Mangelfall Kindesunterhalt?

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Mangelfall Kindesunterhalt?

      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier und würde gern mal eure Meinungen und Erfahrungen hören.

      Situation:
      • Ich bin Unterhaltspflichtiger für zwei Kinder aus erster Beziehung.
      • Zusätzlich habe ich ein Kind aus der aktuellen Beziehung, für das ich im gemeinsamen Haushalt Naturalunterhalt leiste.
      • Aufgrund des dritten Kindes und der bisherigen Unterhaltszahlungen wurde ich nach der Düsseldorfer Tabelle (DDT) von der zweiten auf die unterste Einkommensstufe zurückgestuft.
      • Der Unterhalt für die beiden Kinder aus der ersten Beziehung wurde tituiert durch das Jugendamt (von der KM erwirkt, obwohl seit der Trennung immer pünktlich der mit ihr individuell vereinbarte Unterhalt bezahlt wurde...)
      Status quo:
      • Im Moment wird das Kind im Haushalt (Kind 3) durch die Rückstufung nur mit einem kleinen Betrag von ca. 66 € berücksichtigt – das deckt die tatsächlichen Kosten natürlich nicht ansatzweise.
      • Alle anderen Abstriche bei den Unterhaltszahlungen sind in Kauf genommen, aber für Kind 3 wäre es deutlich gerechter, wenn ein Mangelfall anerkannt würde.
      Neue Berechnung / Mangelfall:
      • Nach meiner eigenen Berechnung liegt mittlerweile ein Mangelfall vor, der anteilig auch das Kind im Haushalt berücksichtigt.
      • Durch den erhöhten Kinderfreibetrag ab 2025 ist die Differenz zum Selbstbehalt allerdings aktuell nur noch sehr gering (ca. 1,50 €), in den letzten Monaten des Jahres 2025 wäre der Mangelfall nach meiner Berechnung deutlicher.
      • Das Geld für Unterhalt ist knapp, die Mutter von K1/K2 ist nicht gesprächsbereit und blockt jegliche individuelle Lösung ab.
      • Ich lebe mit der Mutter von Kind 3 zusammen, die über ein eigenes Einkommen verfügt.
      Meine Fragen an euch:
      • Haltet ihr in so einem Fall eine Abänderungsklage realistisch bzw. erfolgversprechend?
      • Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn der Mangelfall rechnerisch nur sehr knapp gegeben ist?
      • Wie gehen Gerichte in der Praxis mit solchen „Grenzfällen“ um, insbesondere wenn das dritte Kind im eigenen Haushalt lebt und seine Mutter eigenes Einkommen hat? Im Moment trägt die Mutter von K3 schon die meisten Kosten für K3 und zahlt auch einen größeren Teil der Miete bzw. unserer monatlichen Ausgaben.
      Danke schon mal für eure Einschätzungen und viele Grüße! :)
    • hallo,

      Bist du mit der Mutter von k3 verheiratet?
      grundsätzlich ist das Jugendamt immer pro des Kindes, dessen Mutter das Jugendamt beauftragt.
      ergo sollte bei einer Berechnung immer darauf geachtet werden, dass alle Kinder gleich behandelt werden,
      Gibt es unterhaltstitel für die Kinder?
      Wie alt sind die Kinder?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      nein, wir leben nur zusammen, sind aber nicht verheiratet.

      Es gibt Unterhaltstitel für die Kinder, ja. Aber mit steigender Düsseldorfer Tabelle und Alter ist der vom Jugendamt berechnete Unterhalt eben inzwischen knapp über dem Selbstbehalt.

      Es gibt einen Beschluss des BGH, dass ab dem Moment, in dem ein Mangelfall vorliegt, das dritte Kind, das bisher nur über Absenkung der Stufe der DDT berücksichtigt wurde, ebenfalls insofern zu berücksichtigen, als dass Naturalunterhalt dem Barunterhalt gleichzusetzen ist. Das würde in meinem Fall eben dazu führen, dass ich an K1 und K2 bzw. deren Mutter deutlich weniger Unterhalt zahlen müsste als bisher.

      Fraglich ist für mich eben nur, ob ein Gericht den Mangelfall auch anerkennen würde, wenn er so knapp ist (wie gesagt unter 2€). Man sollte meinen, dass Selbstbehalt gleich Selbstbehalt ist. Aber ich lese auch von Fällen, in denen so argumentiert und berechnet wird, dass man noch über dem Selbstbehalt landet.
      Ich sehe in der Konstellation bisher eben auch Kind 3, mit dem ich zusammenlebe, benachteiligt und frage mich, ob sich ein Anwalt und eine Abänderungsklage lohnt...

