Beistandschaft Jugendamt - wie richtig verhalten?

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    • so-ist-das wrote:

      andreas wrote:

      @Maccie - hast du einen Link zu diesem Urteil? Oder das Aktenzeichen und das Gericht, um darauf verweisen zu können.

      Bei mir wurde es nämlich abgelehnt. War aber auch nicht in RLP.
      @andreasIch bitte um "dein" Aktenzeichen und Gericht. Idealerweise einen Link zum Beschluss.
      Ich habe keinen Gerichtsbeschluss. Meinen Unterhalt haben zwei Anwälte berechnet und die waren einvernehmlich der Meinung, dass ein ETF—Sparplan nicht anrechenbar ist.
    • andreas,

      was so-ist-das vermutlich damit ausdrücken wollte: die wenigsten Beschlüsse werden veröffentlicht....dazu muss ein Richter das nämlich auch irgendwie "wollen" oder in seinem Beschluss eine ganz tolle Ausarbeitung sehen...
      Passiert am "popeligen" AG eher selten....
      Da kriegen das die Richter auch nicht so oft hin, dass so zu formulieren, dass die 2. Instanz daran nichts auszusetzen hat ;) .

      Wenn in Deinem Fall beide Anwälte (Deiner und der der Gegenseite?) Deine EFT nicht berücksichtigt haben, kennen sie vielleicht die Gepflogenheiten in dem zuständigen Gerichtsbezirk gut/besser....

      Dennoch kann es immer helfen, die veröffentlichte Rechtsprechung auch aus anderen Bundesländern zu kennen und ggf. dem eigenen Anwalt einen Tipp darauf zu geben.
      Hat bei uns im Hinblick auf die Ermittlung der Höhe des Naturalunterhalts auch geholfen. Gegenseite hatte argumentiert, dass mein Mann unserem gemeinsamen Kind keinen Unterhalt schulde und so versucht, den Unterhalt fürs 1. Kind hochzuschrauben...

      Apropos @so-ist-das ich schließe aus Deiner Nicht-Antwort im anderen Thema, dass Du nicht antworten magst....Kann ich da also zumachen?
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • Ist ja einiges passiert hier, ich versuche auf alles so gut es geht Stellung zu nehmen.

      Wie schon geschrieben, ist der ETF thesaurierend und er wird seit Ewigkeiten immer zur selben Zeit, mit dem selben Betrag, gefüttert. Wäre für mich also als Altersorge zu betrachten.

      Die Neuberechnung wurde durch die KM angestoßen.

      Inzwischen ist die Berechnung auch eingetroffen. Es ist natürlich kein MF rausgekommen, sondern der MU. Allerdings habe ich trotzdem erhebliche Zweifel an der Praxis und werde die Berechnung durch einen Anwalt prüfen lassen.

      Hier nur einige Beispiele:
      - die Berechnungsgrundlage vom Gehalt ist mir unklar (also ist höher als wenn ich es zusammenrechne)
      - beim Wohnvorteil wurde ein m. M. viel zu hoher m² Preis herangezogen, welcher sich überhaupt nicht mit dem Mietspiegel deckt
      - die Fahrtkosten wurden komplett abgeschmettert - mit dem Vermerk, ich könnte ja eine Bahnkarte nutzen
      - Altervorsorge ETF überhaupt nicht drauf eingegangen
      - Instandhaltungskosten Haus (welche ja sogar im Bogen gefragt waren) überhaupt nicht berücksichtigt
      - zweites Kind findet nur Erwähnung bei der Einstufung der Klasse und auch nur im Nebensatz, dass die Urkunde fehlt
      - 10% Abzug weil ich die Immobilie nicht alleine bewohne

      Das sieht für mich nicht nach fairem Umgang aus.

      Natürlich soll ich den Kram auch (am besten beim Jugendamt) titulieren lassen. Auch hier möchte ich mich natürlich nicht in die Nesseln setzen.
    • Ganz ruhig.

      Bist du denn auch ohne Altersvorsorge deiner Meinung nach Mangelfall?
      Ich kann mir vorstellen (habe jetzt nicht recherchiert), dass deine Altersvorsorge nicht anerkannt wird, wenn du dadurch nicht leistungsfähig bist.

