Sternenhimmel

  • aus Gilching
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  • Sternenhimmel -

    Ich bin geschieden und habe zwei Kinder. Mein Exmann ist Selbstständig und behauptet , dass er kaum Geld zur Verfügung hat. Meine Kinder lebten lange im Wechselmodell (eine Woche bei mir, eine Woche bei meinem Exmann. Jetzt ist meine 15- jährige Tochter im September ganz zu mir gezogen, während mein geistig- behinderter Sohn weiterhin wechselt.
    Anfangs hat mein Exmann nur unregelmäßig Unterhalt für unsere Tochter bezahlt. Deshalb habe ich ihn vom Jugendamt verpflichten lassen zu zahlen. Aus Rücksicht auf seine schlechten finanziellen Verhältnisse habe ich nur den Mindestunterhalt gefordert, da ich selbst nicht schlecht verdiene.
    Jetzt hat er sich ein neues Auto gekauft und hat mir erzählt, dass er sich bald eine Wohnung kaufen möchte.
    Ich fühle mich reingelegt.
    Zu seinem Hintergrund: Er lebt seit Jahren mit seiner neuen Freundin und deren zwei Kindern in unserem Haus zusammen. Das Haus habe ich ihm überlassen, damit er auf den Versorgungsausgleich verzichtet. (Ich bin Beamte und hätte ihn bis zum "bitteren Ende" von meiner Rente versorgen müssen. Er hat keine Rentenansprüche als Selbstständiger. Daher der Deal mit dem Haus. Ich habe aufs Haus verzichtet, er auf den Versorgungsausgleich) Er hat noch ca 300.000 Schulden auf dem Haus, dieses ist jedoch in München ca 1 Million wert.
    Unser Sohn ist behindert und ich erhalte Pflegegeld der Plegestufe 1. Ca 300 Euro monatlich von meiner Krankenkasse, die ich für die Kinder und mich bezahle. Meinem Exmann gebe ich die Hälfte des Pflegegeldes und das halbe Kindergeld von unserem Sohn ab.
    Ich habe das Gefühl dass er mehr verdient, als er sagt und mich hintergeht:
    Daher meine Fragen:
    1. Wie kann man den Verdienst eines Selbsttändigen möglichst gut ermitteln?
    2. Ist es meine Pflicht, ihm die Hälfte des Pflegegeldes zu überweisen, auch wenn er keine Krankenversicherung zahlt und sich nicht kümmert? (Jedes halbe Jahr steht ein Beratungseinsatz an, man hat viel Papierkram, muss immer wieder zum Gutachter, zu Ärzten etc)
    3. Wird das Vermögen aus dem Haus irgendwie angerechnet?
    4. Zählt das Gehalt der Freundin, die mit ihm zusammen wohnt irgendwie mit?
    5. Muss ich ihm für unseren Sohn etwas bezahlen, wenn ich mehr verdiene? Wie wird im Wechselmodell berechnet, wie viel? Wie wird der Naturalunterhalt verrechnet?
    6. Er zahlt nur Mindestunterhalt, darüber hinaus übernimmt er für unsere Tochter keine weiteren Kosten. Allein die Nachhilfe kostet 350 Euro im Monat. Steht mir da eigentlich noch mehr zu?
    Danke für all eure Anregungen, eure Erfahrungsberichte und Gedankenanstöße, egal zu welchem Punkt.