      Grüße
    • Hallo @Te_A,
      davon ausgehend, dass das 3. Kind erst geboren wurde (wie alt ist dss Kind?) hätte auch die KM dieses Kindes einen Unterhaltsanspruch (bis zum 3. Geb. des Kindes).
      Dies bedeutet zunächst, dass Du 4 Personen zu Unterhalt vepflichtet wärest/ bist... (wobei die KM im letzten Rang falllen würde...und auf Grund Deiner Mangrlfsllsituation die KM leer ausgehen würde/ wird)
      Theoretisch müßte der bereits titulierte Unterhalt abgeändert werde...
      In Anlehnung an @Villa 's Schlußsatz bezuglich der Abänderung sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Abänderung mit nicht unerheblichen Kosten (Anwalt/ Gericht) verbunden ist. Hier sollte man genau schauen/ rechnen, ob sich ein solcher Gang lohnt...
      Eventuell sollte man warten, ob die KM der beiden Erstgeborenen eine weitere/ neuerliche Einkommensüberprüfung lostritt (2Jahresfrist), dann würde sich ggf das Problem auf diesem Wege (von selbst) lösen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo an alle,

      danke für die bisherigen Antworten.

      Kakadu59 wrote:

      davon ausgehend, dass das 3. Kind erst geboren wurde (wie alt ist dss Kind?) hätte auch die KM dieses Kindes einen Unterhaltsanspruch (bis zum 3. Geb. des Kindes).
      Dies bedeutet zunächst, dass Du 4 Personen zu Unterhalt vepflichtet wärest/ bist... (wobei die KM im letzten Rang falllen würde...und auf Grund Deiner Mangrlfsllsituation die KM leer ausgehen würde/ wird)
      Nein, Kind 3 ist bereits knapp 4 Jahre alt. Die Situation ist die, dass, da ich mit Kind 3 und dessen Mutter zusammenlebe, nur K1 und K2 unterhaltsberechtigt sind.

      Durch steigendes Alter und steigende Düsseldorfer Tabelle ist eben jetzt die Situation aufgetreten, dass ich knapp unter dem Selbstbehalt lande. Die letzte Berechnung des Jugendamts (ja, die Mutter von K1 und K2 tritt das in schöner Regelmäßigkeit alle zwei Jahre los) fand schon zu einem Zeitpunkt statt, zu dem nach meiner Rechnung der Mangelfall eingetreten ist. Das Jugendamt hat es aber (in meinen Augen fälschlicherweise) nicht berücksichtigt.

      Mir ist bekannt, dass nur der Weg über Anwalt und Abänderungsklage erfolgen kann. Ich mache mir viel mehr Sorgen darum, dass am Ende trotz rechnerischen Mangelfalls das Gericht eben diesen nicht anerkennt, weil ich mit meiner neuen Partnerin zusammenlebe (Stichwort Synergie-Effekt etc.).
      Kind 3 wird bisher (und das ist eben der Punkt, den ich nicht fair finde und in dem ich auch keine Gleichbehandlung meiner drei Kinder erkennen kann) nur insofern berücksichtigt, als dass ich Unterhalt nach Stufe 1 (statt eigentlich entsprechend meines Einkommens nach Stufe 2) zahlen müsste. Würde vor Gericht der Mangelfall anerkannt werden, würde absurderweise auch Kind 3 zum fiktiven (!) Unterhaltsberechtigten werden, und der bisher geleistete Naturalunterhalt würde in einen fiktiven Barunterhalt umgerechnet werden.
      Entsprechend der verbleibenden Leistungsfähigkeit würde dann eben unter allen 3 Kindern prozentual aufgeteilt.

