Hausrat bewerten

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    • Hausrat bewerten

      Hallo zusammen,

      mein Ex hat mir eine Hausratsaufstellung geschickt. Dabei hat er Gegenstände als geklärt zur Übernahme durch ihn markiert, ohne Gegenwert mit der Begründung das seien Geschenke an ihn gewesen oder wären durch sein Urlaubsgeld finanziert (was er nicht nachweisen kann, beide Gehälter flossen aufs Gemeinschaftskonto).

      Alles was er darüberhinaus nicht haben möchte (sonst fast alles), setzt er mit dem Anschaffungspreis an und verlangt von mir dafür ca 20.000€. Dabei sind Möbelstücke die 10-15jahre alt sind, Elektrogeräte die teilweise auch 10jahre alt sind usw. Er sieht sich im Recht und meint das so durchsetzen zu können. Zudem hat er mir eine knappe Frist von zwei Wochen gesetzt das durchzugehen und zu antworten. Ich habe gesagt, ich brauche eine Woche länger aber das akzeptiert er nicht und verweist auf §§281 Abs. 1 BGB.

      es kann doch nicht sein, dass er damit im Recht ist? Wie bewertet man den Hausrat-ich dachte ich schau einfach nach was man für ein vergleichbares Teil z.B. gebraucht bekommt.

      Vg
    • Ruhig Blut. Selten wird etwas so heiß gegessen, wie Forderungen von Ex-Partnern, auch, wenn die Paragrafen dazu schreiben. Über die Ansetzung von Anschaffungspreisen für über 10 Jahre alte Geräte würde ich müde lächeln.

      Frage: seid ihr verheiratet o.ä.? Ich frage wegen dem Güterstand.

      Mach du deine Aufstellung (ja, Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert eines Gerätes in derselben Güte (und Alter), und da bist du bei Elektrogeräten schnell mal bei null Euro) und schicke sie ihm eine Woche später.
    • Ja verheiratet seit 16Jahren. Gibt es einen Paragrafen dem ich ihm schicken kam wo drin steht dass das eben nicht zu dem Originalpreis geteilt wird? Ich befürchte er wird am Umzugstag in drei Wochen vielleicht einfach Sachen mitnehmen die ich behalten möchte, eben weil ich nicht bereit bin diese Kosten zu zahlen. Er hat schon einiges weggeschafft heimlich
    • Maccie wrote:




      Frage: seid ihr verheiratet o.ä.? Ich frage wegen dem Güterstand.

      Mach du deine Aufstellung (ja, Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert eines Gerätes in derselben Güte (und Alter), und da bist du bei Elektrogeräten schnell mal bei null Euro) und schicke sie ihm eine Woche später.
      Ja verheiratet seit 16Jahren. Gibt es einen Paragrafen dem ich ihm schicken kam wo drin steht dass das eben nicht zu dem Originalpreis geteilt wird? Ich befürchte er wird am Umzugstag in drei Wochen vielleicht einfach Sachen mitnehmen die ich behalten möchte, eben weil ich nicht bereit bin diese Kosten zu zahlen. Er hat schon einiges weggeschafft heimlich
    • hallo,

      es ist nicht erlaubt Hausrat einfach heimlich zu entfernen.
      Ich würde mich ein Stück weit am Zeitwert orientieren. Sprich nach 10 Jahren dürfte der Wert null sein.

      ansonsten sagen, dass du die auch nicht haben willst. Dannkajfst du die Sachen gebraucht wieder für dich.
      Und alles was er mitnimmt muss natürlich dann auch mit dem Neuwert berechnet werden.

      Ehe und zugewinngemeinschaft heißt, dass egal von was es bezahlt wurde, gemeinsames Eigentum ist.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie wrote:

      hallo,
      [...]
      Ehe und zugewinngemeinschaft heißt, dass egal von was es bezahlt wurde, gemeinsames Eigentum ist.

      sophie
      Nicht ganz,
      wenn (zB.) ein Ehepartner 200 000,00€ in die Ehe einbringt und sich davon!) (auch Jahre später) für 90000,00 € einen Porsche kauft dann gehört der bei Trennung/ Scheidung ganz sich nicht in den Zugewinn...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo KBMOBT,
      es ist so, es gibt Besitz und Eigentum. Der Eigentümer ist der, der den Gegenstand erworben hat z.B. durch Beleg mit Namen oder Zahlung über dessen alleiniges Konto. Besitzer ist nicht der Eigentümer, er hat den Gegenstand nur in seinem Besitz. Das bedeutet wenn er auf seinen Namen einen Schrank gekauft hat, ist er der Eigentümer und darf ihn auch behalten oder mitnehmen. Er muss ihn aber trotzdem im Rahmen des Zugewinns ausgleichen. Das ganze Thema kenne ich. Mach einfach eine Aufstellung deinerseits mit deinen realistischen Werten, die der Aufstellung von ihm gegenüber steht. Vor allem lass dich nicht für dumm verkaufen und bleib ruhig. Du glaubst nicht wieviel behauptet und gelogen wird bis sich die Balken biegen. Ich würde ähnlich wie Anna-Sophie ältere Möbel mit Null bewerten.

