Unterhal, Selbstbehalt, andere eigene Kinder

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    • Unterhal, Selbstbehalt, andere eigene Kinder

      Moin.

      Bei uns steht, theoretisch, demnächst unsere Heirat ins Haus.
      Mich beschäftigt aber noch immer die im folgenden geschilderte Problematik.

      Seine Scheidung ist durch, alles geregelt.

      Meine Schwidung ist jetzt auch durch, hatten alles Finanzielle bereits bei Trennung 2019 notariell geregelt.

      Ich habe 2 eigene Kinder mit meinem Exmann. Verhältnis topp, alle Zahlungen bezüglich Kids gemeinsam geregelt. Keinerlei Streitthema.

      Mein Partner hat einen Sohn, der plötzlich vom Wechselmodell auf 14-tägig wechselte und seit Ende September 2025 gibt es keinen Umgang mehr und sehr selten Treffen.

      Mein Partner zahlt Mindestunterhalt, Beistandschaft, unbefristeter Titel besteht, Selbstbehalt erreicht.

      Ich frage mich nun Folgendes:
      Ich habe mir, ohne dass mein Partner in unserem Leben war, vor 5 Jahren ein Haus gekauft. Dieses ist groß und hat bereits hohe Nebenkosten (weil es halt auch etwas Luxus bietet, ich verdiene gut und habe vernünftig gewirtschaftet und abgesichert).

      Aufgrund des zu zahlenden Unterhalts (und zu zahlendem Zugewinnausgleich) musste mein Partner sein Haus verkaufen.

      Klar ist, dass bei unserer Heirat, ein Ehevertrag aufgesetzt werden muss.

      Was mir nicht ganz klar ist:
      Wird bei einer Heirat der Selbstbehalt meines *dann* Mannes weiter herabgesetzt, trotz Mindestunterhalt (von wgn Synergieeffekt?)?

      Faktisch ergeben sich ja Mehrkosten (auf meiner Seite)?
      Rechnet "man" dann damit, dass er halt "keine Miete zahlen muss"?
      Oder ist das egal, weil er Vollzeit arbeitet und bereits Mindestunterhalt bis zum Selbstbehalt zahlt?
      Würde das nur gelten, falls er halt keinen Mindestunterhalt zahlen könnte?

      Ansonsten fände ich eine Heirat doch schwierig, weil ich dann plötzlich weniger Geld zur Verfügung hätte (vor allem auch für meine eigenen Kinder), weil ich ihn ha irgendwie mitfinanziere (und unter dem Strich eigentlich SEINEN Sohn).
      Hierbei spielt eine Rolle, in meinen Augen, dass KM und sein Kind tatsächlich ausreichend Geld zur Verfügung haben (eigentlich mehr für ein Kind monatlich als ich für meine -Auch wenn dies quasi aufgrund meines Hauskaufs "selbstgemachte Leiden', und wir leiden nicht, sind-)
      Alles Weitere an Unterhaltszahlungen für seinen Sohn wäre tatsächlich, für mich gefühlt, eine Art Bereicherung auf meine Kosten (und die meiner Kinder) und das kann ich nicht wirklich akzeptieren.

      Viele Grüße @all
    • Hallo Fluffy,

      der Selbstbehalt Deines Mannes wird - wenn es nicht schon während Eures Zusammenlebes der Fall war - herabgesetzt.
      Das bei Dir kostenlose Wohnen sollte eigentlich keine Rolle spielen - unentgeltliche Leistung Dritter....
      Sollte, weil manche Elternteile und Anwälte sehr kreativ sind und gern über Familienunterhalt dem 2. Ehegatten über diesen Umweg doch irgendwie Unterhalt für Erstgeborene aufdrücken....
      Bei uns führte dies dazu, dass ich über Jahre den Unterhalt für unser gemeinsames Kind komplett allein stemmen durfte - trotz 2 weiterer Kids aus 1. Ehe.