      Meine Frage (und ich weiß, dass mir da keiner helfen kann, weil keiner die Zukunft sehen kann) ist im Prinzip nur die, ob es sich bei einem so knappen Mangelfall überhaupt lohnt, einen Anwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen, oder ob am Ende das Risiko zu hoch ist, dass das Gericht den Mangelfall nicht anerkennt bzw. den Selbstbehalt runtersetzt (aus oben genannten Gründen - ich muss weniger für Kind 3, Miete und generell Lebenshaltungskosten bezahlen, weil ich mit meiner neuen Partnerin zusammen lebe, die selber Geld verdient).
      Nur gerät das langsam alles dermaßen aus dem Gleichgewicht, dass ich in meinem eigenen Haushalt nur noch sehr wenig leistungsfähig bin.
      Würde Hoffnung in die Tatsache setzen, dass ich eben nicht nur mit einer Partnerin zusammenlebe, sondern in unserem Haushalt auch ein Kind lebt, das versorgt werden muss. Und das kann doch bei aller Liebe nicht nur auf die Kindsmutter zurückfallen.
      Tut es ja bei K1 und K2 auch nicht (deren Mutter verdient auch eigenes Geld und der Lebensstandard ist nicht gerade schlecht).

      Ich möchte mich nicht um Unterhalt drücken, ganz und gar nicht! Habe bisher auch immer pünktlich bezahlt, nur ist inzwischen wirklich die Situation sehr, sehr angespannt, auch für mich steigen alle Kosten und es passt einfach nicht mehr zu unserer Lebensrealität, vor allem eben im Hinblick auf mein drittes Kind.

      Kakadu59 wrote:

      In Anlehnung an @Villa 's Schlußsatz bezuglich der Abänderung sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Abänderung mit nicht unerheblichen Kosten (Anwalt/ Gericht) verbunden ist. Hier sollte man genau schauen/ rechnen, ob sich ein solcher Gang lohnt...
      Eventuell sollte man warten, ob die KM der beiden Erstgeborenen eine weitere/ neuerliche Einkommensüberprüfung lostritt (2Jahresfrist), dann würde sich ggf das Problem auf diesem Wege (von selbst) lösen...

      Das würde noch knapp 2 Jahre dauern... Auch der nächste deutliche Anstieg würde erst mit der nächsten Altersstufe von K2 eintreten - noch 3 Jahre hin. Dann wäre der Mangelfall so eindeutig, dass es (so denke ich zumindest) entweder das JA nicht mehr ignorieren kann oder dass ich bei einer Abänderungsklage optimistischer wäre. Es geht momentan wie gesagt nur um knapp 2 Euro unter Selbstbehalt. Deshalb meine Befürchtung...

      Viele Grüße
      TeA
    • Hallo @Te_A,
      Dein 3. - im Haushalt lebende - Kind ist genauso unterhaltsberechtigt, wie die Beiden anderen Kinder....
      Mangelfallberechnungen sind immer etwas tricky...
      Dem JA/ Gericht stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung hier den Mindestunterhalt nachEinkomensstufe 1 von einzufordern:
      1.Kürzung des Selbstbehaltes
      2. Hinzuziehung des Einkommens der im Haushalt lebenden KM (in der Regel 10% Haushaltsersparnis)
      3. Zusätzlich nebenbei arbeiten (bis eben max. 48 Arbeitswochenstunden in Summe mit Hauptjob) ggf. Anrechnung eines fiktiven Einkommens.
      Besser ist es da irgendwie immer - gerade im Einkommensgrenzbereich - den Mindestunterhalt zu zahlen. Das erspart einem, "sich völig nackig" machen zu müssen.
      Wieso hast Du Dich überhaupt bei der letzten Einkommensüberprüfung vom JA so überrumpeln lassen(?), sprich wie kam es dazu(?), Stichwort Naturalunterhalt?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo @Kakadu59

      Danke dir für deine Einschätzung.

      Kakadu59 wrote:

      Dein 3. - im Haushalt lebende - Kind ist genauso unterhaltsberechtigt, wie die Beiden anderen Kinder....
      Ja, aber wird eben in Form von Naturalunterhalt berücksichtigt. Sprich, man geht davon aus, dass es Geld kostet, K3 zu versorgen. Dass aber wenig Geld übrig ist, interessiert außerhalb des Mangelfalls ja keinen... Das JA weiß um das dritte Kind und hat es eben in Form von Rückstufung in der Tabelle berücksichtigt. Das ist üblich, so weit ich informiert bin?