      Ansonsten würde ich einfach mal nach einer Erläuterung der Berechnung fragen und anmerken, dass du zu einem anderen Ergebnis kommst.
    • Maccie wrote:

      Ganz ruhig.

      Bist du denn auch ohne Altersvorsorge deiner Meinung nach Mangelfall?
      Ich kann mir vorstellen (habe jetzt nicht recherchiert), dass deine Altersvorsorge nicht anerkannt wird, wenn du dadurch nicht leistungsfähig bist.

      Ansonsten würde ich einfach mal nach einer Erläuterung der Berechnung fragen und anmerken, dass du zu einem anderen Ergebnis kommst.
      Für mich sieht es auf den ersten Blick so aus, als hätte man diverse Positionen so "geschönt", dass es halt gerade so reicht um den MU zu zahlen.

      Es geht mir im Prinzip jetzt auch nicht darum, einen Mangelfall durchzudrücken, denn ich weiß, dass dies mit einigen Hürden verbunden ist. Es geht mir einfach um eine faire Berechnung und eine faire Betrachtungsweise der Umstände. Gerade der Punkt mit den Fahrtkosten hat mich echt sauer gemacht und auch, dass mein anderes Kind kaum Erwähnung findet.

      Wir reden ja auch über die Zukunft, also wenn sich etwas an den Einkommensverhältnissen oder Altersstufen ändert. Da möchte ich schon, dass man korrekt behandelt wird.

      Dazu regt mich dieser fordernde Tonfall (getreu dem Motto; DU bist nichts - mach gefälligst was wir dir sagen) auf.

      Natürlich kann ich selber Widerspruch einlegen, bzw. eine Erläuterung erfragen (zugegebenermaßen finde ich es schon frech, dass die nicht ohnehin dabei ist) aber auf Augenhöhe ist es ja sowieso nicht.

      Wie gesagt, steht ja auch das Thema mit dem Titel im Raum. Da möchte ich einfach fachliche Hilfe/Unterstützung - auch mit Blick auf die Zukunft.
    • Hallo HartmutK,
      1. Ich würde Widerspruch einlegen und deine Ausgaben zur Altersvorsorgekomplett beleghaft nachweisen mit dem Hinweiß auf die OLG Leitlinien, diese auch in Kopie mit anhängen.
      2. Die Fahrtkosten beleghaft nachweisen.(OLG Leitlinien mit anhängen). Wenn du jetzt mit dem Zug fährst hast du ja trotzdem noch die laufenden Kosten für das Fahrzeug, bei einem Mangelfall könnte das vielleicht zum tragen kommen. Wieviel günstiger wäre den die Bahn? Eventuell legst du eine Vergleichsrechnung bei.
      3. Mietspiegel in Kopie mit anhängen.
      4.Instandhaltungskosten beleghaft nachweisen
      5.Die letzten 12 Monatsabrechnungen + eventuelle Steuerrückerstattungen anteilig auf den Monat runter rechnen. Darauf bestehen. Oder Erklärung fordern. Natürlich alles belegen.

      Zweites Kind hab ich keine Ahnung, wie wird das normalerweise berücksichtigt? Gehört das Haus Euch beiden zur Hälfte, dann auch nur den halben Wohnwert ansetzen.
      Hast du alles mit Belegen eingereicht? Was wäre mit einem persönlichen Termin mit dem Beistand um die Abweichenden Positionen anzusprechen?

      Oder du zahlst Mindestunterhalt und denkst dir "LMAA" und versuchst dich auf die schönen Dinge im Leben zu konzentrieren......
      Bist du denn mit deiner Berechnung ein Mangelfall? Wenn du mit deiner Berechnung kein Mangelfall bist, würde ich mir den Aufriss sparen. Wenn du Sicherheit willst, musst du es auf eine Klage ankommen lassen, musst aber wahrscheinlich die Hälfte bezahlen. Eventuell bekommst du PKH?

      Ich würde widersprechen, begründen und belegen so gut es geht und um ein persönliches Gespräch zur Klärung der offenen Fragen bitten.
      VG
      Theo
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