PeterPaulsen

  • aus Hamburg
  • Mitglied seit 19. Januar 2019
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  • PeterPaulsen -

    Hallo liebe Leute,

    mein 27jähriger Sohn studiert noch bis voraussichtlich September 2019 und erhält BAföG, seit 2004 bin ich von seiner Mutter, sie lebt von Hartz 4, geschieden. Ich bin 63 Jahre alt, wieder verheiratet und lebe von Ersparnissen mit meiner neuen Frau und 10jährigen Stieftochter in Südamerika.

    Voraussichtlich werde ich ab Mai 2019 die Rente für langjährig Versicherte beziehen, rund 1760 Euro monatlich. Somit würde ich 2019 übers Jahr gerechnet ein Renteneinkommen von 14.080 Euro haben, also ein Monatsdurchschnitt von rund 1173 Euro.

    Frage: Was wird als gesetzliche Berechnungsgrundlage angewandt, die 1760 Euro oder der Jahresdurchschnitt von 1173 Euro? Sollte von Mai bis September 2019 die Rente von 1760 Euro in Betracht kommen, so muss ich sicher zahlen, weil diese Summe den Selbstbehalt übersteigt, sollte der Jahresdurchschnitt von 1173 Euro als Berechnung gelten, so läge ich damit wohl unter dem Selbstbehalt und müsste nicht zahlen.

    Auf den Punkt: Gilt die monatliche Rente von 1760 Euro oder der monatliche Jahresdurchschnitt von 1173 Euro als Bemessungsgrundlage? Oder verhält es sich noch ganz anders?

    Für Antworten möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken.

    Gruß Peter