      Kakadu59 wrote:

      Dem JA/ Gericht stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung hier den Mindestunterhalt nachEinkomensstufe 1 von einzufordern:
      1.Kürzung des Selbstbehaltes
      2. Hinzuziehung des Einkommens der im Haushalt lebenden KM (in der Regel 10% Haushaltsersparnis)
      3. Zusätzlich nebenbei arbeiten (bis eben max. 48 Arbeitswochenstunden in Summe mit Hauptjob) ggf. Anrechnung eines fiktiven Einkommens.
      Besser ist es da irgendwie immer - gerade im Einkommensgrenzbereich - den Mindestunterhalt zu zahlen. Das erspart einem, "sich völig nackig" machen zu müssen.
      Ja, sowas in der Art befürchte ich auch. Ich hätte eben ein klein wenig Hoffnung,
      1) da wir hier in einer Gegend leben, der es schon kaum möglich ist, für die vorgesehenen 520€ ein WG-Zimmer zu mieten. Geschweige denn eine Wohnung, in der Platz ist für eine Familie (auch meine Kinder aus der früheren Beziehung haben hier ihren Bereich für die Umgangswochenenden und Ferien – Luxus, klar. Aber ich frage mich schon, wo da das Kindeswohl im Vordergrund steht, wenn man solche Dinge alle nicht berücksichtigt und nur das Monetäre priorisiert wird...)
      2) Meine neue Partnerin zahlt bereits jetzt mehr am gemeinsamen Lebensunterhalt, Miete etc. Also ja, natürlich gibt es eine Ersparnis. Dennoch… Es leben halt nicht nur zwei Erwachsene hier, dann wäre die Situation eine andere. Es gibt auch ein Kind im Haushalt und ich möchte auch den Kontakt zu meinen beiden Kindern aus früherer Beziehung so gut es geht, aufrecht erhalten und pflegen, möchte, dass sie hier ein zweites Zuhause haben etc. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung ist hier in der Gegend kaum möglich, selbst eine kleinere kostet nicht weniger, ein Umzug in eine günstigere Gegend ist berufsbedingt ausgeschlossen.
      3) Zusätzlich nebenbei arbeiten kann ich ausschließen, habe in der Regel bereits eine 45-50 Stundenwoche (vom Arbeitgeber bescheinigt).

      Ich hätte über meine Berufsunfähigkeitsversicherung inkl. Altersvorsorgeanteil einen höheren Abzug als die 5 % Pauschale, würde also bei einem niedrigeren bereinigten Netto landen. Befürchte aber eben auch hier, dass das dann halt im Zweifel nicht anerkannt wird, weil der Mindestunterhalt unantastbar ist. Hoffe irgendwie, dass es in der Summe (hohe regionale Mieten, weiteres Kind, höhere Abzüge vom Netto,…) dafür reicht, den Mangelfall anzuerkennen. Aber ich weiß, dass das nur ein Anwalt beurteilen und ein Gericht entscheiden kann. Und ob ich das Risiko eingehe und (eigentlich nicht vorhandenes Geld) investiere, kann nur ich entscheiden. Wollte mich einfach austauschen und andere Meinungen und Einschätzungen hören.

      Kakadu59 wrote:

      Wieso hast Du Dich überhaupt bei der letzten Einkommensüberprüfung vom JA so überrumpeln lassen(?), sprich wie kam es dazu(?), Stichwort Naturalunterhalt?
      Ich frage mich allerdings ehrlich, was genau ich in der Situation hätte anders machen sollen bzw. welche Spielräume man da konkret hat?
      Der Unterhaltstitel besteht ja bereits seit mehreren Jahren (dynamischer Titel nach DDT) und war zum damaligen Zeitpunkt auch völlig korrekt – ein Mangelfall lag damals schlicht nicht vor.

      Im Rahmen der aktuellen Überprüfung wurde ich vom Jugendamt lediglich aufgefordert, meine aktuellen Einkommensunterlagen vorzulegen. Das habe ich gemacht, und daraufhin wurde die Berechnung bestätigt. Das wirkte für mich jetzt (leider) nicht so, als hätte ich hier irgendeinen Handlungsspielraum gehabt oder aktiv „gegensteuern“ können. :/
      Der Knackpunkt ist ja eigentlich erst jetzt entstanden, weil wir inzwischen sehr nah an einem Mangelfall sind bzw. nach eigener Berechnung sogar minimal unter Selbstbehalt liegen. Und gerade bei so einer knappen Konstellation habe ich eher den Eindruck, dass das Jugendamt nicht unbedingt zugunsten des Unterhaltspflichtigen rechnet.
      Deshalb ganz ehrlich aus Interesse:
      Was genau meinst du mit „überrumpeln lassen“ – was hätte ich konkret anders machen können oder sollen?

      Viele Grüße