Anemone80

  • aus Radebeul
  • Mitglied seit 5. Januar 2019
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  • AnnaSophie -

    forum.isuv.de/index.php?board/8-unterhalt/
    Das ist der Link zum Forum Unterhalt. Und da erstellst du mit dem Button "neues Thema" einfach ein neues Thema.

    Sophie

  • AnnaSophie -

    Hallo Anemone,
    vielleicht könntest du ein Thema aufmachen im Forum anstatt das über die Pinnwand zu machen?

    Sophie

    • Anemone80 -

      gerne. ich muss erstmal rausfinden wo man überhaupt hier was schreiben kann. ich war schon glücklich diese pinnwand gefunden zu haben :)

  • Hugoleser -

    Anemone 80 ich habe noch etwas vergessen. Dein Sohn kann sich auch beim seinem Bafög Amt beraten lassen und soweit ich weiß gibt es da auch die möglichkeit das er trotzdem Bafög bekommt weil sein Vater nicht korrekt bezahlt nach seinem Einkommen. Das Bafög Amt verklagt dann den Vater auf den korrekten Unterhalt und holt sich das gezahlte Bafög wieder. Aber wegen dem Unterhalt den er zuwenig gezahlt hat macht es so wie unten beschrieben.

    • Anemone80 -

      danke hugoleser. nachdem er im november die bafögablehnung bekam und seinen vater darauf ansprach, begann dieser ihm 600 euro pro monat zu zahlen. erzählte ihm zwar auch irgendwelche stories darüber wieviel er immer an steuern nachzahlen müsse. aber naja, das ist der manipulative teil, weshalb ich mit meinem ex auch keinen kontakt mehr habe. über mich läuft das kindergeld, was ich ihm überweise. somit hat er 800 euro im monat und hat auch noch einen nebenjob.

      als kleine nebenrechnung: der kv hat insgesamt 3 unterhaltspflichtige kinder und ein einkommen von 9000 euro. mein mann hat ebenso 3 unterhaltspflichtige kinder ( wir leben aber alle zusammen) und ein einkommen von 1600 euro. bei 9000 euro ärgert es mich eben, dass ihm sein ältester sohn, gerade mal 240 euro im monat wert war.

  • Hugoleser -

    Guten Morgen Anemone80, wovon lebt Dein Sohn während des Studiums? Denn bei der Höhe dieses Einkommens Deines Exmannes bekommt er ja kein Bafög. Ihm stehen soweit ich es weiß 735 € während dem Studium zu. Von diesen 735 € wird das Kindergeld voll in Abzug gebracht. Dein Sohn muss jetzt seinen Vater auf Unterhalt in Anspruch nehmen, auch Rückwirkend für die letzten drei Jahre. Holt euch einen Beratungsschein bei eurem Amtsgericht. Dafür müsst ihr den Beleg für die Miete, Werbungskosten, Versicherungen und Einkommen mitnehmen( immer Monatlich) , mit diesem geht ihr dann zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Vielleicht weiß einer der Moderatoren hier im Forum einen kompetenten an eurem Wohnort. Dem schildert ihr dann alles, sprecht ihn auch darauf an ob es Sinn macht gegen das Jugendamt eine Klage wegen Schadenersatz wegen Pflichtverletzung vorzugehen. Hierzu gibt es aus 2013 ein Urteil vom BGH. Das Aktenzeichen ist:BGH Urteil v. 4.12.2013 — XII ZR 157/12.
    LG Hugoleser

    • Anemone80 -

      hallo hogoleser, darf ich fragen wie du auf die 735 euro kommst? die düsseldorfer tabelle endet ja bei einem einkommen von 5.500 euro.

      da wir seit september durch ein erbe gerade 21.000 euro auf dem konto haben, glaube ich nicht dass wir einen beratungsschein bekommen. ich werde mich mal informieren. kinderzuschlag habe ich ab september nicht mehr beantragt, da wir gerade über der grenze liegen. wohngeld läuft weiter, da sind die grenzen höher.

      beim jugendamt war ich vor 1 oder 2 jahren mal und bekam auch einen antrag zur prüfung mit. leider habe ich das aber nicht weiterverfolgt, da die frau vom jugendamt meinte, es könnte bei der berechnung auch weniger rauskommen..... da wusste ich noch nicht was sein vater mittlerweile verdient. im nachhinein denke ich mir auch, weniger als 240 euro für einen 16 jährigen? nunja, ich habe es verpasst es damals prüfen zu lassen. deshalb vermute ich, dass eine klage wegen pflichtverletzung gegenüber dem jugendamt sicher nichts bringt.

      lg, anemone

  • Anemone80 -

    hallo villa,
    es gab vor vielleicht 14 jahren eine festlegung vom jugendamt auf 264 euro. die hat er jahrelang gezahlt. vor ein paar jahren schrieb er mir, er könne nicht mehr soviel zahlen und zahlte seitdem 240 euro. ich habe dummerweise darauf vertraut dass er eben soviel zahlt wie er kann und ihm sein kind wert ist. bis ich eben wie gesagt jetzt die bafögablehnung zu gesicht bekam, die ein monatliches einkommen von 9000 euro offenbarte.

  • Anemone80 -

    hallo hugoleser, nur durch den bafögantrag meines sohnes habe ich mitbekommen, dass sein vater mittlerweile 9000 euro netto monatlich verdient. immerhin zahlt sein vater jetzt von sich aus 600 euro unterhalt an unseren sohn, wobei ich vermute dass ihm bei dem einkommen sogar noch mehr zusteht. mein sohn kennt mein einkommen, das ist nämlich 0. wir reden sehr offen über finanzen.

    die letzten 3 jahre nachfordern wäre fantastisch!

  • Anemone80 -

    Hallo, habe gerade durch Zufall die Düsseldorfer Tabelle in die Hand bekommen und dabei entdeckt, dass der Vater meines Sohnes anscheinend die ganzen Jahre das 3 fache des gezahlten Unterhalts hätte zahlen müssen. Daran kann ich wohl nichts mehr ändern. Aber ich möchte jetzt durchsetzen dass mein Sohn den angemessenen Unterhalt bekommt. Er ist gerade 18 geworden und studiert. Kann ich die Berechnung noch über das Jugendamt machen lassen?

    • Hugoleser -

      Hallo Anemone80
      Du kannst maximal die letzten drei Jahre nachfordern, alles andere ist so weit ich weiß verjährt. Vielleicht wissen da andere im Forum mehr hierzu. Dein Sohn kann sich vom Jugendamt beraten lassen. Du selbst bist außen vor, da auch Du nun bar unterhaltspflichtig bist. Dein Sohn ist auch verpflichtet Bafög zu beantragen und damit die genaue Quote wer wie viel Unterhalt zahlen muss, bist Du verpflichtet Deinem Sohn Dein Einkommen offen zulegen.
      LG Hugoleser

    • Villa -

      Hallo Anemone80,
      auf welcher Grundlage hat der Kindesvater bislang gezahlt (z. B. Jugendamtsurkunde, Notarvertrag, Gerichtsbeschluss, Vereinbarung mit deinem Ex)?

      Grüße
      Villa

    • Anemone80 -

      oh, anscheinend hätte ich hier unten antworten müssen. naja, vielleicht seht ihr die antworten trotzdem.