Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der im nächsten Jahr anstehenden Volljährigkeit meiner zweiten Tochter (die erste hat bereits ihre Ausbildung abgeschlossen und bestreitet ihren Lebensunterhalt selbständig) sind bei mir ein paar Fragen aufgetaucht.
Meine jüngere Tochter ist aktuell noch Schülerin und wird das bis zum Sommer 2028 auch bleiben. Ich habe einen Betrieb geerbt, der aber lediglich passive Erträge aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet (ca. 16 T Euro jährlich). In Verbindung mit meinen Ersparnissen habe ich vor, meine Angestelltentätigkeit in diesem Jahr zum 01.10. aufzugeben. Jetzt habe ich überlegt, ob es mir passieren kann, dass ein fiktives Einkommen bei der Neuberechnung des Unterhalts angesetzt wird. Als Angestellter habe ich jährlich ca. 36 T netto. Ich weiß jetzt nicht, wie die Berechnung dann ist. Wird der Unterhalt dann auf die 15 T berechnet, wie vorher auf die ca. 36 T Euro netto, oder aber sogar auf die Summe der beiden Einkünfte, sprich Unterhalt wird berechnet auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung plus das ehemalige Angestelltengehalt, also 51 T Euro? Das sind aus meiner Laiensicht die drei Möglichkeiten, die da sein könnten, für mich wichtig um einzuschätzen, ob ich mir mein Vorhaben leisten kann. Aktuell bezahle ich 554 Euro Unterhalt und hoffe ein bisschen, dass es dann mit dem 18. Geburtstag etwas weniger wird. Vielleicht hat ja jemand auch praktische Erfahrungen damit…. Danke und viele Grüße!
im Zusammenhang mit der im nächsten Jahr anstehenden Volljährigkeit meiner zweiten Tochter (die erste hat bereits ihre Ausbildung abgeschlossen und bestreitet ihren Lebensunterhalt selbständig) sind bei mir ein paar Fragen aufgetaucht.
Meine jüngere Tochter ist aktuell noch Schülerin und wird das bis zum Sommer 2028 auch bleiben. Ich habe einen Betrieb geerbt, der aber lediglich passive Erträge aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet (ca. 16 T Euro jährlich). In Verbindung mit meinen Ersparnissen habe ich vor, meine Angestelltentätigkeit in diesem Jahr zum 01.10. aufzugeben. Jetzt habe ich überlegt, ob es mir passieren kann, dass ein fiktives Einkommen bei der Neuberechnung des Unterhalts angesetzt wird. Als Angestellter habe ich jährlich ca. 36 T netto. Ich weiß jetzt nicht, wie die Berechnung dann ist. Wird der Unterhalt dann auf die 15 T berechnet, wie vorher auf die ca. 36 T Euro netto, oder aber sogar auf die Summe der beiden Einkünfte, sprich Unterhalt wird berechnet auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung plus das ehemalige Angestelltengehalt, also 51 T Euro? Das sind aus meiner Laiensicht die drei Möglichkeiten, die da sein könnten, für mich wichtig um einzuschätzen, ob ich mir mein Vorhaben leisten kann. Aktuell bezahle ich 554 Euro Unterhalt und hoffe ein bisschen, dass es dann mit dem 18. Geburtstag etwas weniger wird. Vielleicht hat ja jemand auch praktische Erfahrungen damit…. Danke und viele Grüße!