      AnnaSophie wrote:

      Ehe und zugewinngemeinschaft heißt, dass egal von was es bezahlt wurde, gemeinsames Eigentum ist.
      Hallo Anna Sophie,
      das sehe ich anders, so wie ich es oben beschrieben habe.

      KBMOBT wrote:

      Gibt es einen Paragrafen dem ich ihm schicken kam wo drin steht dass das eben nicht zu dem Originalpreis geteilt wird
      Gibt es nicht. Ich habe mal irgendwo Abschreibungstabellen für Nutzungsdauer gesehen, könnte auch steuerlich gewesen sein. Eine Schrankwand von IKEA für 3000€ ist nach 10 Jahren praktisch nichts mehr Wert.

      KBMOBT wrote:

      Er hat schon einiges weggeschafft heimlich
      Das geht nicht, das wirst du nicht mehr ändern können. Aber du kannst es auflisten und verrechnen. Hast du Bilder davon, dann leg sie als Kopie zur Aufstellung.
      Am Schluss wird es eine Einigung geben, hier zu Klagen ist Quatsch. Wenn vom Gericht ein Gutachter beauftragt wird, wird es schnell teuer.
      Mach ihm ein faires Angebot nach deiner Berechnung, wenn er auf seiner Berechnung besteht und Geld von dir will lass ihn Klagen. Lass dich nicht unter Druck setzen, ich glaube nicht das er klagt! Du kannst den Spieß ja auch mal umdrehen und von Ihm fordern.
      Am Besten wäre natürlich eine gütliche Einigung.
      VG
      Theo
    • Guten Morgen Kakadu

      Kakadu59 wrote:

      Nicht ganz,
      wenn (zB.) ein Ehepartner 200 000,00€ in die Ehe einbringt und sich davon!) (auch Jahre später) für 90000,00 € einen Porsche kauft dann gehört der bei Trennung/ Scheidung ganz sich nicht in den Zugewinn...
      Das sehe ich anders, der Porsche ist zwar dein Eigentum (Wenn du alleine im Kaufvertrag stehst) aber er kommt in den Zugewinn mit dem Wert den er zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages hat in dein Endvermögen in die Aktiva Positionen. Du musst die Hälfte ausgleichen. Du bekommst die 200.000€ die du in die Ehe eingebracht hast (wenn Vermögen zum Stichtag der Eheschließung nachweißlich vorhanden war oder wurde als Schenkung/ Erbe während der Ehe empfangen)in deinem Anfangsvermögen gut geschrieben.
      VG
      Theo
    • Richtig beschrieben, der Begriff Eigentum und Besitz wird immer häufig verwechselt. Inwiefern in der Ehe bei einem Kauf eines Gegenstandes grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass es gemeinschaftliches Eigentum ist weiß ich nicht genau, könnte mir aber vorstellen, dass das im Allgemeinen vermutet wird. Teller, Geschirr, Möbel wird ein Richter glaube ich nicht einem Ehepartner als Eigentum zuordnen, selbst, wenn im Möbelhaus der eine auf dem Bon steht.

      Grundsätzlich muss man sich aber bei der Trennung den §1369 BGB anschauen.

      § 1369 Verfügung über Haushaltsgegenstände
      Ein Ehegatte kann über Haushaltsgegenstände, die im Eigentum eines der Ehegatten stehen, nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen. Das gilt nicht, wenn die Verfügung im Rahmen einer angemessenen Verwaltung des Haushalts erfolgt.

      Dort ist es egal, wer Eigentumer ist. In den folgenden Paragraphen ist beschrieben, wie ein Wertausgleich zu regeln ist.

      @'KBMOBT: das mit dem heimlich verschwinden lassen ist eine echt böse Sache. Das erleben viele Getrennte (so auch ich, meine Ex hat quasi eigenmächtig Aschenputtel betrieben "die guten (Haushaltsgegenstände) ins Töpfchen (nämlich zu ihr), die schlechten ins Kröpfchen (zu mir). Das hat dazu geführt, dass ich 15 Jahre alte Reservematratzen bekommen habe, sie die neu gekauften Tempur, viele gute und teure Sachen waren auch einfach nicht mehr da (Aufsitz-Rasenmäher, Stihl Werkzeuge, die Auflistung ist ellenlang). Dazu noch mein Lieblingshund, was mir sehr weh getan hat, den hat sie einfach verkauft. Auch als mir die Nachbarn sagten, es stehe ein Möbelwagen vor der Tür war ich praktisch machtlos, es wurde alles eingeladen und weg war es.

      Wer jetzt sagt, klag´s doch ein..... schwierige Sache, wenn nahezu jeder Anwalt hier auf Stundenbasis abrechnen will. Mir wurde gesagt, dass so ein Hausratstreit ruckzuck 100-200 Stunden Aufwand bedeutet, und das bei 290,- Netto die Stunde. Von den Kosten siehst du fast nichts wieder.