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • Hallo Fluffy,
      beim Unterhalt bin ich kein Experte. Ich bin exakt in der Situation in der dein Lebensgefährte ist. Ich bin zu meiner LG gezogen und wohne dort, das sollte aber finanziell, zumindest mittelfristig für sie ein Vorteil sein! Ich zahle monatl. freiwillig so eine "Art Miete",es darf keine Miete sein, wegen der Steuer, sondern "z.B. ein Beitrag zur Haushaltsführung und Nebenkosten" zusätzlich beteilige ich mich anteilig an den Nebenkosten. Für die Zahlung kann meine LG dann z.B. Reparaturen an ihrem Haus/Eigentum durchführen an denen ich mich nicht beteilige. Anfangs als ich noch durch hohe Unterhaltszahlungen (fällt demnächst komplett weg) und Schuldenabtrag finanziell stark belastet war habe ich diese Zahlung nicht geleistet, sondern immer unterstützt wenn ich etwas übrig hatte.Zum Beispiel bin ich jetzt für keinen Cent mehr bei meiner LG in der Rechtschutzversicherung mit abgesichert....
      Meiner Meinung nach sollte dein LG dir monatlich unabhängig von Nebenkosten und z.B. Ernährung, einen Betrag X zahlen fürs wohnen zahlen. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
      LG
      Theo
    • @TanjaW9
      Das ist DIE Frage... wird der Selbstbehalt dann tatsächlich weiter herabgesetzt, so dass er MEHR als den Mindestunterhalt zahlen muss?
      Ich verstehe den Sinn nicht.

      @Theo
      Er zahlt einen, immer wieder unterschiedlichen, Betrag X für die Nebenkosten.

      Mir geht es auch nicht darum, dass er durch den Unterhalt nicht viel Geld bzw. sein gesamtes Gehalt hat.
      Mir geht es lediglich um eine mögliche Neuberechnung, welche auf meine und in direktem Zusammenhang, auf Kosten meiner zwei(!) Kinder gehen würde.

      VG
    • Moin Fluffy,

      das Thema Selbstbehaltskürzung hatten wir hier schon mal beschrieben

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • Moin @TanjaW9

      Ja... ich weiß, trotzdem noch mal danke.

      Entweder verstehe ich es nicht oder aber ich stelle meine Frage falsch.

      Ab WANN wird denn der Mindestunterhalt erhöht?
      (Wird sein bereinigtes Netto durch eine Heirat automatisch erhöht? Und führt das dann, fast automatisch, auch zu höheren Unterhaltszahlungen und somit im Endeffekt erneut zu noch weniger Geld beim Unterhals-Zahlenden?)

      Entschuldige(t) bitte, wenn ich da auf dem Schlauch stehe... hab das Gefühl, mir summt der Kopf.

      VG
    • Hallo Fluffy,

      nicht unbedingt führt eine Heirat zu mehr Netto. Kann aber durch z.B. die Wahl der Steuerklasse 3/5 passieren.
      Wenn Du mehr oder gleich viel wie Dein Partner verdienst, solltest Du auf 4/4 bestehen.
      Haben wir auch so gemacht. Da wurde zwar auch vom gegn. Anwalt beim Volljährigenunterhalt drüber gemeckert. Andererseits hat das Gericht das so anerkannt...

      Und dann zum Herabsetzen des Selbstbehaltes:
      Ich bin ja seit ein paar Jahren aus dem Stoff raus, deswegen nehme ich mal fiktive Zahlen...
      Dein Partner hat meinetwegen 1900 netto unterhaltsrelevantes Einkommen.
      Der Selbstbehalt wird von mir mit 1450 angesetzt.
      So dass noch 450 Euro übrig bleiben für Unterhalt. Nehmen wir mal an, der Mindestunterhalt liegt bei 490.
      Dein Partner zahlt den, aber darüber hinaus beteiligt er sich nicht an Mehr- und Sonderbefarf, weil nach Leistung des Mindestunterhalt nix übern Selbstbehalt übrig ist.
      Aufgrund Zusammenlebens und erst recht nach Heirat, wird der SB um 10% gekürzt, also 1450-145= 1305.
      Nun bleiben als 1900-1305=595 übrig. Diese 105 über de Mindestunterhalt stehen dann also ggf. für Sonder- und Mehrbedarf zur Verfügung...
      Und vermutlich auch für mehr Regelunterhalt, wenn man vorher nur knapp auf den Mindestunterhalt gesetzt wurde.

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
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