Kindesvater reagiert nicht auf Anwalt

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    • Kindesvater reagiert nicht auf Anwalt

      Guten Morgen,

      der Kindesvater zahlt seit einigen Monaten nur 350€ für sein 4 jährige Kind. Er hat Mieteinnahmen und ist selbstständig. Seit der Trennung macht er allerdings den größten Teil schwarz. Ich hatte eine Anwältin beauftragt bezüglich der Einkommensnachweise. Diese reicht er nicht ein. Der nächste Schritt wäre nun das Einkommen gerichtlich zu klären. Hierzu muss ich sagen, dass ich sämtliche Kosten alleine tragen muss. Mir stellt sich nun die Frage, ob ich diese weitere Hürde des Terrors auf mich nehmen soll. Er rechnet sich mit seinem Steuerberater so klein, dass ich nicht sicher bin, ob ich viel mehr Unterhalt bekommen würde. Jedenfalls wird sein Einkommen ab 2025 deutlich geringer sein. Maximal 2024 ist mit einem hohen EK zu rechnen.

      Habt ihr einen Rat oder Erfahrung?

      Vielen lieben Dank
      Rina
    • Das Gute ist: Reagiert er nicht, zieht quasi das JA vor Gericht, im Namen des Kindes.

      Und... es ist NIE gut, als Barunterhaltspflichtiger überhaupt nicht zu reagieren, das macht keinen guten Eindruck...

      Wenn die Verdienste so unterschiedlich ausfallen, kann auch gut sein, dass dann da genau hingeguckt und akribisch berechnet wird.

      Es mag dauern, aber es wird seinen Gang gehen!

      Ich glaub, weiß aber nicht, ob das überall der Fall ist, eine Beistandschaft kannst du auch recht formlos online beim zuständigen JA beantragen.

      Gruß
    • Hallo Rina,
      bei Selbstständigen werden die letzten 3 Jahre angeschaut( Steuererklärung) und daraus das durchschnittliche Einkommen berechnet. So einfach ist das nicht mit dem arm rechnen. Laut DT muss er einen Mindestunterhalt von 486€ zahlen.
      Kann er das nicht, kann er bei gerichtlicher Klärung gezwungen werden die Selbstständigkeit aufzugeben oder einen weiteren Job anzunehmen. Nur mal so als Anmerkung: Was das Schwarzgeld angeht, das war bestimmt schon vor der Trennung da? Vermutlich habt ihr beide davon profitiert und jetzt möchtest du das beim Unterhalt berücksichtigt haben, schwierig. Aber natürlich legitim. Wenn ihr verheiratet wart, habt ihr auch beide die Steuererklärung unterschrieben.....
      Einfach über einen Anwalt die Einkommensauskunft fordern inklusive aller Einkunftsarten. Je nach Einkommen und Vermögen kannst du vielleicht PKH beantragen? Dann zahlt erstmal der Staat.
      VG
      Theo
    • Vielen Dank für eure Nachrichten.

      Wir waren nicht verheiratet und während unserer Beziehung war mir von schwarzgeld nicht wirklich was bekannt, da ich mit seiner Firma nichts zu tun haben wollte, da ich mich schon um alles andere gekümmert habe. Er hatte mir Mitte 2025 grinsend gesagt, dass er zum ersten Mal minus fährt. Er hat zudem noch Mieteinnahmen und eine Tochter im Haushalt leben.

      Das DS Einkommen bei Selbstständigen ist mir bekannt, ich habe halt Sorge, dass ich mein ganzes Erspartes für das streitige Verfahren ausgebe und am Ende nichts bei rumkommen wird. PKH bekomme ich aufgrund meines Einkommens nicht.

      Ich würde mich auch auf eine Summe mit ihm einigen, aber er lehnt jedes Gespräch mit mir ab. Selbst wenn es um Dinge bezüglich des Kindes (Kita usw) geht.
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