      Ich tue es nicht gerne und es soll auch kein Rat sein, aber wenn ich das gewusst hätte, hätte ich genausogerne "Tatsachen" geschaffen und mitgenommene Hausratsgegenstände als Pfand behalten, um eine faire Teilung zu ermöglichen.
    • Hallo Maccie,

      Maccie wrote:

      § 1369 Verfügung über Haushaltsgegenstände
      Ein Ehegatte kann über Haushaltsgegenstände, die im Eigentum eines der Ehegatten stehen, nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen. Das gilt nicht, wenn die Verfügung im Rahmen einer angemessenen Verwaltung des Haushalts erfolgt.
      Okay, das wusste ich noch nicht....Danke für die Klarstellung.

      In meiner mündlichen Gerichtsverhandlung zum Zugewinn hatte ich in der Aktiva einen Anhänger mit 300€ aufgeführt. Der Neupreis lag bei ca 2000€ und das Teil war bereits 14 Jahre alt mit Unfallschaden. Die Gegenseite hat was gelabert von hochwertigem Anhänger Bla Bla Bla.......und wollte 1500€ angesetzt haben. Kommentar des Richters: Wenn wir jetzt hier anfangen zu streiten müssen wir einen Gutachter beauftragen, der kostet mehr als die ganze Sache Wert ist......(sinngemäß). Ich denke bei einer Klage zum Hausrat würde das ähnlich ablaufen, am Ende wird man gezwungen sich zu Einigen weil die Kosten den Rahmen sprengen.....


      Maccie wrote:

      Wer jetzt sagt, klag´s doch ein..... schwierige Sache, wenn nahezu jeder Anwalt hier auf Stundenbasis abrechnen will. Mir wurde gesagt, dass so ein Hausratstreit ruckzuck 100-200 Stunden Aufwand bedeutet, und das bei 290,- Netto die Stunde. Von den Kosten siehst du fast nichts wieder.
      Das kommt mir viel zu hoch vor, ich habe mittlerweile 9 Anwälte kennen gelernt und keiner hat oder hätte sich auf eine Honorarvereinbarung eingelassen, sie rechnen eigentlich nach RVG/Streitwert ab? . Bei einem Streitwert von 20.000€ komme ich nach RVG auf 6451€ wobei jede Partei, je nach Kostenteilung, z.B. die Hälfte zahlen müsste.
      Ein Prozess zum Hausrat rechnet sich in den meisten Fällen nicht, es sei denn es ist wirklich viel qualitativ hochwertiger und neuwertiger Hausrat vorhanden. Ich habe beim Auszug auf alles verzichtet, Küche 26 Jahre alt, Möbel 10 Jahre alt u.s.w. Ich musste aber auch keine Neue Wohnung einrichten, habe Asyl bei meiner neuen Lebensgefährtin bekommen:-)
      VG
      Theo

      Maccie wrote:

      Mir wurde gesagt, dass so ein Hausratstreit ruckzuck 100-200 Stunden Aufwand bedeutet
      Hört sich nicht realistisch an, hört sich eher nach Abschreckung an, weil Anwalt vielleicht nicht genug daran verdient und kein Bock drauf hat?Ist nur eine Vermutung, ich traue den Anwälten nicht mehr.

      VG
      Theo
    • @'Theo: du kennst meine Ex nicht..... ich habe hier sage und schreibe 6 dicke Leitz Ordner voll.... und wir haben uns dabei nur 2 mal vor Gericht getroffen, war alles nur Schriftverkehr.... Vorschläge gemacht, Vorschläge angenommen, Vorschläge zurückgezogen, natürlich hatte meine Anwältin keine Lust, das nächste Fass aufzumachen und dann "nur" nach Streitwert abzurechnen.
      Genau so und mit viel Streitpotenzial schaffst du es, deinen Gegner zu zermürben. Und ich hatte am Anfang nur 2 explizite Dinge vom Hausrat als Versuchsballon gestartet. Die musstest du genau beschreiben, beziffern, belegen.... Meine Ex hat sich einfach dumm gestellt und dann lag die gesamte Beweislast bei mir. So ein Hausratsstreit (und ich rede nicht nur über Teller und Tassen und die Waschmaschine) kann unendlich kompliziert werden.

      Allein die Zurechnung eines Autos (war es ein Familienwagen, wer hat ihn für die Wege zur Arbeit benutzt etc.) oder dasselbe mit einem Wohnwagen, Hausrat oder Zugewinn...
      Deswegen hat meine Ex das schon richtig gemacht: alles, wovon sie der Meinung war, das kann ich nicht belegen oder das ist strittig wurde weggeschafft oder gleich verkauft. Selbst der Hund (das werde ich nie verzeihen) wurde abgegeben und als er mir wieder zugelaufen war hat ihn mir die Polizei unter Androhung von körperlicher Gewalt wieder abgenommen. Wenn du dich dann noch ggüber der Staatsanwaltschaft erklären musst über den 1369 in Verbindung mit §90. Fakt war: der Hund war weg und ich habe ihn nie wieder gesehen.

      Aus diesem Grunde rate ich jedem, dass er versucht, über möglichst viel Hausrat Besitz zu erlangen.
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