Juli 2022 gilt dieser Vergleich nicht mehr. Sie weigert sich aber die Hälfte der Nebenkosten und die Hälfte der Zins und Tilgung zu übernehmen. Sie argumentiert das die Heizung nicht richtig funktioniert und sie Dinge im Haus nicht nutzt und so weiter........in den Energielieferverträgen stehen wir beide als Vertragspartner. Kurz gesagt, sie zahlt nicht für die Vebrauchsabhängigen und Verbrauchsunabhängigen Kosten im Haus für sich und das jüngere Kind. Ebenfall zahlt sie nichts für Zins und Tilgung. Ich arbeite voll und Sie geht 20 Stunden arbeiten. Sie meint ihr steht Ehegattenunterhalt zu (sind schon geschieden), ist aber nicht eingeklagt.
Ich muss, und würde ab Juli den Unterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, kann das finanziell aber nur, wenn sie im Gegenzug die beschriebenen hälftigen Kosten für Wohnen bezahlt.
Es gibt keine Kommunikation mehr, es läuft alles über die Anwälte, ich zähle die Gerichtsverfahren nicht mehr. Laut Anwalt habe ich ein Recht auf Gesamtschuldnerausgleich, mir steht also die Hälfte der beschriebenen Kosten zu. Wenn sie aber nicht zahlt muss ich vorstrecken und dann im Nachgang klagen. Der Klageweg ist teuer und ich muss wahrscheinlich im Familienrecht die Hälfte der Gerichtskosten und meinen Anwalt sowiso übernehmen und es gibt wieder monatelange Auseinandersetzungen.
Weil ich mir keinen Rat mehr weiß, bin ich kurz davor alle Zahlungen vor allem für Energie auszusetzen. Das hätte zur Folge das die Energie vom Versorger abgestellt wird und erst wieder angestellt wird wenn Sie zahlt. Diese Vorstellung erschreckt mich aber und ich schlafe deswegen schon schlecht.Ich möchte das meinen Kinder auch nicht antun und Ihnen das ersparen.Auf der anderen Seite will und kann ich das nicht mehr Leisten.
Ich möchte das Haus gerne übernehmen, Sie möchte das Haus gerne übernehmen keiner gibt es dem anderen.Einem Verkauf würde ich zustimmen, sie aber nicht. Die Teilungsversteigerung ist eingeleitet.
Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.
LG Theo