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Hallo zusammen,
falls ich hier im falschen Forum poste, bitte ich um Entschuldigung. Falls jemand einen besseren Ort kennt, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Ich habe zwei Fragen zum Thema Unterhaltsnachzahlungen und hoffe auf Einschätzungen oder Erfahrungen.
Ausgangssituation:
Ich zahle seit mehreren Jahren Unterhalt für meinen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Zwischen meinem Sohn und mir besteht aktuell kein Kontakt. Den Unterhalt habe ich immer pünktlich und in der vom Jugendamt festgelegten Höhe gezahlt.
Frage 1: Nachzahlung wegen verspäteter Neuberechnung durch das Jugendamt
Im November 2024 hat mich das Jugendamt angeschrieben und um aktuelle Einkommensnachweise gebeten, um den Unterhalt neu zu berechnen. Diese habe ich zeitnah eingereicht.
Danach habe ich bis April 2026 nichts mehr gehört – also etwa 1,5 Jahre.
Im April 2026 wurde mir dann mitgeteilt, dass ich seit November 2024 zwar 550 € Unterhalt gezahlt habe, korrekt wären jedoch 621,50 € gewesen.
Die Differenz von rund 70 € pro Monat über etwa 18 Monate ergibt eine Nachzahlung von etwa 1.300 €, die ich nun leisten soll.
Dass ich ab jetzt den höheren Betrag zahlen muss, ist für mich selbstverständlich. Was ich allerdings schwierig nachvollziehen kann, ist, dass die Neuberechnung beim Jugendamt so lange gedauert hat und ich nun rückwirkend nachzahlen soll.
Meine Frage:
Ist eine solche rückwirkende Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl die Verzögerung ausschließlich beim Jugendamt lag? Gibt es hier Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
Frage 2: Nachzahlung aufgrund einer falschen Annahme des Jugendamts
Im Juni 2022 wurde mein zweites Kind geboren, das ich mit meiner aktuellen Lebensgefährtin großziehe (wir sind nicht verheiratet).
Nach der Geburt habe ich das Jugendamt informiert und unter anderem den Elterngeldbescheid meiner Lebensgefährtin eingereicht. Daraufhin ging das Jugendamt davon aus, dass meine Lebensgefährtin sich nicht selbst versorgen kann und ich somit für zwei Kinder und meine Lebensgefährtin unterhaltspflichtig bin. Deshalb wurde ich in der Unterhaltsberechnung zwei Einkommensstufen niedriger eingestuft.
Dadurch reduzierte sich der Unterhalt um etwa 150 € pro Monat, was ich entsprechend so gezahlt habe.
Im April 2026 teilte mir das Jugendamt jedoch mit, dass das Elterngeld meiner Lebensgefährtin tatsächlich höher gewesen sei als angenommen und sie sich daher selbst hätte versorgen können. Dadurch hätte ich nur eine Einkommensstufe niedriger eingestuft werden dürfen.
Das bedeutet: Die Reduzierung hätte nur etwa 75 € pro Monat betragen dürfen statt 150 €.
Die Differenz von etwa 75 € pro Monat über rund 1,5 Jahre (so lange war meine Lebensgefährtin zuhause) soll ich nun ebenfalls nachzahlen – insgesamt etwa 1.350 €.
Auch hier meine Frage:
Ist eine solche Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl die ursprüngliche Berechnung auf einer Annahme bzw. einem Fehler des Jugendamts beruhte?
Fazit
Ich habe den Unterhalt stets pünktlich und in der vom Jugendamt vorgegebenen Höhe gezahlt. Nun soll ich jedoch zwei größere Nachzahlungen leisten:
Mich würde interessieren, ob diese Forderungen rechtlich so korrekt sind und ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Beste Grüße
falls ich hier im falschen Forum poste, bitte ich um Entschuldigung. Falls jemand einen besseren Ort kennt, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Ich habe zwei Fragen zum Thema Unterhaltsnachzahlungen und hoffe auf Einschätzungen oder Erfahrungen.
Ausgangssituation:
Ich zahle seit mehreren Jahren Unterhalt für meinen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Zwischen meinem Sohn und mir besteht aktuell kein Kontakt. Den Unterhalt habe ich immer pünktlich und in der vom Jugendamt festgelegten Höhe gezahlt.
Frage 1: Nachzahlung wegen verspäteter Neuberechnung durch das Jugendamt
Im November 2024 hat mich das Jugendamt angeschrieben und um aktuelle Einkommensnachweise gebeten, um den Unterhalt neu zu berechnen. Diese habe ich zeitnah eingereicht.
Danach habe ich bis April 2026 nichts mehr gehört – also etwa 1,5 Jahre.
Im April 2026 wurde mir dann mitgeteilt, dass ich seit November 2024 zwar 550 € Unterhalt gezahlt habe, korrekt wären jedoch 621,50 € gewesen.
Die Differenz von rund 70 € pro Monat über etwa 18 Monate ergibt eine Nachzahlung von etwa 1.300 €, die ich nun leisten soll.
Dass ich ab jetzt den höheren Betrag zahlen muss, ist für mich selbstverständlich. Was ich allerdings schwierig nachvollziehen kann, ist, dass die Neuberechnung beim Jugendamt so lange gedauert hat und ich nun rückwirkend nachzahlen soll.
Meine Frage:
Ist eine solche rückwirkende Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl die Verzögerung ausschließlich beim Jugendamt lag? Gibt es hier Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
Frage 2: Nachzahlung aufgrund einer falschen Annahme des Jugendamts
Im Juni 2022 wurde mein zweites Kind geboren, das ich mit meiner aktuellen Lebensgefährtin großziehe (wir sind nicht verheiratet).
Nach der Geburt habe ich das Jugendamt informiert und unter anderem den Elterngeldbescheid meiner Lebensgefährtin eingereicht. Daraufhin ging das Jugendamt davon aus, dass meine Lebensgefährtin sich nicht selbst versorgen kann und ich somit für zwei Kinder und meine Lebensgefährtin unterhaltspflichtig bin. Deshalb wurde ich in der Unterhaltsberechnung zwei Einkommensstufen niedriger eingestuft.
Dadurch reduzierte sich der Unterhalt um etwa 150 € pro Monat, was ich entsprechend so gezahlt habe.
Im April 2026 teilte mir das Jugendamt jedoch mit, dass das Elterngeld meiner Lebensgefährtin tatsächlich höher gewesen sei als angenommen und sie sich daher selbst hätte versorgen können. Dadurch hätte ich nur eine Einkommensstufe niedriger eingestuft werden dürfen.
Das bedeutet: Die Reduzierung hätte nur etwa 75 € pro Monat betragen dürfen statt 150 €.
Die Differenz von etwa 75 € pro Monat über rund 1,5 Jahre (so lange war meine Lebensgefährtin zuhause) soll ich nun ebenfalls nachzahlen – insgesamt etwa 1.350 €.
Auch hier meine Frage:
Ist eine solche Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl die ursprüngliche Berechnung auf einer Annahme bzw. einem Fehler des Jugendamts beruhte?
Fazit
Ich habe den Unterhalt stets pünktlich und in der vom Jugendamt vorgegebenen Höhe gezahlt. Nun soll ich jedoch zwei größere Nachzahlungen leisten:
- weil die Neuberechnung beim Jugendamt etwa 1,5 Jahre gedauert hat
- weil das Jugendamt bei der Geburt meines zweiten Kindes eine falsche Annahme getroffen hat
Mich würde interessieren, ob diese Forderungen rechtlich so korrekt sind und ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Beste Grüße